Führerscheinprüfung: Fragenkatalog soll von 1.169 auf rund 840 schrumpfen
Veröffentlicht am: 29.10.2026 um 23:30 Uhr | Redaktion boerse-global.deDie Bundesregierung plant eine umfassende Reform der Fahrschulausbildung, um den Erwerb des Führerscheins moderner, digitaler und bürokratieärmer zu gestalten. Flankiert wird diese Initiative durch Bestrebungen, behördliche Nachweise schrittweise zu digitalisieren und künftig Identitätsprüfungen sowie Dokumente verstärkt über mobile Endgeräte abzubilden.
Digitale Theorie und Verkleinerung des Prüfungskatalogs
Im Zentrum der Pläne des Bundesverkehrsministeriums steht die Option, den theoretischen Unterricht künftig vollständig in digitaler Form zu ermöglichen.
Zudem kündigte das Ministerium an, den Prüfungskatalog für die theoretische Führerscheinprüfung von derzeit 1.169 Fragen um rund ein Drittel auf etwa 840 Fragen zu verkleinerung. Parallel dazu soll jede Frage einheitlich mit einem Fehlerpunkt bewertet werden, anstatt der bisher angewandten Spanne von zwei bis fünf Fehlerpunkten.
Anpassungen der praktischen Ausbildung und Prüfungsdauer
Auch für die praktische Ausbildung sieht der Entwurf strukturelle Änderungen vor. Die bislang starre Vorgabe von genau zwölf Sonderfahrten – bestehend aus fünf Überland-, vier Autobahn- und drei Dunkelfahrten – soll gestrichen werden, während die grundsätzliche Verpflichtung zur Absolvierung von Sonderfahrten bestehen bleibt.
Als weiteres Element ist die Einführung eines sogenannten Reife-Checks vor der praktischen Prüfung vorgesehen. Die Gesamtdauer der praktischen Fahrprüfung soll künftig mindestens 40 Minuten betragen, wovon mindestens 25 Minuten auf die reine Fahrzeit entfallen. Bislang lagen die entsprechenden Richtwerte bei 55 Minuten Prüfungsdauer und 30 Minuten Fahrzeit.
Zusätzlich plant die Bundesregierung eine Neuregelung für begleitetes Üben mit Laien nach erfolgreich abgelegter Theorieprüfung. Fahrschüler müssen dafür mindestens sechs professionelle Fahrstunden, eine Einweisung sowie eine offizielle Genehmigung nachweisen.
Die Begleitperson muss seit mindestens sieben Jahren im Besitz der Fahrerlaubnisklasse B sein, darf maximal einen Punkt im Fahreignungsregister aufweisen und muss die Begleitung unentgeltlich ausüben. Die Entscheidung über die Freigabe dieses Modells liegt bei den einzelnen Bundesländern.
Kostensteigerungen und Beratungsstand
Anlass der Überlegungen sind erhebliche Kostensteigerungen beim Erwerb der Fahrerlaubnis. Nach Erhebungen des Statistischen Bundesamtes und von Statista verteuerten sich die Theorieausbildung von 2020 bis 2025 um 52 Prozent und die praktischen Fahrstunden um 45 Prozent, während Führerscheingebühren im gleichen Zeitraum um 17,5 Prozent stiegen.
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Die Gesamtkosten für den Führerschein der Klasse B liegen im bundesweiten Durchschnitt bei rund 3.400 Euro, in ungünstigen Fällen können Beträge von bis zu 6.000 Euro anfallen.
Das Bundesverkehrsministerium veranschlagt die erwartete jährliche Entlastung durch das Reformpaket auf rund 629 Millionen Euro. Bundesverkehrsminister Steffen Bilger (CDU) bezifferte die potenzielle Ersparnis am 9. Oktober 2026 auf mehrere hundert Euro und im besten Fall auf bis zu 1.000 Euro.
Im parlamentarischen Verfahren beriet der Bundestag den Gesetzentwurf am 24. September 2026 in erster Lesung, woraufhin am 5. Oktober 2026 eine Anhörung im Verkehrsausschuss stattfand. Die begleitende Verordnung wurde am 16. Oktober 2026 im Bundesrat zunächst zurückgestellt.
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Der Zeitplan sieht unter Vorbehalt vor, dass die Verordnung zum 1. Januar 2027 und das Gesetz zum 1. Juli 2027 in Kraft treten sollen. Für bestehende Fahrschulen ist eine Meldefrist bis zum 1. Oktober 2027 anvisiert.
Kritik und Ergänzungsvorschläge von Verbänden
Die Reform soll zudem den Erwerb von Lkw- und Bus-Führerscheinen der Klassen C/CE und D/DE vereinfachen und Weiterbildungsanforderungen im Bereich der Berufskraftfahrerqualifikation flexibilisieren.
Aus Sicherheitskreisen werden die Pläne differenziert bewertet. DVR-Präsident Manfred Wirsch betonte, dass Abstriche bei der Sicherheit im Zuge von Kostensenkungen nicht verhandelbar seien und Kostenvorteile primär durch eine Qualitätsoffensive in der Ausbildung erreicht werden müssten.
Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) fordert darüber hinaus eine Weiterentwicklung des Begleiteten Fahrens ab 17 Jahren, unter anderem durch eine Vorverlegung der theoretischen Prüfung und einheitliche Begleitphasen.
