EUDR, Kernpflichten

EUDR für Unternehmen: Kernpflichten greifen ab 30. Dezember 2026

Veröffentlicht am: 28.10.2026 um 00:22 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Zertifizierer und Softwareanbieter entwickeln Lösungen für EUDR-Nachweise; zentrale Pflichten gelten ab Ende 2026.
Dichter, unberührter tropischer Regenwald mit dichtem Blätterdach im sanften Licht der Morgendämmerung. Illustration mit AI erstellt.

Angesichts der bevorstehenden Anwendung der europäischen Entwaldungsverordnung (EUDR) bauen Zertifizierungsstellen und Brachendienstleister ihre Angebote für Lieferketten-Rückverfolgbarkeit und Sorgfaltspflichten aus. Da bestehende Standardzertifikate die strengen Nachweispflichten der Verordnung oft nicht vollständig abdecken, bringen Prüforganisationen und Technologieanbieter spezialisierte Nachweis- und Kontrollsysteme in Stellung.

Spezifische Module und technische Kontrollen

Unter den Anbietern offeriert die Prüforganisation AENOR gezielte Trainings, Begleitungsleistungen sowie Zertifizierungen zur Entwaldungsfreiheit, darunter Prüfprogramme für entwaldungsfreie landwirtschaftliche Betriebe sowie Nachweise über betriebliche Verpflichtungen gegen Entwaldung.

Zudem setzt die Organisation über eine Partnerschaft mit dem Anbieter Coolx auf Satellitengeolokalisierung und das Monitoring von Entwaldungsrisiken. Zu den von Anhang I der EUDR erfassten Rohstoffen zählen Rinder, Kakao, Kaffee, Palmöl, Kautschuk, Soja und Holz.

Auch die Organisation FSC reagiert auf die neuen regulatorischen Anforderungen und entwickelt ein zusätzliches Regulierungsmodul. Ein herkömmliches FSC-CoC-Zertifikat genügt den Vorgaben der EUDR nicht, da die bisherige Produktkettenzertifizierung weder geobasierte Parzellendaten noch Produktionszeitnachweise oder formelle Entwaldungsfreiheitserklärungen abdeckt.

Wie FSC klarstellt, seien chinesische Exporteure in der Regel zwar keine direkten Operatoren im Sinne der Verordnung; dennoch müssen Importeure in der Europäischen Union vor dem Inverkehrbringen eine Sorgfaltserklärung einreichen.

Hierfür erforderliche Daten wie Geokoordinaten, Erntezeiten, Herkunftsländer und Baumarten müssen zwingend entlang der Lieferkette übermittelt werden, um Auftragsverlagerungen zu verhindern.

Anzeige

Die neuen regulatorischen Anforderungen zur Entwaldungsfreiheit stellen viele Betriebe vor große Herausforderungen. Dieser kostenlose Download inklusive Checkliste zeigt Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie Ihre Sorgfaltspflichten rechtssicher erfüllen und compliant bleiben. EU-Entwaldungsverordnung: So erfüllen Sie Ihre Sorgfaltspflichten ohne Aufwand

Auf der technischen Ebene bieten auch Softwareentwickler Unterstützung: Der Anbieter TRÁZARO hat gemeinsam mit Holzunternehmen ein Werkzeug entwickelt, das Dokumente zu Ernte, Einkauf, Import und Verkauf bündelt. Das System liest Daten mithilfe künstlicher Intelligenz aus, deckt Datenlücken auf und lässt sich per Schnittstelle in bestehende Unternehmenssoftware einbinden.

Fristen und behördliche Schulungsprogramme

Hintergrund der Initiativen sind die durch die Verordnung 2025/2650 festgelegten Umsetzungsfristen, die nach der Veröffentlichung im EU-Amtsblatt Ende Dezember 2025 in Kraft traten.

Für mittlere und große Marktteilnehmer greifen die Kernpflichten ab dem 30. Dezember 2026. Für Kleinst- und Kleinunternehmen gilt der Stichtag 30. Juni 2027, sofern es sich nicht um Holzprodukte handelt, die bereits der früheren EU-Holzhandelsverordnung unterlagen.

Zudem entfielen gedruckte Erzeugnisse aus dem Anwendungsbereich, während für nachgelagerte Händler und Verarbeiter Erleichterungen bei der Dokumentenaufbewahrung über einen Zeitraum von fünf Jahren geschaffen wurden.

Anzeige

Da viele Unternehmen von den neuen Regelungen überrascht werden, ist eine frühzeitige Risikoanalyse entscheidend. Ein gratis Experten-Report hilft Ihnen dabei, bestehende Lücken in der Lieferkette schnell zu erkennen und drohende Sanktionen zuverlässig zu vermeiden. Gratis-Report zur EU-Entwaldungsverordnung jetzt sichern

Flankierend setzt die Europäische Kommission ihr Informationsprogramm fort. Für November 2026 sind neue virtuelle Schulungen für das EUDR-Informationssystem angesetzt: Termine für Operatoren, die Sorgfaltserklärungen abgeben müssen, finden am 3., 10., 17. und 24. November 2026 statt. Spezielle Einheiten für primäre Kleinst- und Kleinbetriebe zu vereinfachten Erklärungen folgen am 12., 19., 26. und 27. November 2026.

Fachleute von Branchenorganisationen wie FSC Nederland weisen darauf hin, dass sich auch nachgelagerte Händler und Weiterverarbeiter im EU-System Traces registrieren müssen, sofern sie mit EUDR-pflichtigem Holz handeln.

Importeure müssen die Referenznummern ihrer Sorgfaltserklärungen weitergeben; die Verweigerung zieht behördliche Sanktionen nach sich. Die Zahl der bisher vorgenommenen Registrierungen liegt Branchenbeobachtern zufolge noch deutlich unter dem für den Gesamtmarkt erforderlichen Niveau.

Disclaimer...
de | wirtschaft | 70423652 |