Führerschein-Umtausch, Karten

Führerschein-Umtausch: Für Karten aus 2002 bis 2004 endet die Frist 2027

Veröffentlicht am: 30.10.2026 um 20:01 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Kartenführerscheine von 2002 bis 2004 müssen bis Januar 2027 erneuert werden; die Fahrerlaubnis bleibt dabei bestehen.
Modernes Verwaltungsgebäude mit klarer Architektur vor blauem Himmel. Illustration mit AI erstellt.

In Deutschland läuft der schrittweise Umtausch älterer Führerscheine weiter nach festen Fristen. Inhaber von EU-Kartenführerscheinen, die zwischen 2002 und 2004 ausgestellt wurden, müssen ihre Dokumente bis zum 19. Januar 2027 erneuern lassen.

Ziel des bundesweiten Prozesses ist es, die Vorgaben der europäischen Richtlinie 2006/126/EG umzusetzen, um Führerscheine innerhalb der Europäischen Union einheitlich und fälschungssicher zu gestalten.

Der Umtausch betrifft ausschließlich das Trägerdokument; die erteilte Fahrerlaubnis bleibt unbefristet gültig. Eine erneute Fahrprüfung oder Fahrstunden sind für den rein verwaltungstechnischen Vorgang nicht erforderlich.

Staffelung der Umtauschfristen bis 2033

Der Gesetzgeber regelt den Austausch von Führerscheinen, die zwischen dem 1. Januar 1999 und dem 18. Januar 2013 ausgestellt wurden, nach dem Ausstellungsjahr der Karte. Für die Gruppe der Dokumente aus den Jahren 1999 bis 2001 endete die Frist bereits am 19. Januar 2026. Führerscheine aus den Jahren 2002 bis 2004 müssen bis zum 19. Januar 2027 getauscht werden.

Für nachfolgende Ausstellungsjahre gelten weitere Stichtage:
- 2005 bis 2007: Umtausch bis 19. Januar 2028
- 2008: Umtausch bis 19. Januar 2029
- 2009: Umtausch bis 19. Januar 2030
- 2010: Umtausch bis 19. Januar 2031
- 2011: Umtausch bis 19. Januar 2032
- 2012 bis 18. Januar 2013: Umtausch bis 19. Januar 2033

Führerscheine, die ab dem 19. Januar 2013 ausgegeben wurden, besitzen bereits von Beginn an eine reguläre Gültigkeitsdauer von 15 Jahren. Der Umtausch älterer Papierführerscheine erfolgte zuvor nach dem Geburtsjahr der Inhaber, wobei die Frist für die Jahrgänge ab 1953 am 19. Januar 2025 ablief.

Eine generelle Sonderregelung greift für Personen, die vor 1953 geboren wurden: Sie müssen ihr Dokument unabhängig von Ausstellungsjahr und Dokumenttyp erst bis zum 19. Januar 2033 umtauschen.

Beantragung und regionale Gebühren

Für den Antrag werden der bisherige Führerschein, ein gültiges Ausweisdokument wie der Personalausweis oder Reisepass sowie ein ausgedrucktes biometrisches Passbild benötigt. Die Beantragung erfolgt bei den regional zuständigen Fahrerlaubnisbehörden oder örtlichen Einwohnermeldeämtern.

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Die Frist für Kartenführerscheine aus den Jahren 2002 bis 2004 läuft am 19. Januar 2027 ab. Wer rechtzeitig dran sein will, braucht die richtigen Unterlagen und den passenden Antragsweg. Unser kostenloser Leitfaden führt Sie in drei Schritten durch den Umtausch. Umtausch-Checkliste jetzt kostenlos anfordern

Mehrere Verwaltungen bieten mittlerweile Online-Verfahren oder Terminbuchungen an, etwa im Vogelsbergkreis oder im Kreis Rottweil. In Kommunen wie Lehre im Landkreis Helmstedt kann der Antrag direkt im Rathaus eingereicht werden, wobei Behörden aufgrund einer Bearbeitungszeit von mehreren Wochen eine frühzeitige Antragstellung empfehlen.

Die anfallenden Gebühren variieren je nach Verwaltungsebene und Verfahren. Im Schnitt liegt die Grundgebühr bei rund 25 Euro. Im Kreis Rottweil belaufen sich die Kosten für den Umtausch eines Kartenführerscheins auf 24,00 Euro und für einen Papierführerschein auf 26,50 Euro; bei einer Beantragung über die jeweilige Gemeinde wird zusätzlich eine Bearbeitungsgebühr von 5,10 Euro erhoben.

Im Landkreis Helmstedt betragen die Kosten insgesamt 34,50 Euro, zusammengesetzt aus 26,50 Euro zuzüglich eines Führerscheinentgelts, zahlbar ausschließlich in bar.

Konsequenzen bei Fristversäumnis und digitale Perspektiven

Wer nach Ablauf der festgelegten Frist mit einem ungültig gewordenen Dokument am Straßenverkehr teilnimmt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Laut TÜV Thüringen droht bei einer Verkehrskontrolle ein Verwarnungsgeld in Höhe von 10 Euro. Zudem können im Ausland bei Fahrten mit abgelaufenen Dokumenten rechtliche Probleme entstehen.

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Nach der Frist wird der alte Führerschein ungültig — bei einer Kontrolle droht ein Verwarnungsgeld, im Ausland können rechtliche Probleme entstehen. Wer vor 1953 geboren ist, hat bis 2033 Zeit; alle anderen sollten ihren Stichtag kennen. Der Leitfaden zeigt Fristen, Gebühren und Behördenwege im Überblick. Fristen-Übersicht jetzt sichern

Parallel zum analogen Dokument wurde mit einer im Bundesgesetzblatt ausgegebenen Regelung die Rechtsgrundlage für den künftigen digitalen Nachweis der Fahrerlaubnis über eine Smartphone-Anwendung geschaffen. Die entsprechende Nachweisfunktion innerhalb der i-Kfz-App des Kraftfahrt-Bundesamtes soll nach Angaben des ADAC im November starten.

Der digitale Nachweis gilt ausschließlich im Inland und setzt den Besitz eines gültigen deutschen Kartenführerscheins voraus; die physische Karte bleibt weiterhin verpflichtend gültig. Für die Jahrgänge 2002 bis 2004 ist eine künftige App-Nutzung an das Einhalten der Umtauschfrist bis zum 19. Januar 2027 gekoppelt.

Mehr zum Thema bei FOCUS online: „Führerschein-Umtausch: Nächste Frist endet im Januar“

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