F-Gase-Verordnung: Neue Regeln für Kälteanlagen ab 40 Tonnen
Veröffentlicht am: 22.07.2026 um 14:34 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Seit dem Frühjahr 2024 gilt die EU-Verordnung 2024/573. Sie verschärft die Regeln für fluorierte Treibhausgase (F-Gase) schrittweise. Bis 2050 sollen klimaschädliche Kältemittel weitgehend verschwinden. Besonders Betreiber gewerblicher und industrieller Anlagen müssen jetzt handeln.
Wartung wird eingeschränkt
Die neuen Vorgaben treffen vor allem ältere Bestandsanlagen. Ab einer Füllmenge von 40 Tonnen CO?-Äquivalent ist der Einsatz von Kältemitteln mit einem Treibhauspotenzial (GWP) von 2500 oder mehr nur noch eingeschränkt erlaubt. Viele Betreiber müssen ihre Systeme nun prüfen – oder umrüsten.
Noch härter trifft es den Neumarkt: Geschlossene Kälteanlagen mit einem GWP-Wert über 150 dürfen nicht mehr neu in Verkehr gebracht werden. Bei kleineren Mono-Splitgeräten unter drei Kilogramm Füllmenge liegt die Grenze bei 750 GWP.
Dokumentation wird Pflicht
Die Verordnung verlangt mehr als nur technische Anpassungen. Betreiber müssen künftig:
- Regelmäßige Dichtheitsprüfungen durchführen lassen
- Ein Anlagenlogbuch führen, das alle Maßnahmen dokumentiert
- Zertifiziertes Fachpersonal für jeden Eingriff in den Kältekreislauf beauftragen
Neben spezifischen F-Gase-Regeln müssen Betreiber auch ihre allgemeinen Arbeitsschutzpflichten im Blick behalten, da technische Anlagen immer eine Gefährdungsbeurteilung erfordern. Dieser kostenlose Report hilft Ihnen mit Vorlagen und Checklisten, rechtssichere Gefährdungsbeurteilungen zu erstellen, die vor jeder Aufsichtsbehörde standhalten. Rechtssichere Gefährdungsbeurteilung jetzt kostenlos sichern
Parallel dazu verknappt die EU über ein Quotensystem die Menge verfügbarer teilfluorierter Kohlenwasserstoffe (H-FKW). Das Ziel: Betreiber zum Umstieg auf Kältemittel mit geringerem Treibhauspotenzial oder natürliche Alternativen zu bewegen.
Wer seine Anlagen langfristig betreiben will, sollte frühzeitig Sanierungs- oder Austauschkonzepte entwickeln. Die Zeit drängt – und die Fristen werden nicht weicher.
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