EU-Vernichtungsverbot: Kleidung und Schuhe ab sofort geschützt
Veröffentlicht am: 20.07.2026 um 19:32 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Die Änderungen präzisieren die Abfallhierarchie und forcieren die Wiederverwendung von Ressourcen. Erstmals wird das chemische Recycling gesetzlich verankert.
Neue Pflichten für Entsorger ab 2033
Kommunen müssen künftig mehr tun: Annahmestellen für Gebrauchtgegenstände, Abholservices und digitale Plattformen zur Kreislaufförderung stehen auf dem Plan. Die meisten Verpflichtungen sollen ab 2033 greifen.
Branchenvertreter begrüßen die Klarstellung zur Gebührenfähigkeit, kritisieren aber spezifische Anforderungen. Besonders der sogenannte Heraustrageservice bei Abholungen sorgt für Diskussionen – personelle Engpässe und Haftungsrisiken sind die Hauptargumente.
EU-Verbote und Emissionshandel
Seit dem 19. Juli gilt ein EU-weites Vernichtungsverbot für unverkaufte Kleidung und Schuhe. Ausnahmen gibt es nur bei beschädigten, verschmutzten oder gefährlichen Waren. Bisher wurden jährlich 4 bis 9 Prozent der unverkauften Textilien vernichtet – das verursachte rund 5,6 Millionen Tonnen CO2.
Die Modebranche befürwortet das Verbot grundsätzlich. Umweltorganisationen fordern jedoch konsequente Kontrollen und verweisen auf Lücken bei Anbietern aus Drittstaaten.
Die neuen EU-Vorgaben zum Vernichtungsverbot sind nur ein Teil der verschärften Regularien für den Handel mit Rohstoffen und Textilien. Dieser kostenlose Leitfaden mit Checkliste zeigt Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie die aktuellen Sorgfaltspflichten rechtssicher erfüllen und Sanktionen vermeiden. EU-Entwaldungsverordnung: So erfüllen Sie Ihre Sorgfaltspflichten ohne Aufwand
Parallel plant die EU-Kommission die Einbindung der thermischen Abfallbehandlung in den Emissionshandel. Zwischen 2031 und 2034 sollen Siedlungsabfälle schrittweise einbezogen werden. Die Entsorgungswirtschaft fordert eine europaweit einheitliche Ausgestaltung, um Fehlanreize zu vermeiden.
Mehrwegquote: Ziel weit verfehlt
Die gesetzlichen Ziele bleiben in Teilbereichen deutlich hinter den Erwartungen zurück. 2024 lag die Mehrwegquote bei Getränkeverpackungen bei gerade einmal 34,5 Prozent – das Ziel von 70 Prozent wurde massiv unterschritten. Gleichzeitig stieg der Anteil von Getränkedosen auf 5,8 Prozent.
Die Deutsche Umwelthilfe schlägt Alarm: Die Quote stagniert seit 2020. Sie fordert einen Mehrwegförderfonds und eine Abgabe von mindestens 20 Cent auf Einweg-Plastikflaschen und Dosen.
Während die EU den CO2-Ausstoß im Abfallsektor stärker reguliert, müssen Importeure bereits jetzt komplexe Berichtspflichten für ihre Warenströme beachten. Erfahren Sie in diesem Gratis-Report, wie Sie den CO2-Grenzausgleich rechtssicher umsetzen und teure Bußgelder zuverlässig verhindern. EU-Importeure aufgepasst: Experten erklären, was Ihr CBAM-Bericht wirklich enthalten muss
Technologischer Fortschritt beim Recycling
Während die Regulierung verschärft wird, gibt es auch technische Neuerungen. Ein neues Verfahren ermöglicht die Wiederverwertung von komplexen Materialien wie Kunststofffolien und Mehrschichtverbunden. Die Emissionen sollen im Vergleich zu herkömmlichen Methoden um 60 Prozent sinken.
Erste industrielle Anwendungen gibt es bereits im Automobilsektor. Recycelte Kunststoffe aus Altfahrzeugen kommen in der Serienproduktion von Instrumententafeln zum Einsatz – mit einer CO2-Reduktion von rund 24 Prozent pro Kilogramm Material.
Disclaimer zu unseren Artikeln: Keine Anlageberatung, keine Kauf- oder Verkaufsempfehlung. Angaben zu Kursen, Unternehmen und Märkten ohne Gewähr; Änderungen jederzeit möglich. Börsengeschäfte können zu hohen Verlusten führen. Unsere Beiträge werden ganz oder teilweise automatisiert mit Unterstützung von AI erstellt und geprüft.
