EUDR ab Dezember: Entwaldungsnachweis wird zur Pflicht
09.06.2026 - 07:16:20 | boerse-global.de
Ab dem 30. Dezember 2026 müssen Unternehmen nachweisen, dass ihre Produkte nicht mit Abholzung in Verbindung stehen. Doch die praktische Umsetzung bleibt umstritten.
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Wirtschaftsverbände kritisieren bürokratische Hürden
Der Bundesverband Druck und Medien (BVDM) schlägt Alarm. Die Registrierungs- und Dokumentationspflichten im Informationssystem TRACES seien zu komplex. Der Verband fordert, die Verantwortung auf die Importeure zu konzentrieren – das würde nachgelagerte Lieferketten entlasten.
Ein weiteres Problem: die Produktklassifikation nach Zolltarifnummern. Hier herrsche große Unsicherheit. Besonders hart ins Gericht geht der BVDM mit möglichen Korrekturmaßnahmen bei Verstößen. Rückrufe oder die Vernichtung funktionsfähiger Produkte seien unverhältnismäßig. Besser wären finanzielle Sanktionen.
Zivilgesellschaft schlägt zurück
Parallel dazu wächst der Druck aus der Bevölkerung. Die Kampagne „Hands Off Nature“ hat bereits über 500.000 Unterschriften gegen eine Aufweichung der Umweltstandards gesammelt. NABU-Präsident Jörg-Andreas Krüger sieht darin ein klares Signal: Die EUDR und andere Regelwerke wie die Wasserrahmenrichtlinie dürften nicht verwässert werden.
Die strengen Regeln haben einen ernsten Hintergrund. Illegale Abholzung verursacht massive ökologische und ökonomische Schäden. Eine Untersuchung der Financial Transparency Coalition zeigt: Undurchsichtige Eigentumsstrukturen in Brasilien und Kamerun begünstigen die Waldzerstörung. Allein die illegale Rinderhaltung verursachte in den letzten zwei Jahrzehnten CO2-Emissionen in Höhe von mehreren hundert Millionen Tonnen.
Da Verstöße gegen die (EU) 2023/1115 empfindliche Sanktionen nach sich ziehen können, sollten Unternehmen ihre Lieferketten frühzeitig prüfen. Erhalten Sie in diesem Gratis-Report einen Überblick über betroffene Rohstoffe und erfahren Sie, wie Sie Risiken schnell erkennen. Gratis-Report und Checkliste jetzt herunterladen
Technische Umsetzung und Zeitplan
Die Verordnung gilt bereits seit dem 29. Juni 2023. Unternehmen müssen nun nachweisen, dass ihre Produkte entwaldungsfrei sind. Für Erstinverkehrbringer gelten umfassende Sorgfaltspflichten. Referenznummern aus dem TRACES-System müssen fünf Jahre lang aufbewahrt werden.
Das Informationssystem selbst befindet sich derzeit in der Wiederöffnungsphase – nach einer ersten Testphase im Frühjahr. Die EU veröffentlichte Anfang Mai überarbeitete Zusatzdokumente. Dabei wird zwischen Anforderungen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und größeren Marktteilnehmern unterschieden.
Branchenallianz fordert Planungssicherheit
Trotz aller Diskussionen drängen über 30 Verbände auf klare Regeln. In einem Schreiben an die EU-Spitze betonen sie: Nur mit wissenschaftlich fundierten Standards und verlässlichen technischen Regeln lassen sich die notwendigen Investitionen in die Kreislaufwirtschaft sichern.
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