EU-Verpackungsverordnung, Compliance-Pflichten

EU-Verpackungsverordnung: Neue Compliance-Pflichten ab sofort

Veröffentlicht am: 13.08.2026 um 08:31 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Die EU-Verpackungsverordnung (PPWR) ist in Kraft und bringt strengere Regeln für Unternehmen. Händler kritisieren hohe Kosten und Bürokratie.

Neue EU-Verpackungsverordnung: Pflichten und Kritik im Überblick
Sortierte Kartonagen auf einem Förderband in einer modernen Recyclinganlage bei natürlichem Lichteinfall. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Mit dem gestrigen Datum ist die neue EU-Verpackungsverordnung (PPWR) offiziell in Kraft getreten und hat das bisherige deutsche Verpackungsgesetz abgelöst. Die Verordnung bringt für Unternehmen entlang der gesamten Lieferkette weitreichende neue Verpflichtungen mit sich, die von Materialverboten bis hin zu erweiterten Dokumentationspflichten reichen. Während Umweltorganisationen und die Entsorgungswirtschaft die Neuregelung begrüßen, wächst in der mittelständischen Wirtschaft die Kritik an dem damit verbundenen Verwaltungsaufwand.

Strenge Grenzwerte für Schadstoffe und neue Dokumentationspflichten

Ein Kernaspekt der neuen Verordnung ist das Verbot von per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS) in Lebensmittelverpackungen, für die nun strenge Grenzwerte gelten. Davon unmittelbar betroffen sind Produkte wie Pizzakartons oder Beutel für Mikrowellen-Popcorn. Erzeuger sind ab sofort verpflichtet, die Einhaltung dieser Stoffbeschränkungen sowie Vorgaben zu Schwermetallen nachzuweisen und eine entsprechende Konformitätserklärung bereitzustellen.

Die PPWR führt zudem eine differenzierte Rollenverteilung ein: Während Erzeuger primär für die Konformität der Materialien verantwortlich sind, tragen Hersteller die Verantwortung im Rahmen der erweiterten Produzentenverantwortung (EPR). Ausländische Hersteller müssen bereits seit dem 12. August 2026 einen Bevollmächtigten in Deutschland benennen, um ihre Produkte weiterhin rechtmäßig vertreiben zu dürfen. Die grundlegenden Pflichten zur Registrierung, Systembeteiligung und Datenmeldung bleiben unter der neuen Verordnung bestehen.

Rückzug kleinerer Händler und Kritik der Verbände

Die praktischen Auswirkungen der neuen Regelungen führen bereits zu ersten Marktanpassungen. Einzelne Fachhändler wie der Kaarster Unternehmer Patrick Schappert oder der Gameboy-Händler André Preidel berichteten, dass sie den Versand in andere EU-Mitgliedstaaten eingestellt haben. Als Gründe führten sie die hohen Kosten für Bevollmächtigte, die sich auf mehrere hundert Euro pro Jahr und Land belaufen können, sowie die komplexen nationalen Meldepflichten und Gebühren an. Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 200.000 Euro.

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Auch Wirtschaftsverbände äußerten deutliche Bedenken. Der Bundesverband E-Commerce und Versandhandel (BEVH) bezeichnete die Verordnung als kontraproduktiv für den europäischen Binnenmarkt. Der Geschäftsführer des Händlerbundes bewertete die Neuregelung als eine massive Belastung für den Handel. Die IHK Bodensee-Oberschwaben meldete einen enormen Beratungsbedarf mit über 150 Anfragen und vollständig ausgebuchten Informationsseminaren. Kritisiert wurden vor allem der hohe bürokratische Aufwand und das Fehlen von Bagatellgrenzen für Kleinstunternehmen.

Langfristige Ziele und zeitlicher Stufenplan bis 2040

Trotz der Kritik sieht das Umweltbundesamt (UBA) den Ansatz der Verordnung positiv, räumt jedoch einen erheblichen Aufwand für die Umsetzung ein. Die Recyclingwirtschaft, vertreten durch den Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft (BDE), unterstützt die neuen Regeln ausdrücklich. Ziel der EU ist es, den Verpackungsmüll bis zum Jahr 2030 um 5 Prozent und bis 2040 um mindestens 15 Prozent gegenüber dem Stand von 2018 zu reduzieren. Im Jahr 2023 lag das Aufkommen an Verpackungsabfall bei durchschnittlich 177,8 Kilogramm pro EU-Einwohner.

Die Umsetzung erfolgt in mehreren Stufen:
- Ab Oktober 2026 werden Tee- und Kaffeepads offiziell als Verpackung eingestuft.
- Ab Februar 2027 müssen Take-away-Betriebe verpflichtend akzeptieren, dass Kunden eigene Behälter mitbringen.
- Bis Ende 2027 wird eine Zulassung für nicht-systembeteiligungspflichtige Verpackungen bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) erforderlich.
- Für das Jahr 2028 ist die Einführung eines harmonisierten Kennzeichnungssystems geplant.
- Bis 2029 müssen flächendeckend Pfandsysteme eingerichtet werden.

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Weitere Verschärfungen folgen im Jahr 2030. Dann müssen alle Verpackungen recyclingfähig sein und eine Rezyklatquote von mindestens 35 Prozent aufweisen. Zudem wird der Leerraum in Verpackungen auf maximal 50 Prozent begrenzt und Einwegplastikverpackungen für frisches Obst und Gemüse werden untersagt. Die EU-Kommission hat bereits signalisiert, dass sie auf den Unmut kleinerer Unternehmen über die neuen bürokratischen Hürden reagieren will.

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