Fluggastrechte, Berlin

Fluggastrechte: Berlin und Paris schlagen 250-Euro-Pauschale vor

09.06.2026 - 02:09:57 | boerse-global.de

Deutschland und Frankreich schlagen eine pauschale Entschädigung von 250 Euro bei Flugverspätungen vor, um die festgefahrenen EU-Verhandlungen zu lösen.

EU-Fluggastrechte: 250 Euro Pauschale für Verspätungen geplant
Fluggastrechte - Ein Passagier blickt auf eine Flugverspätungsbenachrichtigung auf seinem Smartphone, mit einem unscharfen Flughafen im Hintergrund. 09.06.2026 - Bild: über boerse-global.de

Ihr Vorschlag vom 8. Juni 2026: Eine pauschale Entschädigung von 250 Euro soll die bisherige distanzabhängige Staffelung ersetzen. Damit bringen die beiden Länder frischen Wind in die festgefahrenen Verhandlungen zwischen EU-Parlament, Kommission und Ministerrat.

Pauschalbetrag statt Staffelung

Der Kern des deutsch-französischen Vorschlags: 250 Euro für jeden Passagier, dessen Flug mindestens drei Stunden Verspätung hat oder annulliert wird. Bisher gilt die Verordnung EG 261/2004 – hier richtet sich die Entschädigung nach der Flugstrecke und liegt zwischen 250 und 600 Euro.

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Doch damit nicht genug. Airlines sollen kĂĽnftig aktiv einen Link zu einem Erstattungsformular bereitstellen. Das Ziel: einfachere Verfahren fĂĽr Verbraucher und klarere Vorgaben fĂĽr die Fluggesellschaften.

Zeitdruck in BrĂĽssel

Bis zum 15. Juni 2026 muss eine Einigung her – sonst gilt die Reform als gescheitert. Dann blieben die alten Regeln mit Zahlungen bis zu 600 Euro in Kraft.

Die Positionen liegen weit auseinander. Das EU-Parlament will die 3-Stunden-Schwelle halten und die Beträge auf mindestens 350 Euro anheben. Der Ministerrat und die Kommission hingegen streben eine Verspätungsschwelle von vier bis fünf Stunden an.

Die Statistik zeigt, worum es geht: Bei einer 3-Stunden-Grenze sind rund 12 Prozent der verspäteten Flüge entschädigungsberechtigt. Bei fünf Stunden sinkt der Anteil auf unter drei Prozent.

Luftverkehrsbranche warnt vor Mehrbelastung

Die Reaktionen aus der Branche fallen verhalten aus. Der Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL) bezeichnet den Vorstoß als unausgewogen und warnt vor erheblichen Mehrkosten. Auch die IATA kritisierte das System bereits als zu teuer – die jährlichen Belastungen beziffert der Verband auf rund acht Milliarden Euro.

Ein zusätzlicher Kostenfaktor: unvorhergesehene Betriebsstörungen. Allein Drohnenvorfälle verursachten 2025 an deutschen Flughäfen direkte Schäden von rund 60 Millionen Euro. Mit Folgekosten, inklusive Entschädigungen, schätzen Experten den Gesamtschaden auf bis zu 160 Millionen Euro.

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Strengere Regeln fĂĽr Airlines geplant

Das Reformpaket enthält weitere Neuerungen. Ein am 7. Juni diskutierter Kompromiss sieht vor, dass Airlines Störungsgründe offenlegen und binnen 48 Stunden einen Link zur Entschädigungsforderung senden müssen. Für Auszahlung oder begründete Ablehnung soll eine Frist von 30 Tagen gelten.

Zudem steht eine Harmonisierung der Liste „außergewöhnlicher Umstände“ auf der Agenda – jener Fälle, bei denen Airlines von der Zahlungspflicht befreit sind. Auch Regelungen zum kostenlosen Handgepäck werden diskutiert.

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