Frühstartrente: Bundestag beschließt 10 Euro monatlich für Kinder ab 2020
Veröffentlicht am: 16.10.2026 um 22:00 Uhr | Redaktion boerse-global.deDer Deutsche Bundestag hat die Einführung einer staatlich geförderten Frühstartrente beschlossen. Eine Mehrheit aus Union und SPD stimmte für den entsprechenden Gesetzentwurf des Bundesfinanzministeriums. Zuvor hatte der Finanzausschuss die Vorlage am 14. Oktober 2026 gebilligt. Damit die Neuregelung wie geplant in Kraft treten kann, steht allerdings noch die Zustimmung des Bundesrats aus.
Zehn Euro monatlich für Kinder ab dem Geburtsjahrgang 2020
Das Modell sieht vor, dass Kinder ab dem Geburtsjahrgang 2020 vom sechsten bis zum vollendeten 18. Lebensjahr monatlich zehn Euro vom Staat erhalten, die am Kapitalmarkt angelegt werden. Über den gesamten Förderzeitraum von zwölf Jahren ergibt sich daraus ein staatlicher Zuschuss von 1.440 Euro. Voraussetzung für die Auszahlung sind ein gemeldeter Wohnsitz in Deutschland sowie eine Steuer-Identifikationsnummer.
Das Gesetz soll am 1. Januar 2027 in Kraft treten, wobei die Förderung rückwirkend zum 1. Januar 2026 gewährt wird. Kinder des Jahrgangs 2020, die im Jahr 2026 sechs Jahre alt wurden, erhalten den Förderbetrag entsprechend rückwirkend. Ab 2027 wird jeweils der nachfolgende Jahrgang Sechsjähriger in das Fördermodell aufgenommen. Für vor dem Jahr 2020 geborene Kinder ist keine staatliche Unterstützung vorgesehen.
Depot-Wahl, Bundesbank-Verwaltung und strenge Anlageregeln
Für die Verwaltung des Geldes können Eltern einen zertifizierten Standarddepot-Vertrag bei einem privaten Anbieter wählen. Bis zur Volljährigkeit und laut Finanzausschuss sogar bis zum Beginn der späteren Auszahlungsphase dürfen hierfür keine Abschluss- und Vertriebskosten erhoben werden; zudem gilt ein Kostendeckel von einem Prozent.
Schließen die Eltern keinen privaten Vertrag ab, fließt das Geld automatisch in ein Sondervermögen Frühstartrente. Dieses wird zum 1. Januar 2028 errichtet und von der Deutschen Bundesbank verwaltet.
Für das Sondervermögen gelten klare Vorgaben: Die Mittel dürfen ausschließlich in breit gestreute globale Aktien oder Aktienfonds investiert werden. Der Bund übernimmt weder eine Renditegarantie noch einen Verlustausgleich.
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Die Ansparphase bleibt steuerfrei, die spätere Auszahlung unterliegt der nachgelagerten Besteuerung. Das geförderte Kapital ist zweckgebunden, unpfändbar und darf nicht beliehen oder verkauft werden. Eine Verrentung ist grundsätzlich ab dem 65. Lebensjahr vorgesehen; nach Erreichen der Volljährigkeit ist auch die Nutzung für selbst genutztes Wohneigentum zulässig.
Der Anspruch auf das Startkapital bleibt bis zum 35. Lebensjahr übertragbar. Erfolgt bis dahin kein Abruf, fällt das Vermögen an den Bund zurück, worüber Berechtigte spätestens drei Monate zuvor unterrichtet werden. Verstirbt das Kind vor dem 18. Geburtstag, sind Guthaben und Erträge ohne Rückzahlungspflicht vererbbar.
Modellrechnungen, Haushaltskosten und Kritik
Eltern und Großeltern können zusätzlich bis zu 6.840 Euro pro Jahr (570 Euro monatlich) in das Modell einzahlen. Modellrechnungen des Finanzministeriums gehen bei einer angenommenen Rendite von sieben Prozent pro Jahr nominal von rund 2.200 Euro zum 18. Geburtstag und rund 53.000 Euro zum 65. Lebensjahr aus – ohne Garantie und vor Abzug von Inflation und Steuern.
Mit monatlichen Zuzahlungen von zehn Euro steige dieser Wert auf rund 107.000 Euro, bei 50 Euro auf rund 320.000 Euro. Der Bund rechnet für 2027 mit 198 Millionen Euro Förderausgaben, die bis 2030 auf 411 Millionen Euro steigen sollen; der Haushaltsausschuss kalkuliert für die Jahre 2027 bis 2030 mit rund 1,2 Milliarden Euro.
Zehn Euro im Monat, angelegt in breit gestreute globale Aktien — ohne Renditegarantie und ohne Verlustausgleich durch den Bund. Wer das Risiko für sein Kind nicht dem Zufall überlassen will, braucht vorab klare Regeln: Welche Anlageform passt, wie hoch sollte die eigene Zuzahlung ausfallen, und was passiert, wenn bis zum 35. Lebensjahr kein Abruf erfolgt? Unser kostenloser Leitfaden beantwortet diese Fragen Schritt für Schritt. Leitfaden zur Anlage-Entscheidung sichern
Die Neuerung stößt auf geteilte Reaktionen. Die Deutsche Kreditwirtschaft begrüßte die Pläne. Vertreter der Grünen wie Stefan Schmidt und der Linken wie Sarah Vollath kritisierten die Ausgestaltung hingegen: Die hohe Grenze für Zuzahlungen führe zu Ungleichheit und begünstige vermögende Familien, zudem lehnte Die Linke die reine Aktienanlage ab.
Der DGB sprach von einer Mogelpackung, während Marc Tüngler von der DSW anmerkte, dass zehn Euro monatlich die Rentenlücke nicht schließen könnten. Auch der Bundesrat forderte Nachbesserungen und sprach sich dagegen aus, Eigenbeiträge auf Zweitverträge steuerlich zu privilegieren.
Mehr zum Thema bei WELT: „Altersvorsorge: 10 Euro jeden Monat vom Staat fürs Kind – Bundestag beschließt Frühstartrente“
