EUP-Schulung: Wenzel vermittelt Grundlagen zu elektrischen Anlagen am 3. November
Veröffentlicht am: 12.10.2026 um 18:09 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Die betriebliche Sicherheit beim Umgang mit elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln erfordert eine präzise Qualifizierung des Personals. Wie aus einem Branchenbericht vom 12. Oktober 2026 hervorgeht, veranstaltet die Unternehmensberatung Wenzel am 3. November 2026 eine Online-Schulung unter dem Titel „Elektro Unterwiesene Person (EUP) – Grundlagen der Elektrotechnik“.
Das Schulungsangebot zielt darauf ab, Teilnehmenden die wesentlichen theoretischen und normativen Grundlagen für Arbeiten im Umfeld elektrischer Anlagen zu vermitteln und die betriebliche Rechtssicherheit im Arbeitsschutz zu stärken.
Gesetzliche Vorgaben und berufsgenossenschaftliche Vorschriften
Im Zentrum der angekündigten Fortbildung stehen zentrale Regelwerke der betrieblichen Arbeitssicherheit. Thematisiert werden unter anderem die Vorgaben der DGUV Vorschrift 3 sowie die Bestimmungen der Norm DIN VDE 0105-100, die den sicheren Betrieb elektrischer Anlagen regelt.
Diese Vorgaben definieren verbindliche Standards für den Schutz vor elektrischen Gefahren und legen fest, welche Sicherheitsmaßnahmen im betrieblichen Alltag zwingend einzuhalten sind.
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Neben den rein technischen und berufsgenossenschaftlichen Vorschriften umfasst das Programm auch übergeordnete gesetzliche Rahmenbedingungen. Behandelt werden die Anforderungen des Arbeitsschutzgesetzes sowie relevante Aspekte des Betriebsverfassungsgesetzes.
Arbeitgeber stehen in der gesetzlichen Pflicht, Gefährdungen am Arbeitsplatz systematisch zu minimieren und Beschäftigte entsprechend zu unterweisen, bevor diese Tätigkeiten an oder in der Nähe von elektrischen Einrichtungen ausführen.
Abgrenzung zur Elektrofachkraft und betriebliche Aufgaben
Ein wesentlicher Schwerpunkt der Schulung liegt auf der klaren Abgrenzung zwischen einer elektrotechnisch unterwiesenen Person und einer voll qualifizierten Elektrofachkraft. Diese Differenzierung ist für Unternehmen von zentraler Bedeutung, um Haftungsrisiken zu vermeiden und sicherzustellen, dass Tätigkeiten nur von adäquat ausgebildeten Personen übernommen werden.
Während Elektrofachkräfte aufgrund ihrer Ausbildung die fachliche Gesamtverantwortung tragen und komplexe Arbeiten eigenständig beurteilen dürfen, wird eine elektrotechnisch unterwiesene Person gezielt für festgelegte Teilaufgaben geschult und unter Aufsicht oder nach klar definierten Arbeitsanweisungen eingesetzt.
Das Seminar beleuchtet die Grenzen dieses Einsatzbereichs, um Fehlinterpretationen im Arbeitsalltag und Gefährdungen durch Selbstüberschätzung vorzubeugen.
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Zielgruppen und betriebliche Qualifizierung
Die Qualifizierungsmaßnahme richtet sich an Mitarbeitende, die im Arbeitsalltag regelmäßig in Berührung mit elektrischen Betriebsmitteln oder Anlagen kommen, sowie an angehende elektrotechnisch unterwiesene Personen.
Ebenso angesprochen sind Unternehmen, die ihre Beschäftigten gezielt für entsprechende Unterstützungsaufgaben qualifizieren und somit die gesetzlich geforderte Unterweisungspflicht erfüllen möchten.
Mit der Durchführung als Online-Schulung am 3. November 2026 soll Betrieben ein ortsunabhängiges Format bereitgestellt werden, um die Einhaltung aktueller Sicherheitsstandards effizient in den betrieblichen Ablauf zu integrieren.
