EUDR-Reform, Leder

EUDR-Reform: Leder und Reifen aus Entwaldungsverordnung gestrichen

Veröffentlicht am: 15.08.2026 um 23:42 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Die EU-Kommission nimmt Leder und Reifen aus der EUDR, hält aber an den Pflichten für sieben Rohstoffe und dem Stichtag 2020 fest.

EU-Entwaldungsverordnung: Leder und Reifen ausgenommen, Kern bleibt
Ein moderner europäischer Logistikhafen bei Dämmerung mit Containern und Industrieanlagen in einer klaren, professionellen Aufnahme. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Die Europäische Kommission hat eine maßgebliche Anpassung der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) vorgenommen. Durch die Veröffentlichung neuer delegierter Rechtsakte wurde entschieden, Leder und Reifen aus dem Anwendungsbereich der Verordnung zu streichen.

Diese Entscheidung markiert eine signifikante Änderung für die betroffenen Industrien und Lieferketten, die sich ursprünglich auf umfangreiche Nachweispflichten für diese Produktgruppen eingestellt hatten.

Trotz dieser spezifischen Ausnahmen bleibt der Kern der Verordnung unverändert. Die EUDR zielt weiterhin darauf ab, den Konsum von Produkten auf dem europäischen Markt zu unterbinden, deren Herstellung mit Entwaldung oder Waldschädigung in Verbindung steht. Nach der aktuellen Entscheidung verbleiben sieben zentrale Rohstoffe im Fokus der Gesetzgebung: Rinder, Kakao, Kaffee, Ölpalme, Kautschuk, Soja und Holz.

Zeitplan für die Umsetzung der Compliance-Pflichten

Die Kommission bestätigte zudem den Zeitplan für die praktische Anwendung der neuen Regeln. Große und mittlere Operateure müssen die Anforderungen der EUDR ab dem 30. Dezember 2026 erfüllen. Für kleine Unternehmen und Kleinstunternehmen gewährt die EU eine längere Übergangsfrist; für sie wird die Verordnung ab dem 30. Juni 2027 verbindlich.

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Ein zentraler Bestandteil der Verordnung bleibt das Verbot von Erzeugnissen, die auf Flächen produziert wurden, die nach dem 31. Dezember 2020 entwaldet wurden. Dieser Stichtag dient als Referenzpunkt für die Bewertung der Entwaldungsfreiheit und wird durch die aktuellen Änderungen nicht berührt. Unternehmen müssen sicherstellen, dass ihre Produkte nicht von Flächen stammen, die nach diesem Datum einer Waldumwandlung unterlagen.

Anforderungen an die Geolokalisierung und Risikobewertung

Für die verbleibenden Rohstoffe und die daraus hergestellten relevanten Erzeugnisse bleibt die Pflicht zur Geolokalisierung bestehen. Marktteilnehmer sind dazu verpflichtet, die exakten geografischen Koordinaten der Produktionsflächen zu erfassen und bereitzustellen. Dies soll eine lückenlose Rückverfolgbarkeit ermöglichen und sicherstellen, dass die Rohstoffe die strengen Nachhaltigkeitskriterien der Europäischen Union erfüllen.

Im Zuge der Veröffentlichung der neuen Rechtsakte wurde zudem die Einstufung bestimmter Erzeugerregionen konkretisiert. So wird Brasilien unter dem neuen System als Land mit Standardrisiko eingestuft. Diese Klassifizierung hat direkte Auswirkungen auf die Intensität der erforderlichen Sorgfaltspflichtprüfungen, die Unternehmen bei Importen oder der Verarbeitung von Rohstoffen aus diesem Land durchführen müssen.

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Die Streichung von Leder und Reifen wird in Fachkreisen als Reaktion auf die Komplexität der Lieferketten gewertet, wenngleich die grundlegenden Anforderungen für die Primärrohstoffe wie Rinder und Kautschuk weiterhin bestehen bleiben.

Die betroffenen Unternehmen müssen nun ihre Compliance-Systeme an die reduzierten Produktlisten anpassen, während die Vorbereitungen für die technischen Anforderungen der Geolokalisierung für die verbleibenden Gütergruppen fortgesetzt werden müssen.

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