Frankreich: Neue MietvertrÀge brauchen seit 18. Oktober eine Pflichtanlage
Veröffentlicht am: 20.10.2026 um 17:14 Uhr | Redaktion boerse-global.deIn Frankreich gelten seit dem 18. Oktober 2026 neue formale Vorgaben fĂŒr den Abschluss von WohnraummietvertrĂ€gen. Wie die französische Regierung durch einen Erlass im Gesetzblatt vom 17. Oktober 2026 festlegte, muss jedem neu unterzeichneten oder verlĂ€ngerten Mietvertrag eine aktualisierte obligatorische Anlage beigefĂŒgt werden.
Die Neuregelung betrifft VertrĂ€ge ĂŒber unmöblierte sowie möblierte Wohnungen, die Mietern als Hauptwohnsitz dienen, wie toutsurmesfinances.com am 20. Oktober 2026 berichtete.
Das neue Dokument löst die bisherige Anlage ab, die auf einem Regierungserlass vom 29. Mai 2015 basierte. Bestehende MietverhĂ€ltnisse sind von der Neuerung unmittelbar nicht berĂŒhrt: Mieter mit laufenden VertrĂ€gen mĂŒssen das SchriftstĂŒck nicht nachtrĂ€glich unterzeichnen. Die Verpflichtung greift erst in dem Moment, in dem ein Vertrag neu aufgesetzt oder formal verlĂ€ngert wird.
Detaillierte AufklĂ€rung ĂŒber Zahlungsstörungen
Inhaltlich legt die französische Regierung mit der aktualisierten Anlage einen Schwerpunkt auf transparente VerfahrensablĂ€ufe bei ZahlungsrĂŒckstĂ€nden. Das SchriftstĂŒck erlĂ€utert Mietern und Vermietern die rechtlichen Schritte im Falle von ZahlungsausfĂ€llen im Detail. Dazu zĂ€hlt unter anderem eine sechswöchige Frist, die nach der Zustellung eines Zahlungsbefehls zu beachten ist.
Seit dem 18. Oktober 2026 muss jedem neu unterzeichneten oder verlÀngerten Wohnraummietvertrag in Frankreich eine aktualisierte Pflichtanlage beiliegen. Wer sie vergisst, riskiert Formfehler beim Vertragsabschluss. Unser kostenloser Leitfaden zeigt Ihnen in 3 Schritten, welche Angaben der neue Anhang enthalten muss und wann die Pflicht greift. Kostenlosen Leitfaden jetzt anfordern
DarĂŒber hinaus enthĂ€lt die Anlage Hinweise auf UnterstĂŒtzungsangebote wie den SolidaritĂ€tsfonds fĂŒr Wohnraum (Fonds de solidaritĂ© pour le logement, FSL). Sie informiert zudem ĂŒber die Möglichkeit, an gerichtlichen Anhörungen teilzunehmen, sowie ĂŒber die gesetzlichen Optionen fĂŒr einen Zahlungsaufschub, der einen Zeitraum von bis zu drei Jahren umfassen kann.
Rechtlicher Rahmen fĂŒr Vermieter
Die Pflicht zur Verwendung des neuen Anhangs fĂŒgt sich in das bestehende regulatorische Umfeld fĂŒr Vermieter in Frankreich ein. Dazu gehören Vorgaben und Absicherungsinstrumente wie die Garantie Visale sowie lokale Regelungen zur Mieterlaubnis (permis de louer).
Zahlungsausfall im MietverhĂ€ltnis: Die neue Pflichtanlage erklĂ€rt Mietern und Vermietern jetzt das Verfahren bei RĂŒckstĂ€nden â von der sechswöchigen Frist nach Zahlungsbefehl bis zum Fonds de solidaritĂ© pour le logement. Unser Leitfaden fasst die Fristen und Handlungsoptionen fĂŒr Vermieter ĂŒbersichtlich zusammen. Fristen-Leitfaden jetzt sichern
FĂŒr ImmobilieneigentĂŒmer gelten zudem Vorgaben bei der temporĂ€ren Vermietung: Die möblierte touristische Vermietung des eigenen Hauptwohnsitzes ist grundsĂ€tzlich auf maximal 120 Tage pro Jahr begrenzt.
In bestimmten Gemeinden wurde diese Obergrenze allerdings auf 90 Tage im Jahr abgesenkt. Mit der nun in Kraft getretenen Pflichtanlage sollen vertragliche Rechte und Pflichten bei regulÀren WohnraummietverhÀltnissen von Beginn an klarer dokumentiert werden.
