EU-Verpackungsverordnung, Grenzwerte

EU-Verpackungsverordnung: Neue Grenzwerte für PFAS ab 12. August

Veröffentlicht am: 08.08.2026 um 04:09 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Die EU-Kommission veröffentlicht aktualisierte PPWR-Leitfäden mit klaren Definitionen zur Erzeugerrolle und strengeren PFAS-Grenzwerten für Verpackungen.

EU-Kommission präzisiert PPWR: Neue Leitfäden zu Erzeugerpflichten und PFAS-Grenzwerten
Moderne Verpackungsstraße in einem Logistikzentrum mit Fokus auf Kartonagen und industrielle Prozesse. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Die Europäische Kommission hat am 7. August 2026 eine umfassende Aktualisierung ihrer Leitfäden zur Verpackungsverordnung (Packaging and Packaging Waste Regulation, PPWR) vorgelegt. Mit der Veröffentlichung von 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten in den offiziellen FAQ schafft die Behörde kurz vor dem Inkrafttreten der Verordnung Klarheit über zentrale Definitionen und technische Anforderungen. Die Neuerungen betreffen insbesondere die Identifizierung des verantwortlichen Erzeugers sowie Grenzwerte für bedenkliche Stoffe in Verpackungsmaterialien.

Neudefinition der Erzeugerrolle und Kennzeichnungspflichten

Eine wesentliche Klarstellung der EU-Kommission betrifft die Rolle des Erzeugers. Als physischer Hersteller gilt demnach das Unternehmen, welches das Design und die spezifischen Spezifikationen einer Verpackung festlegt oder seine Marke auf das Produkt aufbringt. Diese Differenzierung ist für die Zuweisung der regulatorischen Verantwortlichkeiten entscheidend.

Im Bereich des Online-Handels konkretisierten die Leitlinien zudem die Bedeutung von Versandetiketten. Ein reines Versandlabel auf einer bereits vollständigen Verpackung stellt laut den neuen FAQ kein Branding dar und führt somit nicht automatisch dazu, dass ein Händler als Erzeuger eingestuft wird. Ergänzend dazu wies die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) bereits am 6. August darauf hin, dass Händler jedoch dann in die Erzeugerrolle rücken, wenn sie verschiedene Verpackungskomponenten wie Kartonagen, Klebebänder und Füllmaterialien eigenständig zusammenfügen. Bei bereits fertig verpackter Ware werde der Händler nur dann zum Erzeuger, wenn die Recyclingfähigkeit der Verpackung durch seine Maßnahmen beeinträchtigt wird.

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Strengere Grenzwerte und technische Vorgaben ab August

Mit dem für den 12. August 2026 geplanten Inkrafttreten der PPWR in Deutschland, flankiert durch das Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz, gelten neue technische Mindeststandards. Besonders relevant sind die Grenzwerte für per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS) in Lebensmittelverpackungen. Die Verordnung sieht hier eine Obergrenze von 25 ppb pro einzelner Verbindung und 250 ppb für die Gesamtheit der Verbindungen vor. Der Gehalt an Gesamtfluor wird auf maximal 50 mg pro Kilogramm begrenzt.

Zudem weitet die Kommission den Verpackungsbegriff aus: Sowohl leere Kaffeepads als auch Teebeutel werden künftig als Verpackungen eingestuft. Für Stretchfolien wurde klargestellt, dass diese bereits ab der Rolle als Verpackung gelten. Während für die Recyclingfähigkeit aller Verpackungen eine Frist bis zum Jahr 2030 gesetzt wurde, greifen spezifische Regeln zur Vermeidung von unnötigem Leerraum erst in den Jahren 2028 beziehungsweise 2030.

Herausforderungen für Unternehmen und Bestandsschutz

Trotz der nun veröffentlichten Klarstellungen warnen Wirtschaftsvertreter vor erheblichen Umsetzungsdefiziten. Die Industrie- und Handelskammern (IHK) kritisieren den hohen Dokumentationsaufwand und empfehlen Unternehmen dringend eine eingehende Analyse ihrer Prozesse sowie externe Beratung. Berichten zufolge ist ein signifikanter Anteil der betroffenen Betriebe noch nicht ausreichend über die spezifischen Pflichten informiert, zudem herrscht Unklarheit darüber, welche Instanzen die Einhaltung der neuen Regeln final kontrollieren werden.

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Für den Handel gibt es jedoch eine Erleichterung beim Lagerbestand: Waren, die vor dem 12. August 2026 eingelagert wurden, müssen nicht vernichtet werden, auch wenn sie den neuen Anforderungen noch nicht vollständig entsprechen.

Die Dringlichkeit der Regulierung wird durch aktuelle Umweltdaten unterstrichen. Etwa 40 Prozent der in der Europäischen Union verwendeten Kunststoffe entfallen auf Verpackungen, zudem besteht die Hälfte des im Meer gefundenen Mülls aus Verpackungsmaterialien. Da die Entwicklung neuer, gesetzeskonformer Verpackungslösungen erfahrungsgemäß einen Zeitraum von zwei bis fünf Jahren in Anspruch nimmt, steht die Branche unter erheblichem Zeitdruck.

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