Ferienjob: Unterschiedliche Regeln für 13-, 15-Jährige und Schüler
Veröffentlicht am: 20.07.2026 um 00:09 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Die gesetzlichen Regeln unterscheiden sich je nach Alter deutlich.
Kinder unter 13 Jahren dürfen grundsätzlich nicht arbeiten. Ab 13 Jahren ist eine leichte Beschäftigung mit Zustimmung der Eltern erlaubt.
Unterschiedliche Regeln für verschiedene Altersgruppen
Für 13- und 14-Jährige gilt: maximal zwei Stunden täglich, in der Landwirtschaft bis zu drei Stunden. Erlaubt sind leichte Tätigkeiten wie Zeitung austragen, Nachhilfe oder Babysitten. Die Arbeitszeit muss zwischen 8:00 und 18:00 Uhr liegen.
Ab 15 Jahren sieht die Sache anders aus. Jugendliche dürfen dann bis zu acht Stunden pro Tag und 40 Stunden pro Woche arbeiten. Die erlaubte Zeitspanne erweitert sich auf 6:00 bis 20:00 Uhr. Allerdings begrenzt der Gesetzgeber die Gesamtdauer solcher Ferienjobs auf maximal vier Wochen pro Kalenderjahr.
Vergütung: Mindestlohn gilt nicht für Minderjährige
Ein wichtiger Punkt ist die Bezahlung. Der gesetzliche Mindestlohn von 13,90 Euro pro Stunde gilt nur für volljährige Beschäftigte. Minderjährige ohne abgeschlossene Berufsausbildung haben darauf keinen Anspruch.
Unabhängig vom Alter empfehlen Experten einen schriftlichen Arbeitsvertrag. Damit lassen sich die Konditionen rechtssicher festhalten.
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Kindergeld: Bloße Absicht reicht nicht
Wer nach der Schule eine Ausbildung plant, sollte beim Kindergeld aufpassen. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat im März entschieden: Die bloße Angabe einer Ausbildungswilligkeit reicht nicht aus. Stattdessen müssen objektive Belege wie konkrete Bewerbungsunterlagen vorliegen.
Minijob-Reform: Schüler bleiben außen vor
Die Alterssicherungskommission hat Mitte Juli weitreichende Reformen für Minijobs vorgeschlagen. Kernpunkt: Die Befreiungsmöglichkeit von der Rentenversicherungspflicht soll wegfallen.
Bisher zahlen Minijobber im gewerblichen Bereich einen Eigenanteil von 3,6 Prozent zur Rentenversicherung – sofern sie sich nicht befreien lassen. Laut Daten aus dem ersten Quartal 2026 sind von den 6,8 Millionen geringfügig Beschäftigten nur 20,9 Prozent rentenversicherungspflichtig.
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Die Reform soll die soziale Absicherung stärken. Ein wichtiger Punkt für Schüler: Sie sollen explizit von der Neuregelung ausgenommen bleiben und weiterhin ohne verpflichtende Rentenbeiträge in den Ferien arbeiten können.
Wirtschaftsverbände wie der DEHOGA kritisieren die geplante Einschränkung auf den Schülerstatus. Sie warnen vor zusätzlichen Belastungen für andere Arbeitnehmergruppen und Branchen.
Alternative: FSJ im digitalen Bereich
Neben klassischen Ferienjobs entstehen neue Formate. In Thüringen startet im September ein Pilotprojekt für ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) im digitalen Bereich. Jugendliche können dort digitale Kompetenzen in der Medienbildung erwerben. Für den ersten Jahrgang stehen 15 Plätze zur Verfügung.
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