Feuerwehrgesetz, Baden-Württemberg

Feuerwehrgesetz Baden-Württemberg: Altersgrenze soll auf 67 Jahre steigen

Veröffentlicht am: 25.10.2026 um 15:39 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Ehrenamtliche sollen bis 67 aktiv bleiben; zudem sind eine neue Akademie und gebündelte Fahrzeugkäufe vorgesehen.
Modernes Feuerwehrgerätehaus aus Beton und Glas in einer ländlichen Umgebung bei Tageslicht. Illustration mit AI erstellt.

In Baden-Württemberg zeichnen sich grundlegende Neuerungen für den Brand- und Katastrophenschutz ab. Innenminister Manuel Hagel (CDU) kündigte am 24. Oktober 2026 Anpassungen im Feuerwehrgesetz des Landes an.

Kern des Vorhabens ist eine Anhebung der Altersgrenze für den aktiven Dienst bei den Freiwilligen Feuerwehren: Statt wie bisher mit 65 Jahren sollen ehrenamtliche Einsatzkräfte künftig bis zum vollendeten 67. Lebensjahr im Einsatzdienst bleiben können.

Nach Angaben des Innenministeriums Baden-Württemberg soll diese Neuregelung ab dem kommenden Jahr in Kraft treten. Die Maßnahme betrifft grundsätzlich alle 112.600 ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen im Land. Hauptamtliche Feuerwehrkräfte sind von dieser spezifischen Regelung hingegen ausgenommen.

Erweiterte Ausbildung und neue Akademie

Neben den personalrechtlichen Weichenstellungen umfasst das Gesetzespaket eine strukturelle Weiterentwicklung der Ausbildungskapazitäten. Hagel erklärte am 24. Oktober 2026, dass die bisherige Landesfeuerwehrschule zu einer Akademie für Brand- und Bevölkerungsschutz ausgebaut werden soll. Damit soll den wachsenden Anforderungen im Zivil- und Katastrophenschutz Rechnung getragen und das Aus- und Weiterbildungsangebot des Landes modernisiert werden.

Unterstützung erhält der Minister aus den Reihen der Koalition: Der Grünen-Innenexperte Pascal Haggenmüller begrüßte die vorgestellten Pläne Hagels am selben Tag.

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Entlastungen bei Beschaffung und Feuerwehrhäusern

Ein weiterer Schwerpunkt der Reform liegt auf der finanziellen und administrativen Entlastung der Städte und Gemeinden. Nach Plänen des Innenministers sollen die Kommunen künftig sowohl bei der Fahrzeugbeschaffung als auch bei Infrastrukturmaßnahmen unterstützt werden. Für den Neubau von Gerätehäusern sind serielle Baukonzepte vorgesehen, um Planungsaufwand und Baukosten vor Ort zu reduzieren.

Bereits angelaufen ist ein Modell zur Bündelung der Beschaffung, das das Land Baden-Württemberg 2025 gestartet hatte. Die erste landesweite Sammelbestellung umfasst 69 Löschgruppenfahrzeuge des Typs LF 10. Den Zuschlag hierfür erhielt der Hersteller Ziegler aus Giengen an der Brenz. An dieser ersten Runde beteiligen sich 57 Städte und Gemeinden sowie eine Werkfeuerwehr.

Für die Kommunen bietet das Modell finanzielle Anreize: Das Land unterstützt jedes über die Sammelbeschaffung erworbene LF 10 mit einer Förderung von 182.000 Euro. Bei einer vergleichbaren Einzelbeschaffung durch eine Kommune läge die Fördersumme des Landes bei 140.000 Euro.

Am 24. Oktober 2026 kündigte das Land an, diesen Weg fortzusetzen: Für 2026 sind im nächsten Schritt Sammelbeschaffungen für Tragkraftspritzenfahrzeuge mit Wassertank vorgesehen.

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Hohe Belastung im Einsatzalltag

Die Reformvorhaben stehen vor dem Hintergrund einer kontinuierlich hohen Einsatzdichte im Land. Im Jahr 2025 absolvierten die Feuerwehren in Baden-Württemberg insgesamt 128.385 Einsätze. Dies entspricht rechnerisch etwa einem Einsatz alle vier Minuten.

Im Rahmen dieser Einsätze brachten die Helferinnen und Helfer 16.296 Menschen in Sicherheit oder retteten sie aus Notlagen. Die geplante Novelle soll dazu beitragen, die personelle Einsatzbereitschaft der Wehren langfristig stabil zu halten.

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