Fahrzeit-Urteil: 1,8 Millionen Beschäftigte haben Anspruch auf Mehrvergütung
Veröffentlicht am: 30.07.2026 um 13:06 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Die Bundesnetzagentur bereitet sich auf mögliche Strommangellagen vor. Gleichzeitig verschärfen neue Gerichtsurteile und Gesetzesinitiativen die Anforderungen an die Arbeitszeitgestaltung in Deutschland. Unternehmen müssen sich auf mehrere Fronten einstellen.
Schutz kritischer Infrastrukturen
Ein linksextremer Anschlag auf das Berliner Stromnetz im Januar 2026 legte Zehntausende Haushalte und rund 2.000 Betriebe tagelang lahm. Auch regionale Störungen wie ein mehrstündiger Ausfall in Visselhövede Mitte Juli 2026 mit über 100 betroffenen Trafostationen zeigen: Die Netze sind verwundbar.
Die Bundesnetzagentur hat reagiert und die „Sicherheitsplattform Strom“ eingerichtet. Unternehmen mit einem Jahresverbrauch von mindestens acht Gigawattstunden müssen ihre Verbräuche und Einsparpotenziale melden. Bei einer Mangellage sind Vorlaufzeiten von drei Tagen bis zu 24 Stunden vorgesehen – bevor Zwangsabschaltungen drohen. Entschädigungszahlungen gibt es in diesem Fall nicht.
EuGH-Urteil: Fahrzeit ist Arbeitszeit
Ein wegweisendes Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 9. Oktober 2025 (C-110/24) hat weitreichende Folgen. Die Richter entschieden: Fahrten im Firmenfahrzeug von der Wohnung zum ersten Kunden und zurück sind Arbeitszeit. Betroffen sind schätzungsweise über 1,8 Millionen Beschäftigte im Baugewerbe, in der Pflege oder im Gartenbau.
Die Folge: Je nach Fahrtdauer kann eine monatliche Mehrvergütung von bis zu 400 Euro fällig werden – wenn durch die bisher unbezahlten Wegezeiten der gesetzliche Mindestlohn unterschritten würde.
Strengere Kontrolle der Arbeitszeiten
Die Arbeitszeiterfassung gerät zunehmend ins Visier der Aufsichtsbehörden. Sie fordern vermehrt Nachweise über die gesamte tägliche Arbeitszeit – gestützt auf die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts. Verstöße gegen die Aufzeichnungspflicht können Bußgelder von bis zu 30.000 Euro kosten.
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Ein Referentenentwurf zur elektronischen Zeiterfassung sorgte im Juni 2026 für Diskussionen. In Fachkreisen stieß er auf deutliche Kritik. Die rechtliche Unsicherheit bleibt damit vorerst bestehen.
Hitze belastet die Wirtschaft
Neben technischen Ausfällen machen zunehmende Hitzeperioden den Unternehmen zu schaffen. Die DGB-Vorsitzende fordert ein Hitze-Ausfallgeld für Beschäftigte, die unter extremen Temperaturen arbeiten müssen. Laut einer DGB-Umfrage fühlt sich jeder dritte Arbeitnehmer durch Hitze stark belastet.
Die Kosten sind enorm: Schätzungen zufolge kostet jeder extreme Hitzetag die deutsche Wirtschaft rund 431 Millionen Euro. Ein Dekra-Experte erklärt: Klassisches „Hitzefrei“ ist im Arbeitsrecht nicht vorgesehen. Ab 26 Grad Raumtemperatur werden Schutzmaßnahmen empfohlen, ab 30 Grad sind sie verpflichtend. Praktische Lösungen: Verschattungen, angepasste Kleidung oder Arbeitszeitverlagerung in die kühleren Morgenstunden.
Fallstricke bei Fehlzeiten und Betriebsvereinbarungen
Häufige Kurzerkrankungen und Langzeiterkrankungen stellen Betriebe vor juristische Hürden. Das Landesarbeitsgericht Hannover entschied 2025 (Az. 17 SLa 330/25): Kündigungen wegen häufiger Fehlzeiten während einer Pandemie können unwirksam sein, wenn die Krisenumstände und eine lange Betriebszugehörigkeit nicht ausreichend gewürdigt wurden.
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Bei der Urlaubsabgeltung für langzeitkranke Mitarbeiter präzisierte das BAG mit einem Urteil vom 3. Juni 2025 (9 AZR 137/24): Maßgeblich ist der Durchschnittsverdienst der letzten 13 Wochen vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Krankheitsbedingte Lohnausfälle dürfen nicht zu Lasten des Arbeitnehmers gehen.
Und noch eine Warnung für Unternehmen: Nach einem BAG-Urteil vom 27. Januar 2026 (1 AZR 147/24) sind Betriebsvereinbarungen unwirksam, wenn kein ordnungsgemäßer Beschluss des Betriebsrats vorliegt. Eine bloße Unterschrift des Vorsitzenden reicht nicht. Juristen raten: Bestehende Vereinbarungen prüfen und Beschlussprotokolle lückenlos dokumentieren. Sonst drohen nachträgliche Forderungen oder die Unwirksamkeit von Regelungen.
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