Firmenwagen: EU prüft Einschränkung des Vorsteuerabzugs für Verbrenner
Veröffentlicht am: 18.10.2026 um 05:01 Uhr | Redaktion boerse-global.deIm Rahmen der Vorbereitungen auf den geplanten Circular Economy Act prüft die Europäische Kommission grundlegende Anpassungen der europäischen Mehrwertsteuervorschriften.
Im Mittelpunkt der laufenden öffentlichen Konsultation, deren Frist bis zum 4. November 2026 angesetzt ist, steht unter anderem eine schrittweise Einschränkung des Vorsteuerabzugs für gewerbliche Verbrenner-Pkw.
Ziel der erwogenen Maßnahmen ist es, steuerliche Rahmenbedingungen gezielt zugunsten emissionsfreier Fahrzeuge auszurichten und gewerbliche Flotten an Kreislaufwirtschaftskriterien anzupassen.
Einschränkung des Vorsteuerabzugs für Verbrenner im Fokus
Die Überlegungen zur steuerlichen Neuausrichtung zeichneten sich bereits im Vorfeld ab. Die Idee, den Mehrwertsteuerabzug für betriebliche Verbrennerfahrzeuge einzuschränken, hatte die Europäische Kommission bereits in ihrem Kommunikat zur Dekarbonisierung von Firmenflotten vom 5. März 2025 skizziert.
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Konkrete Ausgestaltungsdetails und ein verbindliches Inkrafttreten sind derzeit offen, womit die bisher geltenden Abzugsregeln vorerst bestehen bleiben.
Neben den Regelungen für Firmenwagen umfasst die Initiative weitere steuerliche Aspekte der Kreislaufwirtschaft. Geprüft wird unter anderem die künftige Besteuerung gebrauchter und aufbereiteter Waren, darunter auch Modifikationen beim Margen-Verfahren im Mehrwertsteuerrecht. Darüber hinaus stehen steuerrechtliche Vorgaben zur Debatte, die der Vernichtung unverkaufter Waren entgegenwirken sollen.
Branchenverbände verlangen Bestandsschutz und Übergangsfristen
Gegenüber den Kommissionsplänen formulieren Branchenvertreter deutliche Forderungen. Die Organisationen Zwi?zek Polskiego Leasingu und Polski Zwi?zek Wynajmu i Leasingu Pojazdów sprachen sich in einer gemeinsamen Stellungnahme dafür aus, bei Verbrennungsmotoren weiterhin einen Mehrwertsteuerabzug von 50 Prozent bei gemischter Nutzung sowie von 100 Prozent bei ausschließlich betrieblicher Verwendung zu gewähren.
Gleichzeitig verlangen die beiden Verbände einen strikten Schutz bestehender Miet- und Leasingverträge sowie die Beibehaltung des vollen Vorsteuerabzugs für Fahrzeugreparaturen und laufenden Service. Für emissionsfreie Fahrzeuge fordern die Interessengruppen einen Abzug von 100 Prozent, der auch für Gebrauchtwagen gelten soll.
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Bei qualifizierten Plug-in-Hybriden sprechen sie sich für eine mindestens zehnjährige Übergangsphase aus, in der 75 Prozent bei gemischter und 100 Prozent bei rein betrieblicher Nutzung abzugsfähig bleiben sollten.
Vorbehalte in der mittelständischen Fuhrpark praxis
Die von den Verbänden angemahnten Übergangsfristen spiegeln die aktuelle Zurückhaltung vieler Betriebe wider. Zwi?zek Polskiego Leasingu und Polski Zwi?zek Wynajmu i Leasingu Pojazdów verweisen in ihrer Argumentation auf die Ergebnisse der Erhebung SME Finance Track 2026. Dieser Studie zufolge bezeichneten lediglich 4 Prozent der befragten kleinen und mittleren Unternehmen den Elektroantrieb als ihre bevorzugte Antriebsart.
Aus Sicht der Verbände verdeutlichen diese Zahlen, dass eine abrupte steuerliche Schlechterstellung von Verbrennerfahrzeugen an den aktuellen Realitäten vieler Unternehmensflotten vorbeigehen könnte.
