Fahrsicherheit, EU-Pflicht-System

Fahrsicherheit: EU-Pflicht-System erkennt Ablenkung ab Juli

Veröffentlicht am: 19.07.2026 um 16:40 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Neue EU-Vorschrift: Ablenkungserkennung in Neuwagen überwacht Fahrer per Kamera, Daten bleiben lokal.

EU-Pflicht: Kamerasystem warnt Autofahrer vor Ablenkung
Innenraum eines modernen Autos bei Nacht, mit Fokus auf das Armaturenbrett und eine dezente rote Infrarotkamera. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Seit Anfang Juli müssen alle Neuwagen in der EU mit einem System zur Überwachung der Fahreraufmerksamkeit ausgestattet sein. Die Technik namens Advanced Driver Distraction Warning (ADDW) soll Unfälle durch Ablenkung verhindern. Trotz permanenter Kameraüberwachung geben Datenschützer nun Entwarnung.

So funktioniert die Ablenkungserkennung

Infrarotkameras erfassen in Echtzeit Kopfhaltung, Blickrichtung und Augenbewegungen des Fahrers. Erkennt das System gefährliche Ablenkung, löst es einen Alarm aus. Die Schwellenwerte sind dabei gesetzlich festgelegt.

Bei Geschwindigkeiten über 50 km/h warnt das System, wenn der Blick länger als 3,5 Sekunden von der Straße abweicht. Im Stadtverkehr zwischen 20 und 50 km/h liegt die Toleranz bei sechs Sekunden. Das ADDW startet automatisch mit jedem Motorlauf, lässt sich aber manuell deaktivieren. Die Integration kostet pro Fahrzeug rund 100 bis 150 Euro.

Daten bleiben im Fahrzeug

Die Systeme arbeiten als sogenannte „Closed-Loop“-Lösungen, betonen Experten und Aufsichtsbehörden. Die Kamerabilder werden ausschließlich lokal im Fahrzeug verarbeitet. Eine Übermittlung an externe Server oder Clouds findet nicht statt. Zudem schreibt die Regelung vor, die Daten unmittelbar nach der Verarbeitung zu löschen.

Datenschutzbeauftragte stellen klar: Die aktuellen Systeme führen keine biometrische Identifizierung durch. Sie erkennen Muster der Ablenkung, aber nicht die Identität des Fahrers. Damit erfüllt die Technik die EU-Datenschutzvorgaben.

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Nutzen und Kritik

Die EU-Kommission schätzt, dass 10 bis 30 Prozent aller Unfälle auf Ablenkung zurückgehen. Verkehrspsychologe Michael Praxenthaler vom Zentrum für Technik (AZT) hält den Einsatz grundsätzlich für sinnvoll. Feldstudien zeigen bereits positive Effekte auf das Blickverhalten. Ein abschließender statistischer Beleg für eine signifikante Unfallreduktion steht jedoch noch aus.

Kritik kommt von Testern: Die Systeme seien teilweise zu sensibel kalibriert. Schon normale Kontrollblicke lösten Fehlalarme aus. Das könnte langfristig die Akzeptanz der Fahrer untergraben.

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Nächste Stufe: Gedankenlesen

Die EU plant bereits die nächste Ausbaustufe. Bis Sommer 2027 soll die Erkennung kognitiver Ablenkung Pflicht werden. Dann geht es nicht mehr nur um die Blickrichtung, sondern um Anzeichen geistiger Abwesenheit oder starker mentaler Beanspruchung.

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