EU-Wiederherstellungsverordnung, Gutachten

EU-Wiederherstellungsverordnung: Gutachten warnt vor Bewirtschaftungsverboten

Veröffentlicht am: 09.09.2026 um 00:30 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Ein Rechtsgutachten sieht durch die EU-Wiederherstellungsverordnung erhebliche Eingriffe in Land- und Forstwirtschaft; der NABU widerspricht.

EU-Wiederherstellungsverordnung: VerbÀnde warnen vor Bewirtschaftungsauflagen
Weite, neblige Agrarlandschaft mit einem Übergang zwischen bewirtschaftetem Wald und Brachland unter einem grauen Himmel. Illustration mit AI erstellt.

In der Debatte um die ökologische Umgestaltung der europĂ€ischen Landschaftspflege zeichnet sich ein juristischer Konflikt ab. In einem am 8. September 2026 in Berlin vorgestellten Rechtsgutachten warnen der Deutsche Bauernverband (DBV), die AGDW – Die WaldeigentĂŒmer sowie die Familienbetriebe Land und Forst vor erheblichen rechtlichen Unsicherheiten durch die EU-Wiederherstellungsverordnung (WVO).

Die von der Kanzlei HSA RechtsanwĂ€lte erstellte Expertise sieht die Gefahr weitreichender ordnungsrechtlicher BeschrĂ€nkungen fĂŒr die Bewirtschaftung land- und forstwirtschaftlicher FlĂ€chen.

Gutachten rĂŒgt drohende Bewirtschaftungsverbote und mangelnde FlexibilitĂ€t

Das von Dr. Konrad Asemissen verfasste Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass die Verordnung die bisher zugesagte Freiwilligkeit bei Naturschutzmaßnahmen massiv gefĂ€hrden könnte.

Den Analysen zufolge drohen den betroffenen Betrieben starre ordnungsrechtliche Vorgaben, die den Handlungsspielraum der EigentĂŒmer und Bewirtschafter erheblich einschrĂ€nken wĂŒrden. Ein zentraler Kritikpunkt der Juristen betrifft die mangelnde Transparenz sowie die Verwendung statischer Lebensraumtypen.

Diese Orientierung an unbeweglichen Kategorien werde laut dem Gutachten der Dynamik des Klimawandels nicht gerecht. Es fehle an notwendigen Anpassungsmechanismen, um auf die sich verÀndernden klimatischen Bedingungen in der FlÀche adÀquat zu reagieren.

Die VerbÀnde argumentieren, dass die Verordnung in ihrer jetzigen Form eine rechtliche Grundlage schaffe, die statt auf Kooperation verstÀrkt auf staatliche Eingriffe in die FlÀchenbewirtschaftung setze.

Wirtschaftsvertreter fordern sofortigen Umsetzungsstopp

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Die Spitzenvertreter der betroffenen VerbĂ€nde reagierten mit deutlichen Forderungen auf die juristischen Befunde. DBV-PrĂ€sident Joachim Rukwied sprach sich fĂŒr einen sofortigen Umsetzungsstopp der EU-Wiederherstellungsverordnung aus. Er betonte die Notwendigkeit einer grundlegenden Überarbeitung der Richtlinien, um die Interessen der Landwirtschaft mit den ökologischen Zielen in Einklang zu bringen, ohne die wirtschaftliche Existenz der Betriebe zu gefĂ€hrden.

UnterstĂŒtzung erhĂ€lt diese Position von AGDW-PrĂ€sident Bitter, der die Verordnung als fachlich verfehlt bezeichnete. Nach seiner EinschĂ€tzung könnte die FlĂ€chenkulisse, die unter die strengen Vorgaben der Verordnung fĂ€llt, um mindestens 1 Mio. Hektar erweitert werden. Dies wĂŒrde einen massiven Eingriff in die bisherige forstwirtschaftliche Nutzung bedeuten und die Planbarkeit fĂŒr WaldeigentĂŒmer ĂŒber Jahrzehnte hinweg erschweren.

Regionale Auswirkungen und ökologische Gegenpositionen

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Wie gravierend die Folgen lokal ausfallen könnten, verdeutlicht das Gutachten am Beispiel Baden-WĂŒrttembergs. Den Berechnungen der Experten zufolge wĂ€re in diesem Bundesland potenziell die HĂ€lfte der gesamten LandesflĂ€che von BewirtschaftungsbeschrĂ€nkungen betroffen, die aus der WVO resultieren. Diese Dimension unterstreicht die Sorge der VerbĂ€nde vor einem tiefgreifenden Strukturwandel durch europĂ€ische Regulierung.

Die EinschĂ€tzung der Agrar- und Forstwirtschaft stĂ¶ĂŸt jedoch auf Widerspruch vonseiten der Umweltschutzorganisationen. Der NABU wies die in dem Gutachten geĂ€ußerten Warnungen zurĂŒck und bezeichnete diese als spekulativ. Die NaturschĂŒtzer sehen in der Verordnung ein notwendiges Instrument, um den Verlust an BiodiversitĂ€t in Europa zu stoppen.

Trotz dieses Widerspruchs bleiben die VerbĂ€nde bei ihrer Forderung nach einer Revision der Verordnung, um die rechtliche Sicherheit fĂŒr die Bewirtschafter wiederherzustellen und den Fokus zurĂŒck auf kooperative AnsĂ€tze zu lenken.

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