GAP-Reform, EU-Pläne

GAP-Reform: EU-Pläne könnten Zahlungen an Großbetriebe um zwei Drittel kürzen

Veröffentlicht am: 08.10.2026 um 23:48 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Die fünf Länder lehnen verpflichtende Förderdeckel ab und verlangen verlässliche GAP-Mittel sowie dauerhafte Unterstützung für ländliche Räume.

Ostdeutsche Agrarminister fordern Änderungen an EU-Agrarpolitik
Weite Ackerflächen in einer ostdeutschen Agrarlandschaft unter einem bewölkten Himmel. Illustration mit AI erstellt.

Die Agrarminister der ostdeutschen Bundesländer Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen haben im Bundeskanzleramt einen gemeinsamen Forderungskatalog zur Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) an Staatsminister Philipp Amthor (CDU) übergeben.

Zu den Kernanliegen der Länderressorts zählen eine verlässliche GAP-Finanzierung, die strikte Ablehnung verpflichtender Regelungen zu Kappung und Degression sowie eine dauerhafte Absicherung der ländlichen Entwicklung. Anlass für die Initiative sind Pläne der EU-Kommission, ab 2028 schrittweise Kürzungen der Zuschüsse sowie feste Förderobergrenzen je Betrieb einzuführen.

Geplante Förderkürzungen und Modellrechnungen der Länder

Der Kommissionsvorschlag für die Förderperiode von 2028 bis 2034 sieht eine degressive Staffelung der Einkommensstützung vor. Während Beträge bis zu einer jährlichen Flächenförderung von 20.000 Euro ungekürzt bleiben sollen, ist für den Anteil zwischen 20.000 und 50.000 Euro eine Kürzung um 25 Prozent vorgesehen.

Für Beträge zwischen 50.000 und 75.000 Euro soll der Kürzungsansatz 50 Prozent betragen, für darüber liegende Summen 75 Prozent. Zudem plant Brüssel eine Obergrenze von 100.000 Euro je Landwirt und Jahr.

Nach einem Rechenbeispiel der ostdeutschen Agrarminister hätte dies gravierende Folgen für größere Betriebe: Ein Betrieb mit 1.000 Hektar Fläche, der derzeit rund 150 Euro je Hektar an Einkommensstützung erhält, käme nach dem Kommissionsentwurf nur noch auf etwa 50 Euro je Hektar.

Die jährliche Zahlung würde damit von 150.000 auf 50.000 Euro sinken, was einem Minus von rund 100.000 Euro beziehungsweise zwei Dritteln entspricht. Bei einem abgeschwächten Degressionsmodell ohne Kappung verblieben laut den Ministern rund 100 Euro je Hektar, was ein Minus von 50.000 Euro pro Jahr bedeuten würde.

Besondere Betroffenheit der ostdeutschen Agrarstruktur

In Ostdeutschland sind Betriebe mit mehr als 1.000 Hektar Fläche infolge der Strukturen ehemaliger Landwirtschaftlicher Produktionsgenossenschaften (LPG) keine Seltenheit. Laut Daten des Bundeslandwirtschaftsministeriums liegt die durchschnittliche Betriebsgröße bundesweit bei 66 Hektar, während sie in Mecklenburg-Vorpommern rund 290 Hektar und in Sachsen-Anhalt rund 285 Hektar beträgt.

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Der Kommissionsentwurf für die Förderperiode 2028 bis 2034 sieht eine degressive Staffelung vor: Beträge bis 20.000 Euro bleiben ungekürzt, darüber steigen die Abschläge auf bis zu 75 Prozent, zusätzlich ist eine Obergrenze von 100.000 Euro je Betrieb und Jahr vorgesehen. Nach dem Rechenbeispiel der ostdeutschen Agrarminister würde ein Betrieb mit 1.000 Hektar statt 150.000 Euro nur noch rund 50.000 Euro erhalten. Unser kostenloser Report ordnet die geplanten Schwellen ein und zeigt, welche Stellschrauben Großbetriebe jetzt prüfen können. GAP-Report kostenlos anfordern

Brandenburgs Agrarministerin Hanka Mittelstädt (SPD) verwies darauf, dass in ihrem Bundesland knapp 1.800 Betriebe und damit 92 Prozent der landwirtschaftlich genutzten Fläche von den Plänen betroffen wären. Brandenburg rechnet infolge der Neuregelungen mit rund 80 Millionen Euro weniger Direktzahlungen pro Jahr.

Für Mecklenburg-Vorpommern meldete das dortige Fachministerium mehr als 1.000 betroffene Betriebe. Ressortchef Till Backhaus (SPD) kritisierte eine ideologische Engstirnigkeit bei den Vorschlägen, während Sachsens Agrarminister Georg-Ludwig von Breitenbuch (CDU) vor dem Einstieg außerlandwirtschaftlicher Investoren warnte.

Finanzielle Dimension der Flächenförderung

Aus Sicht der EU-Kommission zielt der Entwurf auf eine Umverteilung: Im Jahr 2023 erhielten lediglich etwa 4 Prozent der Begünstigten mehr als 20.000 Euro an Direktzahlungen, auf diese Gruppe entfiel jedoch rund die Hälfte der Fördermittel.

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Mehrjährige Investitionen brauchen verlässliche Zahlen — der vorliegende Entwurf zur GAP liefert sie bislang nicht, denn Kappung und Degression sind noch nicht beschlossen und werden von den ostdeutschen Landesressorts ausdrücklich abgelehnt. Für Betriebe in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen, deren Flächenausstattung deutlich über dem Bundesdurchschnitt von 66 Hektar liegt, geht es jetzt darum, Szenarien zu rechnen statt zu warten. Der Report zeigt die Bandbreite zwischen vollem Degressionsmodell und abgeschwächter Variante. Szenarien für Ihren Betrieb jetzt durchrechnen

Für Deutschland umfasst die noch laufende GAP-Periode von 2023 bis 2027 insgesamt rund 30 Milliarden Euro an EU-Mitteln, was jährlich gut 6 Milliarden Euro entspricht. Davon fließen pro Jahr rund 4,9 Milliarden Euro in Direktzahlungen, rund 1,1 Milliarden Euro in das ELER-Programm für die ländliche Entwicklung sowie rund 150 Millionen Euro in Marktmaßnahmen.

Die fünf ostdeutschen Flächenländer erhalten zusammen jährlich rund 1,35 Milliarden Euro an Direktzahlungen. Auf Brandenburg entfallen davon jährlich rund 355 Millionen Euro, auf Mecklenburg-Vorpommern rund 315 Millionen Euro, auf Sachsen-Anhalt rund 269 Millionen Euro, auf Sachsen rund 205 Millionen Euro und auf Thüringen rund 202 Millionen Euro.

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