FBR-Regelentwurf: Unternehmen haben 7 Tage für Einwände zur Digitalpflicht
Veröffentlicht am: 28.10.2026 um 06:55 Uhr | Redaktion boerse-global.deDie pakistanische Steuerbehörde Federal Board of Revenue (FBR) beabsichtigt, die Einreichung von Finanzberichten im Rahmen der Unternehmenssteuererklärung grundlegend zu digitalisieren. Einem Verordnungsentwurf zufolge soll die Übermittlung der Bilanzen und Finanzdaten ab dem Steuerjahr 2026 verpflichtend in einem maschinenlesbaren Format über das behördeneigene Online-Portal IRIS erfolgen.
Geplante Neuregelung in den Steuervorschriften
Mit dem Entwurf der Benachrichtigung SRO 1912(I)/2026 schlägt die Steuerbehörde vor, eine neue Unterregel (2F) in Regel 73 der Income Tax Rules 2002 einzuführen.
Demnach müssten Unternehmen ihre Finanzberichte künftig ausschließlich über das IRIS-System einreichen. Die zu übermittelnden Dokumente müssen dabei den Bestimmungen von Klausel (19DA) in Abschnitt 2 der Income Tax Ordinance 2001 entsprechen.
Die geplanten Vorgaben definieren genaue technische Kriterien für die Einreichung. Die Finanzberichte haben vorgegebene Datenschemata, Taxonomien, Dateistrukturen, Feldzuordnungen sowie behördliche Validierungsregeln zu erfüllen.
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Das FBR behält sich dabei das Recht vor, je nach Unternehmensklasse differenzierte Vorgaben für die Struktur und Formate der Unterlagen festzulegen. Nach erfolgreicher automatischer Prüfung stellt das System eine elektronische Bestätigung mit einer eindeutigen Referenznummer als Nachweis der Einreichung aus.
Strengere Authentifizierung und Frist für Einwände
Der Regelungsentwurf sieht zudem vor, die bisherige Unterregel (3) zu ersetzen. Sämtliche elektronischen Dokumente müssen künftig zwingend verifiziert werden, bevor sie als wirksam eingereicht gelten. Diese Verifikation hat entweder durch den Steuerpflichtigen selbst oder durch einen zugelassenen elektronischen Intermediär über eine digitale Signatur oder ein anderes sicheres Authentifizierungsverfahren zu erfolgen.
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Als Rechtsgrundlage für den Vorstoß dient Abschnitt 237 Absatz 1 in Verbindung mit Abschnitt 114 Absatz 2A der Income Tax Ordinance 2001. Da es sich bei der Vorlage um einen Regelungsentwurf handelt, ist das Verfahren noch nicht abgeschlossen.
Betroffene Unternehmen und Interessenvertreter haben die Möglichkeit, innerhalb von 7 Tagen nach der Veröffentlichung im Amtsblatt Einwände gegen die geplante Neuregelung beim FBR einzureichen, bevor die Bestimmungen finalisiert werden.
