Fahrtenschreiber-Pflicht, Transporter

Fahrtenschreiber-Pflicht ab Juli: 90% der Transporter müssen nachrüsten

12.06.2026 - 01:48:30 | boerse-global.de

Der BGH erlaubt Gerichten, übermäßig komplexe Sammelklagen zu trennen. Parallel einigt sich die Deutsche Bahn mit MAN im Kartellstreit.

BGH-Urteil: Neue Regeln für Massenklagen im LKW-Kartell
Fahrtenschreiber-Pflicht - Ein Richterhammer ruht auf einem Stapel juristischer Dokumente in einem Gerichtssaal, der die rechtliche Komplexität symbolisiert. 12.06.2026 - Bild: über boerse-global.de

Richter dürfen Verfahren künftig trennen, wenn die Bündelung zu unüberschaubar wird.

Gerichte bekommen mehr Macht bei Sammelklagen

Mit Urteil vom 12. Mai (Az. KZR 6/24) bestätigte der BGH zwar die grundsätzliche Zulässigkeit von Sammelklagen durch Inkassodienstleister. Gleichzeitig räumte er den Instanzgerichten weitreichendere Befugnisse zur Verfahrenstrennung ein.

Die Entscheidung betrifft Fälle, in denen tausende Einzelansprüche in einer Klageschrift zusammengefasst werden. Im konkreten Verfahren ging es um Forderungen von rund 500 Millionen Euro von etwa 3.000 Geschädigten aus 21 Ländern. Die Klageschrift umfasste 18.000 Seiten.

Das Gericht warnte: Eine übermäßige Bündelung führe zu unzureichender Individualisierung der Ansprüche. Künftig können Richter solche Verfahren trennen, wenn Komplexität und Umfang eine geordnete Prüfung erschweren. Das dürfte zwar zu höheren Kosten und Verzögerungen führen. Der BGH hält dies aber für notwendig, um die prozessuale Handhabbarkeit zu gewährleisten.

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Zudem warnte das Gericht vor möglichen Interessenkonflikten bei Prozessfinanzierungsvereinbarungen. Im Extremfall könnten diese Verträge nichtig sein.

Deutsche Bahn und MAN einigen sich außergerichtlich

Parallel zur juristischen Klärung legten die Deutsche Bahn und der Hersteller MAN ihren knapp zehnjährigen Rechtsstreit bei. Die Parteien einigten sich außergerichtlich auf eine Schadensersatzzahlung. Die genaue Höhe bleibt vertraulich.

Die Abwicklung übernahm die DB Competition Claims GmbH. Sie vertrat neben der Bahn auch die Bundeswehr, mehrere Flughäfen und rund 40 weitere Unternehmen.

Der Streit bezog sich auf Preisabsprachen zwischen 1997 und 2013. Neben MAN waren Mercedes-Benz, DAF, Scania, Iveco, Volvo und Renault beteiligt. Während die Einigung mit MAN den Konflikt in diesem Bereich beendet, laufen andere Verfahren weiter. So verhandelte das Landgericht München I bereits im April 2026 gegen Iveco – mit Forderungen von rund 70 Millionen Euro.

Nutzfahrzeugbranche unter Druck

Die Aufarbeitung der Kartellvergangenheit fällt in eine wirtschaftlich angespannte Phase. Die EU-Kommission hatte bereits Bußgelder in Höhe von 3,8 Milliarden Euro verhängt. Laut Logistikindikator der Bundesvereinigung Logistik (BVL) verschlechterte sich das Geschäftsklima im zweiten Quartal 2026 von 85,6 auf 81,3 Punkte. Hauptursache: globale Konflikte belasten die Lieferketten.

Hinzu kommen drohende Strafzahlungen wegen strenger EU-CO2-Vorgaben. Karin Radström, CEO von Daimler Truck, bezeichnete mögliche Strafen als existenzielle Bedrohung. Bei Verfehlung der Ziele könnten pro Prozentpunkt Abweichung rund 120 Millionen Euro fällig werden. Laut Renault Trucks Deutschland könnten die Strafen pro Fahrzeug sogar über 300.000 Euro betragen.

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Die Transformation zu emissionsfreien Antrieben stockt jedoch. Zum Jahresanfang 2025 waren in Deutschland lediglich 1.521 schwere Elektro-LKW über 12 Tonnen zugelassen – das sind 0,5 Prozent des Gesamtbestands. Branchenverbände wie der BGL verweisen auf Anschaffungskosten, die das Zwei- bis Dreifache eines Diesel-Fahrzeugs betragen. Auch die Ladeinfrastruktur sei mangelhaft.

Neue Pflichten ab Juli

Ab dem 1. Juli 2026 kommt eine weitere regulatorische Änderung: Transporter zwischen 2,5 und 3,5 Tonnen brauchen im grenzüberschreitenden Einsatz oder bei Kabotage einen digitalen Fahrtenschreiber. Schätzungen zufolge müssen rund 90 Prozent der betroffenen Fahrzeuge nachgerüstet werden. Die Kosten pro Kilometer könnten deutlich steigen. Experten befürchten, dass kleinere Anbieter durch die zusätzlichen Belastungen aus dem Markt gedrängt werden.

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