Führerschein-Reform: Bundestag stimmt über 3.400-Euro-Ziel ab
Veröffentlicht am: 05.11.2026 um 04:00 Uhr | dpa, AD HOC NEWSReformschritte bis 2027
- Der Bundestag stimmt an diesem Donnerstag über Änderungen am Straßenverkehrsgesetz und am Fahrlehrergesetz ab.
- Für die Klasse B soll die Mindestfahrzeit der praktischen Prüfung von 30 auf 25 Minuten sinken.
- Die Laienausbildung tritt nicht automatisch in Kraft, sondern benötigt Verordnungen in den einzelnen Ländern.
Bundestag stimmt über Führerschein-Reform ab
Der Bundestag stimmt an diesem Donnerstag über den ersten Teil einer Reform der Fahrschulausbildung ab. Ziel sind mehr Digitalisierung, weniger Bürokratie und ein bezahlbarer Führerschein, während der Bundesrat noch über die Gesetzesänderungen und eine weitere Verordnung entscheiden muss.
Digitale Theorie und weniger Pflichtvorgaben
Fahrschüler sollen künftig zwischen Unterricht per App zu Hause, einem Hybridmodell und Präsenzunterricht wählen können. Außerdem sollen Dokumentationspflichten für Fahrschulen entfallen und der Fragenkatalog für die theoretische Prüfung deutlich kleiner werden.
Bei den Sonderfahrten soll es für den Pkw-Führerschein keine starre Zahl mehr geben. Wie viele Überland-, Autobahn- und Nachtfahrten nötig sind, soll stärker vom Können der Fahrschüler und der Einschätzung der Fahrlehrer abhängen.
Kürzere Prüfung und mehr Preistransparenz
Die praktische Prüfung der Klasse B soll künftig mindestens 25 Minuten Fahrzeit und insgesamt 40 Minuten dauern. Derzeit sind 30 Minuten Fahrzeit und eine Prüfungsdauer von 55 Minuten vorgesehen.
Das Verkehrsministerium erwartet durch die kürzere Prüfung mehr Termine und damit kürzere Wartezeiten. Preise und Bestehensquoten der Fahrschulen sollen außerdem online veröffentlicht werden, damit Fahrschüler und Eltern Angebote besser vergleichen können.
Üben mit Begleitpersonen
Die Reform sieht zusätzlich eine sogenannte Fahrpraxis unter Anleitung vor. Voraussetzung sind unter anderem eine bestandene theoretische Prüfung und sechs Fahrstunden in der Fahrschule.
Begleitpersonen müssen seit mindestens sieben Jahren einen Pkw-Führerschein besitzen, dürfen höchstens einen Punkt in Flensburg haben und müssen in einem besonderen Näheverhältnis zum Fahrschüler stehen. Die Länder sollen selbst entscheiden, ob sie diese Möglichkeit durch eine gesonderte Verordnung einführen.
Versprechen von Einsparungen
Der durchschnittliche Preis für den Pkw-Führerschein der Klasse B liegt nach Angaben des Bundesverkehrsministeriums derzeit bei rund 3.400 Euro. Verkehrsminister Steffen Bilger (CDU) sagte, Fahrschüler könnten mehrere hundert Euro und im besten Fall bis zu 1.000 Euro sparen.
Der ADAC hält im besten Fall eine Senkung um bis zu ein Drittel für möglich. Fahrlehrerverbände und die Moving International Road Safety Association bezweifeln dagegen, dass eine Ersparnis von bis zu 1.000 Euro mit der vorgesehenen Reform realistisch ist.
Bundesrat entscheidet über zweiten Teil
Die wesentlichen Neuregelungen sollen am 1. Juli 2027 in Kraft treten. Die spätere Verordnung muss noch den Bundesrat passieren; von ihrer konkreten Ausgestaltung hängt maßgeblich ab, wie stark Fahrschüler tatsächlich entlastet werden.
Der Führerscheinerwerb ist in Deutschland in den vergangenen Jahren deutlich teurer geworden. Der Durchschnittspreis von rund 3.400 Euro macht die Reform vor allem für junge Menschen und Familien relevant, die auf individuelle Mobilität angewiesen sind.
Digitalisierung als Kostensenkung
Mehr digitaler Theorieunterricht könnte Fahrschulen ermöglichen, Räume effizienter zu nutzen und Unterricht flexibler anzubieten. Ob diese Entlastung tatsächlich bei den Fahrschülern ankommt, hängt jedoch auch von regionalen Preisen, der Auslastung der Fahrschulen und der Zahl zusätzlich benötigter Fahrstunden ab.
Ein weiterer Ansatz ist die geplante flexiblere Gestaltung der Sonderfahrten. Künftig soll stärker der individuelle Ausbildungsstand entscheiden. Das kann unnötige Pflichtstunden vermeiden, setzt aber eine verlässliche Einschätzung durch Fahrlehrer voraus.
Sicherheit und Länderentscheidung
Die geplante Laienausbildung könnte zusätzliche Übungsgelegenheiten schaffen, bleibt aber an strenge Voraussetzungen gebunden und müsste in jedem Bundesland gesondert eingeführt werden. Damit würde die praktische Bedeutung der Reform regional unterschiedlich ausfallen.
Für Fahrschüler entsteht zunächst kein unmittelbarer Preisnachlass. Die wesentlichen Neuregelungen sollen erst am 1. Juli 2027 gelten. Entscheidend für die tatsächlichen Kosten werden die noch ausstehende Zustimmung des Bundesrats und die konkrete Ausgestaltung der Verordnung sein.
Pressespiegel: Einigkeit, Unterschiede und offene Fragen
BR24: „Bundestag stimmt über Führerschein-Neuregelung ab“ (05.11.2026)
BR24 berichtet, der Bundestag befasse sich mit Gesetzesplänen für einen günstigeren Führerschein und hebt digitalen Unterricht sowie weniger verpflichtende Sonderfahrten hervor. Der Beitrag nennt außerdem die derzeitigen Durchschnittskosten von 3.400 Euro und mögliche Einsparungen von mehreren hundert Euro.
Der Beitrag bestätigt damit den Kern der Reform, bleibt aber bei den konkreten weiteren Voraussetzungen und der geplanten Umsetzung im Bundesrat knapper.
Weitere Perspektive auf die Reform
Deutschlandfunk: „Bundestag befasst sich heute mit Führerschein-Reform und Pflege“ (04.11.2026)
Der Deutschlandfunk kündigt die Befassung des Bundestags mit den Gesetzesplänen des Verkehrsministeriums an. Der kurze Beitrag setzt damit den Schwerpunkt auf den parlamentarischen Schritt und nicht auf einzelne Ausbildungsregeln oder mögliche Einsparungen.
Gemeinsam ist beiden Beiträgen die Einordnung als Vorhaben des Bundestags. Unterschiede liegen vor allem in der Detailtiefe; offen bleibt insbesondere, wie stark die Kosten nach der Umsetzung tatsächlich sinken.
