Gasnetz-Betreiber, Umbruch

Gasnetz-Betreiber vor radikalem Umbruch: Abschreibung neu gedacht

20.05.2026 - 03:52:04 | boerse-global.de

Neue Regeln für Gasnetze: Beschleunigte Abschreibung und Duldungspflicht für Leitungen verändern die Bilanzen der Betreiber grundlegend.

Gasnetz-Betreiber vor radikalem Umbruch: Abschreibung neu gedacht - Foto: über boerse-global.de
Gasnetz-Betreiber vor radikalem Umbruch: Abschreibung neu gedacht - Foto: über boerse-global.de

Weg von der jahrzehntelangen „Ewigkeitsvermutung", hin zu einer strukturierten Dekarbonisierung. Bereits im Frühjahr 2025 einigte sich die Bundesregierung auf einen Referentenentwurf zur Reform des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG). Zusammen mit der Umsetzung der KANU-2.0-Festlegung der Bundesnetzagentur (BNetzA) verändert dieser Schritt grundlegend, wie Gasinfrastruktur bilanziell behandelt wird.

Anzeige

Die neuen Regelungen zur degressiven AfA bieten Immobilienbesitzern und Gewerbetreibenden enorme Möglichkeiten, ihre Steuerlast aktiv zu gestalten. Dieser kostenlose PDF-Ratgeber erklärt Schritt für Schritt, wie Sie vom Wachstumschancengesetz profitieren und sich den maximalen Steuervorteil sichern. Degressive AfA: Jetzt Steuervorteil sichern

KANU 2.0: Beschleunigte Abschreibung als neues Normal

Im Herbst 2024 finalisierte die BNetzA die KANU-2.0-Festlegung. Das Kernziel: Investitionen müssen bis 2045 vollständig abgeschrieben sein – dem Jahr, in dem Deutschland klimaneutral sein will. In Einzelfällen sogar schon bis 2035.

Die neue Regelung bringt erhebliche Flexibilität. Betreiber können künftig zwischen linearer und degressiver Abschreibung wählen. Beim degressiven Modell sind Abschreibungssätze von bis zu 12 Prozent des Restwerts möglich. Der Clou: Die Kosten werden auf die aktuell noch große Kundenbasis verteilt. Das verhindert das gefürchtete „Last-Customer-Szenario", bei dem immer weniger Nutzer exorbitante Netzentgelte zahlen müssten.

Die BNetzA meldete bereits Anfang 2025 eine hohe Akzeptanz der neuen Regeln. Eine klare Mehrheit der bundesnetzagentur-pflichtigen Betreiber nutzt die KANU-2.0-Instrumente. Insgesamt gingen 95 spezifische Anzeigen zur Anwendung der neuen Modalitäten ein. Nach einer vertieften Prüfung von 37 Fällen – um mögliche „Auswüchse" bei Netzentgelterhöhungen zu verhindern – stellte die Behörde fest: Die Anträge waren weitgehend compliant. Nur wenige Fälle erforderten eine zusätzliche Begründung für den maximalen Degressionssatz von 12 Prozent.

Bilanzielle Herausforderungen: Wenn aus einem Netz zwei werden

Der regulatorische Wandel hat massive Auswirkungen auf die Handelsbilanzen. Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat mit mehreren Stellungnahmen – insbesondere EFA 27 und EFA 29 – für Klarheit gesorgt.

Das zentrale Problem: Die Bewertung von Anlagen, die umgewidmet werden könnten. Das IDW stellt klar: Wenn Teile eines Gasnetzes auf Wasserstoff oder Biogas umgestellt werden, während andere Abschnitte bis zur Stilllegung Erdgas führen, muss das „Gasnetz" als einzelner Vermögensgegenstand aufgespalten werden. Diese technische und buchhalterische Trennung ist zwingend, weil die funktionale Einheit des Netzes aufgehoben wird.

Wichtig: Die regulatorischen Zeitvorgaben der BNetzA sind zwar ein starkes Signal. Eine verkürzte Nutzungsdauer in der Handelsbilanz muss aber durch objektive Nachweise im Einzelfall begründet werden. Dazu zählen kommunale Wärmepläne oder formelle Stilllegungsstrategien. Eine pauschale Verkürzung der Nutzungsdauer für alle Anlagen ist in der Regel nicht zulässig – besonders dann nicht, wenn bestimmte Netzabschnitte nach 2045 noch für alternative Brennstoffe genutzt werden sollen.

Anzeige

Neben Abschreibungen bieten auch Rückstellungen erhebliche Spielräume zur Steueroptimierung, bergen jedoch oft unerkannte Haftungsrisiken. Ein aktueller Praxis-Report zeigt Unternehmern und Finanzverantwortlichen, wie sie die 28 wichtigsten Rückstellungsarten rechtssicher nutzen und Fehler bei Betriebsprüfungen vermeiden. Praxis-Report Rückstellungen kostenlos herunterladen

Rückstellungen für den Rückbau: Die neue Duldungspflicht

Einer der meistdiskutierten Punkte ist die Bildung von Rückstellungen für den späteren Rückbau oder die Entfernung von Pipelines. Bisher kalkulierten viele Betreiber mit erheblichen Kosten für das physische Ausgraben der Rohre.

