Fahrerlaubnis: Sehprüfungen für Berufskraftfahrer ab sofort beim Optiker
Veröffentlicht am: 18.08.2026 um 23:18 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Mit Wirkung vom 18. August 2026 ist eine umfassende Änderung der Fahrerlaubnisverordnung in Kraft getreten, die weitreichende Erleichterungen für gewerbliche Fahrer vorsieht.
Eine der zentralen Neuerungen betrifft die Durchführung der obligatorischen Sehprüfungen. Diese können für Lkw-, Bus- und Taxifahrer ab sofort auch in Betrieben von Augenoptikern vorgenommen werden. Bisher war dieser Prozess enger gefasst; die Neuregelung zielt nun auf eine Entlastung der Betroffenen und eine Flexibilisierung der Abläufe ab.
Flexibilität bei Sehprüfungen für Berufskraftfahrer
Die Neuregelung erstreckt sich auf eine Vielzahl von Fahrerlaubnisklassen. Konkret umfasst sie die Klassen C, C1, CE und C1E für den Güterkraftverkehr sowie D, D1, DE und D1E für den Personenverkehr. Auch Fahrer, die eine Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung – etwa für den Taxiverkehr – benötigen oder verlängern möchten, können den erforderlichen Nachweis über ihr Sehvermögen nun bei einem Augenoptiker erbringen.
Der Zentralverband der Augenoptiker und Optometristen (ZVA) äußerte sich positiv zu dieser Entscheidung der Bundesregierung. Nach Einschätzung des Verbandes stellt die Einbindung des spezialisierten Fachhandels eine sinnvolle Ergänzung dar.
Schätzungen des ZVA zufolge könnten künftig jährlich rund 125.000 Personen von der neuen Möglichkeit Gebrauch machen, die Sehprüfung direkt beim Augenoptiker durchführen zu lassen, anstatt ausschließlich auf spezialisierte Mediziner angewiesen zu sein.
Anpassungen in der Berufskraftfahrerqualifikation
Parallel zur Neugestaltung der Sehprüfungen umfasst das Maßnahmenpaket der Bundesregierung weitere Änderungen im Bereich der Berufskraftfahrerqualifikation. Um die Ausbildung effizienter zu gestalten, wurde die Dauer der praktischen Prüfung für die beschleunigte Grundqualifikation reduziert. Diese umfasst nun 90 Minuten, während zuvor ein Zeitansatz von 120 Minuten vorgesehen war.
Seit dem 18. August 2026 können Sie Ihre Pflicht-Sehprüfung auch beim Augenoptiker ablegen – ohne lange Wartezeit auf einen Arzttermin. Unser Leitfaden zeigt Ihnen in 3 Schritten, wie Sie die neue Regel nutzen und welche Klassen abgedeckt sind. Jetzt kostenlosen Leitfaden sichern
Zudem wurde der Zugang zur theoretischen Prüfung modernisiert. Die IHK-Prüfung für die beschleunigte Grundqualifikation kann ab sofort in insgesamt neun Fremdsprachen abgelegt werden. Zu den verfügbaren Sprachen gehören unter anderem Albanisch, Englisch, Türkisch und Ukrainisch.
Diese Maßnahme soll insbesondere Fachkräften aus dem Ausland den Einstieg in den deutschen Arbeitsmarkt erleichtern. Ergänzend dazu sieht die neue Regelung vor, dass der klassische Personenbeförderungsschein im Kontext der modernisierten Berufskraftfahrerqualifikation entfällt.
Erleichterte Umschreibung internationaler Führerscheine
Ein weiterer Aspekt der Verordnungsänderung betrifft die internationale Anerkennung von Fahrerlaubnissen. Die Länder Ukraine und Montenegro wurden in die Anlage 11 der Fahrerlaubnisverordnung aufgenommen. Dies führt zu einer deutlichen Vereinfachung bei der Umschreibung von Führerscheinen aus diesen Staaten.
Besondere Erleichterungen gelten für ukrainische Staatsbürger mit Wohnsitz in Deutschland. Inhaber einer gültigen ukrainischen Fahrerlaubnis der Klassen A1, A, B, BE sowie aller C- und D-Klassen können ihr Dokument ab sofort ohne das Ablegen einer erneuten theoretischen oder praktischen Prüfung umtauschen.
Sie wollen Ihren Führerschein umtauschen oder verlängern? Die neue Verordnung erleichtert vieles – vom Sehtest beim Optiker bis zur Umschreibung ausländischer Führerscheine. Erfahren Sie Schritt für Schritt, was Sie beachten müssen. Leitfaden zu den neuen Regeln anfordern
Trotz dieser Vereinfachungen bleiben sicherheitsrelevante Anforderungen bestehen. Für den Umtausch der schwereren Klassen C und D ist weiterhin die Vorlage medizinischer Nachweise sowie eines Sehtests und einer ärztlichen Untersuchung obligatorisch.
Eine weitere Ausnahme besteht für Personen, die eine Fahrerlaubnis der Klassen C oder D erwerben möchten, ohne zuvor im Besitz der Klasse B gewesen zu sein; in diesen Fällen ist weiterhin eine Prüfung für die Klasse B erforderlich.
