Fahrzeugdaten, FTC

Fahrzeugdaten: FTC verbietet GM die Weitergabe an Versicherer

30.05.2026 - 23:23:06 | boerse-global.de

Fahrzeugdaten werden zunehmend von Versicherern genutzt, was oft zu höheren Beiträgen führt. Regulierungsbehörden greifen nun ein.

Fahrzeugdaten: FTC verbietet GM die Weitergabe an Versicherer - Foto: über boerse-global.de
Fahrzeugdaten: FTC verbietet GM die Weitergabe an Versicherer - Foto: über boerse-global.de

Ein aktueller Fall aus den USA zeigt die Brisanz: Ein Fahrer erhielt einen 130-seitigen Bericht des Datenbrokers LexisNexis, der auf den Daten seines General-Motors-Fahrzeugs basierte. Das Ergebnis: Seine Versicherungsprämie stieg um 21 Prozent.

Telematik-Tarife: Fluch oder Segen für Autofahrer?

Die Autoindustrie befindet sich im Umbruch. Waren 2021 noch rund 50 Prozent aller Fahrzeuge online, soll dieser Anteil laut McKinsey bis 2030 auf 95 Prozent steigen. Systeme wie der LexisNexis Telematics Exchange bündeln Fahrzeugdaten für Versicherer – auch in Europa. Doch die finanzielle Bilanz für Verbraucher ist durchwachsen: Eine Studie aus Maryland ergab, dass nur 31 Prozent der Telematik-Teilnehmer niedrigere Beiträge zahlten. 24 Prozent mussten sogar höhere Prämien verkraften, bei 45 Prozent blieb alles beim Alten.

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Regulierungsbehörden schreiten ein

Die Datensammelwut hat längst die Aufmerksamkeit der Aufsichtsbehörden geweckt. Die US-Handelsbehörde FTC verhängte am 14. Januar 2026 ein fünfjähriges Verbot gegen GM und dessen Tochter OnStar, Fahrzeugdaten an Dritte weiterzugeben. Grund waren mangelnde Transparenz bei der Datenerhebung.

Datenschützer schlagen seit Jahren Alarm. Eine Mozilla-Studie von 2023 stellte fest, dass keine einzige von 25 untersuchten Automarken grundlegende Datenschutzstandards erfüllte. 84 Prozent der Hersteller geben Daten an Dritte weiter, 76 Prozent verkaufen sie sogar. Die gesammelten Informationen gehen weit über Fahrdaten hinaus: Namen, Alter, Finanzinformationen – und in Extremfällen sogar Gesichtsausdrücke oder psychologische Tendenzen. Kia führte in seinen Datenschutzerklärungen gar die Kategorie „Sexualleben" auf.

Technische Hürden und Bezahlschranken

Die Hersteller ziehen die digitale Schraube weiter an. Volkswagen und Audi änderten am 27. Mai 2026 ihre API-Schnittstellen – mit drastischen Folgen: Viele Nutzer erlebten einen „Smart-Home-Blackout". Drittanbieter-Software für solarbetriebenes Laden von E-Autos funktionierte plötzlich nicht mehr. Der Zugriff auf die Schnittstelle ist nun nur noch gegen Bezahlung möglich, der Login auf offizielle Marken-Apps beschränkt. Der Schritt war bereits Ende April angekündigt worden.

Sicherheit um jeden Preis?

Auch die Gesetzgebung treibt die Datenerfassung voran. Seit 2026 müssen Neufahrzeuge in Europa mit modernen eCall-Systemen und erweiterten Assistenzsystemen ausgestattet sein – darunter intelligente Geschwindigkeitsassistenten und Notbremsfunktionen. Die rechtliche Verantwortung bleibt jedoch beim Fahrer: Er muss den Verkehr überwachen und alle Software-Updates durchführen.

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In den USA sind biometrische Systeme zur Erkennung von Fahruntüchtigkeit im Gespräch. Angesichts von rund 12.400 alkoholbedingten Verkehrstoten im Jahr 2023 ist das Ziel klar – doch fehlende Datenschutzgarantien sorgen für Diskussionen.

Parallel dazu führt Uber in Deutschland eine neue Sicherheitsfunktion ein: Fahrgäste können Fahrten per Opt-in audioaufzeichnen. Die Aufnahmen bleiben verschlüsselt auf dem Smartphone und werden nur bei einer Sicherheitsmeldung entschlüsselt.

Wirtschaftliche Anreize trotz Bedenken

Die Nachfrage nach E-Autos bleibt trotz aller Datenschutzbedenken hoch. Das HUK-E-Barometer für das erste Quartal 2026 zeigt eine Umstiegsrate von 7,5 Prozent. Im März stieg sie auf 8,9 Prozent – ein deutlicher Anstieg im Vergleich zum Vorjahresdurchschnitt. Besonders Fahrer unter 40 Jahren lassen sich von neuen Förderprogrammen locken.

Die Rechtslage entwickelt sich weiter. Das AG Nürnberg entschied im Juli 2025, dass Dateneinwilligung auch bei Vertragskopplung gültig sein kann – solange kein „monopolistischer" Druck oder fehlende Alternativen bestehen. Allerdings betonte das Gericht: Schadensersatzansprüche nach der DSGVO setzen einen konkreten Schaden voraus, nicht nur ein allgemeines Unwohlsein.

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