EU-Verordnung, Hersteller

EU-Verordnung 2026/ 699: Hersteller müssen Werkstätten Fahrzeugdaten öffnen

Veröffentlicht am: 25.09.2026 um 01:39 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Neue EU-Vorgaben regeln den Zugang zu Fahrzeugdaten; Branchenvertreter verlangen klare Fristen, faire Preise und mehr Datenhoheit.

EU-Verordnung öffnet Fahrzeugdaten schrittweise für unabhängige Werkstätten
Ein sauberer, heller Werkstattboden aus Beton in einer Kfz-Werkstatt mit einfallendem Tageslicht und Schattenwürfen. Illustration mit AI erstellt.

Mit dem Inkrafttreten der ersten Stufe der EU-Verordnung 2026/699 hat sich die Rechtslage für den Datenaustausch in der Automobilbranche grundlegend geändert.

Fahrzeughersteller sind nun gesetzlich dazu verpflichtet, Anbietern von Diagnosesystemen die notwendigen Informationen bereitzustellen, um eine Kommunikation mit modernen Fahrzeugsystemen zu ermöglichen. Diese Neuregelung zielt darauf ab, den Wettbewerb im Kfz-Aftermarket zu sichern und die Position unabhängiger Reparaturbetriebe zu stärken.

Stufenweise Umsetzung der Datenfreigabe bis Mitte 2028

Die EU-Kommission reagierte mit dieser Verordnung auf rechtliche Auseinandersetzungen über die Auslegung von Wettbewerbsregeln. Als wesentlicher Anlass gilt nach Angaben von Branchenexperten ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (C-296/22), wonach Maßnahmen zur Cybersicherheit den freien Wettbewerb nicht unverhältnismäßig einschränken dürfen. Die technische Öffnung der Fahrzeugschnittstellen erfolgt dabei in einem fest definierten Zeitplan über mehrere Jahre.

Nach der bereits aktiven ersten Phase folgt am 23.12.2026 die zweite Stufe der Verordnung. Diese verpflichtet die Hersteller dazu, Schnittstellen für die Variantencodierung, die präzise Ersatzteilzuordnung sowie die Programmierung von Steuergeräten zugänglich zu machen.

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Für Juni 2027 ist die dritte Stufe geplant, die den Zugriff auf fahrzeugbezogene Reparatur- und Wartungsinformationen umfasst. Die vollständige Umsetzung der Verordnung soll im Juni 2028 abgeschlossen sein, wobei dann auch die Bereitstellung von Software-Updates für Drittanbieter verpflichtend wird.

Kritik an Wettbewerbshürden und Forderung nach Datenhoheit

Trotz der gesetzlichen Neuerung äußern Branchenvertreter Vorbehalte hinsichtlich der praktischen Umsetzung. Das Kfz-Gewerbe Baden-Württemberg, das rund 5.400 Betriebe vertritt, mahnte an, dass ein rein rechtlicher Anspruch noch keinen reibungslosen Zugang in der Werkstattpraxis garantiere.

Der Hauptgeschäftsführer des Verbandes, Carsten Beuß, betonte die Notwendigkeit transparenter Zeitpläne und bezahlbarer Preise, um gleiche Wettbewerbsbedingungen zu schaffen. Er forderte verlässliche Termine für die technische Bereitstellung.

Unterstützung erhält das Handwerk durch den ADAC, der im Rahmen einer Untersuchung auf die enorme Datenmenge moderner Fahrzeuge hinwies. Erfasste Parameter wie gefahrene Strecken, Standorte, die Dauer der Beleuchtung oder Fehlerspeichereinträge seien bisher weitgehend dem exklusiven Zugriff der Hersteller vorbehalten.

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Arnulf Thiemel, Datenspezialist beim ADAC, geht davon aus, dass künftige Fahrzeuggenerationen noch deutlich mehr Informationen erfassen werden. Karsten Schulze, Technikpräsident des Automobilclubs, fordert daher eine explizite gesetzliche Regelung zur Datenhoheit, damit Fahrzeugbesitzende selbst über die Verwendung ihrer Daten entscheiden können.

Eine Studie des Goslar Instituts bestätigte diesen Wunsch; Verbraucher möchten demnach ihre Mobilitätsdaten unter eigener Entscheidungsfreiheit teilen.

Innovationen durch präzisere Datenverarbeitung und Künstliche Intelligenz

Während die rechtlichen Rahmenbedingungen angepasst werden, entwickeln Systemanbieter bereits neue Werkzeuge für die digitale Instandsetzung. Das Unternehmen TecAlliance hat sein Führungsteam in Europa mit Isabel Meeus als Commercial Director Europe Central verstärkt, um die Positionierung im Markt auszubauen.

Ein Schwerpunkt liegt dabei auf der Reduzierung von Mehrdeutigkeiten in der Teileidentifikation durch erweiterte Fahrzeugattribute wie Motorcodes und Ausstattungsvarianten.

Zudem integriert der Anbieter über das System TecRMI verifizierte Reparaturfälle aus der Praxis in die Herstellerangaben. Dabei werden historische Daten mithilfe von Künstlicher Intelligenz ausgewertet, um Diagnoseschritte nach ihrer Wahrscheinlichkeit zu priorisieren.

TecAlliance engagiert sich zudem in der European Independent Automotive Data Publishers Association (ADPA) für einen offenen Datenzugang, da die Zuordnung von Zulieferernummern zu Originalteilenummern weiterhin eine der größten Herausforderungen im Aftermarket darstellt.

Parallel dazu wird im Projekt „Autowerkstatt 4.0“ an der technologischen Basis für KI-gestützte Diagnosen gearbeitet. Unter der Führung der LMIS AG und gefördert durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz wurde ein spezielles Mehrkanal-Oszilloskop entwickelt.

Dieses System wird derzeit in 70 Betrieben eingesetzt, um über sechsmonatige Messreihen ein KI-Modell zu trainieren. Die technische Schulung der teilnehmenden Betriebe wurde dabei von Lukas Jakubczyk von der TH Georg Agricola geleitet.

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