Firmenfitness, Bayern

Firmenfitness: Bayern regelt Steuern auf Registrierung ab sofort

Veröffentlicht am: 18.08.2026 um 09:18 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Neue Richtlinien: Bereits die Registrierung für Firmenfitness gilt als geldwerter Vorteil. Die 50-Euro-Freigrenze entscheidet über die Steuerpflicht.

Bayerische Steuerverfügung: Firmenfitness als geldwerter Vorteil eingestuft
Ein moderner, heller Büroraum mit einer Yogamatte und einer Wasserflasche auf einem Schreibtisch. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Das Bayerische Landesamt für Steuern hat mit einer Verfügung neue Richtlinien zur steuerlichen Bewertung von betrieblichen Fitnessangeboten veröffentlicht.

Im Mittelpunkt der behördlichen Festlegungen, die auf den 4. März 2026 datiert sind, steht die Einordnung von Firmenfitness-Programmen als geldwerter Vorteil für Arbeitnehmer. Maßgeblich für die steuerliche Relevanz ist dabei bereits der Zeitpunkt der Registrierung der Beschäftigten für das jeweilige Programm.

Registrierung als Auslöser des geldwerten Vorteils

Nach der aktuellen Rechtsauffassung der Finanzbehörde stellt bereits die bloße Anmeldung beziehungsweise Registrierung für ein Firmenfitness-Angebot einen geldwerten Vorteil dar. Dieser Vorteil muss im Rahmen der Lohnabrechnung berücksichtigt werden. Für die Bewertung des Sachbezugs ist primär der übliche Endpreis maßgeblich, der für ein vergleichbares Gesamtangebot am Markt verlangt würde.

Sollte ein solcher Vergleichspreis am Markt nicht eindeutig feststellbar sein, sieht die Verfügung eine alternative Berechnungsmethode vor. In diesem Fall bilden die tatsächlichen Kosten des Arbeitgebers die Grundlage für die Wertermittlung. Dabei sind nach Angaben von Experten alle anfallenden Kostenfaktoren einzubeziehen, insbesondere die Aufwendungen für die Bereitstellung des Programms inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer sowie anfallender Nebenkosten.

Anwendung der Freigrenzen und steuerfreie Beträge

Für die Besteuerung des geldwerten Vorteils spielt die monatliche Freigrenze für Sachbezüge eine entscheidende Rolle. Diese Grenze liegt bei 50 Euro pro Monat.

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Solange der Wert des Firmenfitness-Programms zusammen mit anderen dem Arbeitnehmer gewährten Sachbezügen diesen Betrag nicht überschreitet, bleibt der Vorteil für den Beschäftigten steuerfrei. Wird die Grenze von 50 Euro jedoch auch nur geringfügig überschritten, unterliegt der gesamte Betrag der Versteuerung.

Davon abzugrenzen sind Leistungen zur betrieblichen Gesundheitsförderung, die spezifische Präventionsanforderungen erfüllen. Für zertifizierte Präventionskurse sieht der Gesetzgeber eine weitergehende Steuerbefreiung vor.

Hier können Leistungen bis zu einem Betrag von 600 Euro pro Kalenderjahr steuerfrei gewährt werden. Diese Regelung bietet Arbeitgebern und Arbeitnehmern zusätzlichen Spielraum bei der Gestaltung gesundheitsfördernder Maßnahmen, sofern die Kurse den geltenden Qualitätsanforderungen entsprechen.

Berechnungsbeispiel zur Wertermittlung

Die Verfügung des Bayerischen Landesamts für Steuern illustriert die praktische Anwendung der Regeln anhand eines konkreten Beispiels. In dem beschriebenen Szenario stellt ein Unternehmen ein Fitness-Programm für seine Belegschaft bereit. Von insgesamt 100 berechtigten Arbeitnehmern nehmen 65 das Angebot an und registrieren sich für das Programm.

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Für die Ermittlung des steuerpflichtigen Sachbezugs wird der Gesamtaufwand des Arbeitgebers herangezogen und auf die Anzahl der tatsächlich registrierten Teilnehmer verteilt. Im vorliegenden Beispiel ergibt sich daraus ein monatlicher Sachbezugswert in Höhe von 24,64 Euro pro registriertem Arbeitnehmer.

Da dieser Wert unter der monatlichen 50-Euro-Freigrenze liegt, bliebe der Vorteil in diesem Einzelfall steuerfrei, sofern keine weiteren Sachbezüge im selben Monat angerechnet werden müssen.

Unternehmen sind angehalten, die Registrierungsquoten und die daraus resultierenden Werte genau zu dokumentieren, um die Einhaltung der steuerlichen Vorgaben bei Betriebsprüfungen nachweisen zu können. Die Klarstellung durch die Finanzbehörde schafft hierfür eine verbindliche Grundlage für die betriebliche Praxis.

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