FrĂŒhstartrente, VerbĂ€nde

FrĂŒhstartrente: VerbĂ€nde fordern Nachbesserungen bei Beratung und VertrĂ€gen

Veröffentlicht am: 06.10.2026 um 02:00 Uhr | Redaktion boerse-global.de

BdV und BVK kritisieren Vertragsbindung, Beratungsausnahmen und Kostenvorgaben; der Bundesrat fordert Anpassungen bei Steuerregeln und Förderung.

FrĂŒhstartrente: VerbĂ€nde verlangen Änderungen an RegierungsplĂ€nen
Moderne Architektur eines öffentlichen GebÀudes mit Betonfassade und Glasfront bei Tageslicht. Illustration mit AI erstellt.

Der Finanzausschuss des Bundestages berĂ€t in einer öffentlichen Anhörung ĂŒber die geplante FrĂŒhstartrente. Die parlamentarische Debatte ĂŒber das Vorhaben der Bundesregierung, das am 25. September 2026 in erster Lesung im Bundestag behandelt wurde, stĂ¶ĂŸt bei VerbĂ€nden und Institutionen auf geteilte Reaktionen.

WĂ€hrend Branchenvertreter das Ziel einer frĂŒhzeitigen Altersvorsorge grundsĂ€tzlich begrĂŒĂŸen, gibt es erhebliche Kritik an den konkreten gesetzlichen Vorgaben, der Bindung an VertrĂ€ge und den steuerlichen Regelungen.

Kritik an Bindung an private VertrÀge

Der Bund der Versicherten (BdV) bemĂ€ngelt LĂŒcken bei der Kapitalanlage sowie bei der VerknĂŒpfung mit privaten Produkten. BdV-Vorstand Stephen Rehmke fordert, die Elemente der Kapitalrente gesetzlich miteinander zu verbinden.

Ein zentraler Kritikpunkt der VerbraucherschĂŒtzer liegt darin, dass die FrĂŒhstartrente an den Abschluss eines individuellen, privatwirtschaftlichen Altersvorsorgevertrags gebunden ist. Stattdessen fordert der BdV die EinfĂŒhrung automatischer individueller Kapitalkonten bei staatlichen Verwaltungsstellen und eine Anlage als Regelanlage der gesetzlichen Kapitalrente.

Zudem lehnt der BdV Zuzahlungen einkommensstarker Haushalte ab. Diese wĂŒrden Kapitalmarkteffekte verstĂ€rken und die Einkommensspreizung weiter vergrĂ¶ĂŸern.

Nach Ansicht des Verbands sollte die FrĂŒhstartrente automatisch in die gesetzliche Kapitalrente ĂŒberfĂŒhrt werden, anstatt eine ÜberfĂŒhrung erst bis spĂ€testens zum 35. Lebensjahr vorzuschreiben. ErgĂ€nzend mahnt der BdV gesetzlich fixierte Richtlinien fĂŒr eine wertschöpfende und nachhaltige Anlage an.

Vermittler warnen vor Folgen fĂŒr Beratung und VergĂŒtung

Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) begrĂŒĂŸt die EinfĂŒhrung der FrĂŒhstartrente anlĂ€sslich der Ausschussanhörung zwar im Grundsatz, sieht jedoch ebenfalls erheblichen Nachbesserungsbedarf. Insbesondere kritisiert der Verband die geplante Ausgestaltung als beratungsfreies Standardprodukt.

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Die vorgesehene Ausnahme von Beratungs- und Dokumentationspflichten fĂŒr geförderte Standardprodukte stehe im Widerspruch zu Vorgaben der europĂ€ischen Versicherungsvertriebsrichtlinie (EU-IDD) sowie den §§ 6 und 61 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG). BVK-PrĂ€sident Michael H. Heinz betont, dass Finanzbildung vor allem durch qualifizierte Beratung und persönliche Begleitung entstehe.

Gleichzeitig warnt der BVK vor den wirtschaftlichen Folgen der geplanten Kostenvorgaben fĂŒr tragfĂ€hige GeschĂ€ftsmodelle. Kritisiert werden unter anderem niedrige FörderbetrĂ€ge, eine strenge Kostendeckelung sowie der Ausschluss von Abschluss- und Vertriebskosten.

Als weiteren Schwachpunkt benennt der BVK die Begrenzung der Förderung auf Kinder ab dem Geburtsjahrgang 2020. Der Verband fordert stattdessen einen fairen Wettbewerb sowie die Einbeziehung aller Kinder im Alter zwischen sechs und 18 Jahren.

Eckpunkte des Regierungsentwurfs und EinwÀnde des Bundesrates

Nach dem Entwurf der Bundesregierung sollen private Einzahlungen von bis zu 6.840 Euro pro Jahr möglich sein. Die ErtrÀge bleiben bis zum Renteneintritt steuerfrei, wÀhrend eine regulÀre Auszahlung erst mit Erreichen der Regelaltersgrenze vorgesehen ist.

FĂŒr Zwecke wie den FĂŒhrerschein oder ein Studium ist das angesparte Kapital nur teilweise nutzbar, wofĂŒr junge Erwachsene mehrere Tausend Euro einplanen mĂŒssen. Kollektiv angelegte Mittel verfallen nach den RegierungsplĂ€nen bei Vollendung des 35. Lebensjahres, sofern sie bis zu diesem Zeitpunkt nicht in einen individuellen Vertrag ĂŒberfĂŒhrt werden.

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Zu diesen Vorgaben hat auch die LĂ€nderkammer Stellung bezogen. Der Bundesrat fordert, dass EigenbeitrĂ€ge auf einen zusĂ€tzlichen zweiten Vertrag nicht steuerlich begĂŒnstigt werden dĂŒrfen, da andernfalls bis zu 13.680 Euro jĂ€hrlich steuerlich privilegiert wĂ€ren; diesem Einwand hat sich die Bundesregierung in ihrer GegenĂ€ußerung angeschlossen.

Zudem dringt der Bundesrat auf Erleichterungen fĂŒr Kinder ohne eigenen Vertrag, darunter einen Übergang in einen Standarddepot-Vertrag in öffentlicher TrĂ€gerschaft ab dem 18. Lebensjahr sowie eine dreimalige Information ĂŒber den kollektiv angelegten Anteil.

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