LohnlĂŒcke, Frauen

LohnlĂŒcke zwischen Frauen und MĂ€nnern wird kleiner

13.02.2025 - 08:30:52

Frauen erhalten immer noch weniger Entgelt fĂŒr ihre Arbeit als MĂ€nner. Im vergangenen Jahr hat sich die LĂŒcke allerdings schneller geschlossen als jemals zuvor.

  • Unterschiedliche Bezahlung zwischen MĂ€nnern und Frauen (Symbolbild). - Foto: Annette Riedl/dpa

    Annette Riedl/dpa

  • EinkommenslĂŒcke zwischen Frauen und MĂ€nnern bleibt (Symbolbild).  - Foto: Annette Riedl/dpa

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Unterschiedliche Bezahlung zwischen MĂ€nnern und Frauen (Symbolbild). - Foto: Annette Riedl/dpaEinkommenslĂŒcke zwischen Frauen und MĂ€nnern bleibt (Symbolbild).  - Foto: Annette Riedl/dpa

Erstmals seit 2020 ist im vergangenen Jahr die LohnlĂŒcke zwischen MĂ€nnern und Frauen in Deutschland wieder geschrumpft. Der festgestellte Verdienstunterschied ist von 18 auf 16 Prozent zurĂŒckgegangen, wie das Statistische Bundesamt berichtet. Grund waren die etwas höheren Lohnsteigerungen, die Frauen im Gegensatz zu den MĂ€nnern im Jahr 2024 erzielen konnten. 

Seit 2006 hat sich die LohnlĂŒcke, die auch als Gender Pay Gap bezeichnet wird, noch nie innerhalb eines Jahres so schnell geschlossen wie im vergangenen Jahr. 2006 hatte der Verdienstunterschied noch 23 Prozent betragen.

Bereinigter Gender Pay Gap unverÀndert

MĂ€nner haben demnach im Jahr 2024 durchschnittlich 26,34 Euro in der Stunde verdient und damit 4,10 Euro mehr als die Frauen. Knapp zwei Drittel der LohnlĂŒcke erklĂ€rt das Statistikamt mit höheren Teilzeitquoten bei den Frauen und geringeren GehĂ€ltern in frauentypischen Berufen. Es bleibt eine LĂŒcke (bereinigter Gender Pay Gap) von 1,52 Euro oder rund 6 Prozent des Brutto-Stundenlohns ohne eindeutige ErklĂ€rung. Dieser Wert hat sich auch 2024 nicht geĂ€ndert. 

Auch bei vergleichbarer TĂ€tigkeit, Qualifikation und Erwerbsbiografie verdienen also Frauen 6 Prozent weniger als MĂ€nner. Die Behörde vermutet, dass hier Erwerbsunterbrechungen etwa bei Schwangerschaften, zur Kindererziehung oder zur Pflege von Angehörigen eine Rolle spielen, die aber nicht nĂ€her erfasst seien. Man gehe davon aus, dass sich damit weitere Anteile des Lohnunterschieds erklĂ€ren lassen. Die 6 Prozent stellten insofern eine Obergrenze fĂŒr eine mögliche Verdienstdiskriminierung durch die Arbeitgeber dar.

@ dpa.de