Doch die Rechtslage hat sich geändert. Der Referentenentwurf zur EnWG-Reform sieht mit dem geplanten § 48a eine gesetzliche Duldungspflicht für stillgelegte Leitungen vor. Das bedeutet: Versorger dürfen inaktive Rohre in aller Regel im Boden belassen, statt sie entfernen zu müssen. Die Folgen für die Bilanzen sind gravierend:

  • Wahrscheinlichkeit des Abflusses: Da die gesetzliche Verpflichtung zur Rohrentfernung auf Ausnahmefälle beschränkt wird, sinkt die Wahrscheinlichkeit eines finanziellen Abflusses deutlich.
  • Auswirkung auf Rückstellungen: Nach IDW-Auffassung sollten Rückstellungen für den Rückbau nur noch gebildet werden, wenn eine konkrete, rechtlich durchsetzbare Verpflichtung oder eine hohe Wahrscheinlichkeit der Durchsetzung durch Grundstückseigentümer besteht.
  • Umfang der Rückstellungen: Wo Rückstellungen weiterhin nötig sind – etwa für das Verschließen von Anschlüssen oder die Entfernung oberirdischer Anlagen – müssen sie als Ansammlungsrückstellungen über die Zeit aufgebaut werden.

Finanzielle Analyse: Ein Balanceakt für Stadtwerke

Das Zusammenspiel von KANU 2.0 und den neuen Rückbauregeln ist die Antwort auf das „Stranded-Asset"-Risiko der deutschen Gasbranche. Ohne diese Anpassungen drohten dem rund 40.000 Kilometer langen Hochdruck-Gasnetz und den riesigen Verteilnetzen massive, plötzliche Wertberichtigungen mit dem Nahen des Jahres 2045.

Die Auswirkungen auf die Verbraucher sind bereits spürbar. Analysten rechnen mit Netzentgelterhöhungen von durchschnittlich 20 Prozent, in regionalen Ausreißerfällen sogar bis zu 40 Prozent oder mehr. Die BNetzA hält diese Steigerungen für einen notwendigen Preis der Transformation: Wer die Anlagen schneller abschreibt, solange der Kundenstamm noch groß ist, sichert die finanzielle Leistungsfähigkeit für den parallelen Aufbau der Wasserstoffinfrastruktur.

Für Stadtwerke ist die Lage besonders komplex. Sie müssen die regulatorischen Chancen von KANU 2.0 mit den Anforderungen der kommunalen Wärmeplanung in Einklang bringen. Das IDW betont: Die Existenz eines kommunalen Wärmeplans ist oft der entscheidende „objektive Indikator", der es dem Wirtschaftsprüfer erlaubt, eine verkürzte Abschreibungsdauer in der Handelsbilanz zu genehmigen.

Ausblick: Was kommt auf die Branche zu?

Während das Gesetzgebungsverfahren in die entscheidende Phase geht, verlagert sich der Fokus der Branche auf die Umsetzung. Netzbetreiber müssen künftig Netzentwicklungspläne vorlegen, wenn sie innerhalb eines Zehnjahreszeitraums mit einem dauerhaften Rückgang der Gasnachfrage rechnen. Diese Pläne dienen als Fahrplan – entweder für die Umstellung auf Wasserstoff oder für die endgültige Stilllegung.

Ein weiterer Streitpunkt bleibt das Steuerrecht. KANU 2.0 schafft klare Pfade für die regulatorische und handelsbilanzielle Rechnungslegung. Die Abstimmung mit den Steuerbilanzen ist jedoch noch nicht abgeschlossen. Die Finanzverwaltung hat noch keinen umfassenden Erlass vorgelegt, der die beschleunigte Abschreibung von Gasnetzen mit den steuerlichen AfA-Tabellen vollständig in Einklang bringt. Das bleibt ein zentrales Risiko für Unternehmen, die in den kommenden Jahren erhebliche Buch-Steuer-Unterschiede vermeiden wollen.

Fazit: Die Kombination aus flexiblen Abschreibungssätzen und der Reduzierung von Rückbauverpflichtungen durch die Duldungspflicht schafft eine stabilere finanzielle Basis für die deutsche Wärmewende. Die Anforderung einer einzelfallbezogenen Begründung stellt jedoch sicher, dass der Wandel kontrolliert bleibt – und verhindert voreilige Abschreibungen auf Infrastruktur, die in einer zukünftigen Wasserstoffwirtschaft noch eine Rolle spielen könnte.

Wirtschaftsnachrichten lesen ist gut - trading-notes lesen ist besser!

Wirtschaftsnachrichten lesen ist gut - <b>trading-notes</b> lesen ist besser!
Seit 2005 liefert der Börsenbrief trading-notes verlässliche Anlage-Empfehlungen – dreimal pro Woche, direkt ins Postfach. 100% kostenlos. 100% Expertenwissen. Trage einfach deine E-Mail Adresse ein und verpasse ab heute keine Top-Chance mehr. Jetzt abonnieren.
Für. Immer. Kostenlos.
de | wirtschaft | 69377985 |