Fluggastrechte: Neue Regeln fĂŒr Millionen Reisende ab 2027
Veröffentlicht: 10.07.2026 um 08:33 Uhr, Redaktion boerse-global.de
Mit 646 Stimmen stimmten die Abgeordneten fĂŒr eine Neufassung, die Reisende bei VerspĂ€tungen und Annullierungen besser schĂŒtzt. Die bisherigen Regeln aus dem Jahr 2004 werden damit abgelöst. Der Beschluss folgt auf einen Kompromiss der EU-Mitgliedstaaten vom 12. Juni.
HandgepÀck muss im Ticketpreis enthalten sein
Airlines mĂŒssen kĂŒnftig von Beginn der Buchung an Preise inklusive HandgepĂ€ck ausweisen. Versteckte GebĂŒhren sind damit tabu. Persönliche GegenstĂ€nde wie kleine Taschen bleiben kostenlos. FĂŒr gröĂere Kabinenkoffer dĂŒrfen Airlines weiterhin Entgelte verlangen â allerdings nur, wenn sie transparent kommuniziert werden.
Die EntschĂ€digungssĂ€tze bleiben unverĂ€ndert. Bei VerspĂ€tungen ĂŒber drei Stunden gibt es weiterhin 250 Euro (bis 1.500 Kilometer), 400 Euro (bis 3.500 Kilometer) und 600 Euro (ĂŒber 3.500 Kilometer). Eine Reduzierung um 50 Prozent ist möglich, wenn eine Umleitung erfolgt und die VerspĂ€tung maximal vier Stunden betrĂ€gt.
Familien profitieren von Sitzplatz-Garantie
Eltern mit Kindern unter 14 Jahren können kĂŒnftig kostenlos SitzplĂ€tze direkt neben ihren Kindern reservieren. Gleiches gilt fĂŒr Menschen mit Behinderungen, Personen mit eingeschrĂ€nkter MobilitĂ€t und Schwangere.
Bei FlugausfĂ€llen oder VerspĂ€tungen ĂŒber drei Stunden muss die Airline innerhalb dieser Frist eine Alternative anbieten â auch mit anderen Airlines, ĂŒber alternative Routen oder per Bahn. Erfolgt kein Angebot, dĂŒrfen Passagiere selbst organisieren. Die Airline muss dann Kosten bis zu 400 Prozent des ursprĂŒnglichen Ticketpreises erstatten.
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Die No-Show-Klausel wird eingeschrĂ€nkt: Wer den Hinflug nicht antritt, darf den RĂŒckflug trotzdem nutzen.
KĂŒrzere Fristen fĂŒr EntschĂ€digungsansprĂŒche
Die Frist fĂŒr die Einreichung von EntschĂ€digungsantrĂ€gen wird EU-weit vereinheitlicht. Statt bisher drei bis fĂŒnf Jahren gilt kĂŒnftig eine Frist von neun Monaten. Juristen erwarten, dass dadurch viele Ă€ltere AnsprĂŒche verfallen.
Airlines mĂŒssen Passagiere innerhalb von 96 Stunden nach Reiseende proaktiv ĂŒber ihre Rechte informieren. Nach Eingang eines Antrags hat das Unternehmen 30 Tage Zeit fĂŒr die Zahlung oder eine fundierte Ablehnung. Keinen Anspruch gibt es bei Naturkatastrophen, Krieg, schweren Unwettern oder Streiks der Flugsicherung. Technische Defekte am Flugzeug zĂ€hlen nicht als auĂergewöhnliche UmstĂ€nde.
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Neue Regeln gelten ab 2027
Der Rat der EU muss noch formal zustimmen â das wird fĂŒr August erwartet. Nach der Veröffentlichung im Amtsblatt haben Airlines zwölf Monate Zeit zur Umsetzung. Mit dem vollstĂ€ndigen Inkrafttreten rechnet die EU in der zweiten JahreshĂ€lfte 2027. Die Regeln gelten dann fĂŒr alle Fluggesellschaften mit Sitz in der EU sowie fĂŒr alle AbflĂŒge von EU-FlughĂ€fen.
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