Ferienjob: Mindestlohn 13,90 Euro für Volljährige zwingend
Veröffentlicht am: 29.07.2026 um 00:39 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Wer in den Sommerferien Geld verdienen will, muss einige Regeln beachten. Der Mindestlohn liegt seit Januar bei 13,90 Euro pro Stunde – doch nicht jeder hat automatisch Anspruch darauf. Besonders bei Minderjährigen gibt es Ausnahmen.
Mindestlohn gilt nicht für alle
Volljährige Ferienjobber bekommen die volle Lohnuntergrenze von 13,90 Euro. Bei Minderjährigen ohne abgeschlossene Berufsausbildung sieht das Gesetz Ausnahmen vor. Arbeitgeber müssen ihnen nicht zwingend den Mindestlohn zahlen. Gewerkschaften empfehlen trotzdem eine faire Bezahlung, die nicht allein am Alter festgemacht werden sollte.
Anders sieht es bei Azubis aus: Die Mindestausbildungsvergütung beträgt 2024 im ersten Lehrjahr 724 Euro monatlich.
Jugendschutz: Wer wie lange arbeiten darf
Das Jugendarbeitsschutzgesetz regelt die Arbeitszeiten streng:
- 13- und 14-Jährige: Nur leichte Tätigkeiten mit Zustimmung der Eltern
- Jugendliche ab 15 Jahren: Maximal vier Wochen pro Jahr in den Schulferien, höchstens 8 Stunden täglich und 40 Stunden wöchentlich. Die Arbeitszeit liegt meist zwischen 6:00 und 20:00 Uhr.
Wichtig: Arbeitsverträge für Minderjährige brauchen die schriftliche Zustimmung der Eltern. Arbeitgeber müssen zudem die vorgeschriebenen Pausen einhalten.
Ob Ferienjob oder Festanstellung – ein rechtssicherer Arbeitsvertrag ist die Basis für jedes Beschäftigungsverhältnis und schützt vor rechtlichen Fallstricken. Dieser kostenlose Ratgeber liefert Ihnen 19 sofort einsetzbare Muster-Formulierungen auf dem neuesten Stand des Nachweisgesetzes. Rechtssichere Arbeitsverträge jetzt kostenlos erstellen
Reform bei Minijobs: Was sich ändern könnte
Die Alterssicherungskommission schlägt vor, die Rentenversicherungspflicht für Minijobs verbindlich einzuführen. Bisher können Minijobber wählen, ob sie einzahlen – nur 20,9 Prozent tun das. Künftig könnten auch Beiträge zur Pflege- und Krankenversicherung fällig werden.
Die Folge: Von 603 Euro Bruttoverdienst blieben nur rund 475 Euro übrig – ein Minus von 21 Prozent. Für Schüler sollen Ausnahmen gelten, doch Wirtschaftsverbände und die Gastronomie kritisieren die Pläne scharf.
Fahrzeiten zählen als Arbeitszeit
Ein EuGH-Urteil vom Oktober 2025 stärkt Arbeitnehmer mit wechselnden Einsatzorten. Die Fahrzeit vom Betriebshof zur Baustelle oder zum Kunden gilt als vergütungspflichtige Arbeitszeit. Bei 80 Minuten Fahrzeit täglich und 13,90 Euro Mindestlohn kommen so bis zu 400 Euro monatlich zusammen.
Gerade bei der Beschäftigung von Aushilfen und Minijobbern müssen Arbeitgeber die gesetzlichen Grenzen genau kennen, um teure Nachzahlungen bei Betriebsprüfungen zu vermeiden. Sichern Sie sich diesen Gratis-Leitfaden, um geringfügig Beschäftigte rechtssicher und betriebsprüfungssicher abzurechnen. Kostenlosen Ratgeber zur Minijobber-Abrechnung herunterladen
Urlaubsanspruch: Auch Ferienjobber haben Rechte
Das Bundesurlaubsgesetz sieht bei einer 5-Tage-Woche mindestens 20 Tage Urlaub pro Jahr vor. Bei Ferienjobs wird der Anspruch anteilig berechnet. Bei der Urlaubsplanung haben Eltern mit schulpflichtigen Kindern sozialen Vorrang – aber keinen absoluten.
Inklusion: Neue Regeln für Werkstätten
Ein geplanter Gesetzentwurf will den Berufsbildungsbereich in Werkstätten für Menschen mit Behinderungen enger mit dem allgemeinen Arbeitsmarkt verzahnen. Ziel ist es, die Übergangsquote von derzeit 0,62 Prozent zu erhöhen. Das Werkstattentgelt unterliegt nicht dem Mindestlohn – was bereits zu Klagen geführt hat.
Disclaimer zu unseren Artikeln: Keine Anlageberatung, keine Kauf- oder Verkaufsempfehlung. Angaben zu Kursen, Unternehmen und Märkten ohne Gewähr; Änderungen jederzeit möglich. Börsengeschäfte können zu hohen Verlusten führen. Unsere Beiträge werden ganz oder teilweise automatisiert mit Unterstützung von AI erstellt und geprüft.
