Gastronomie-Reform, Elektronische

Gastronomie-Reform: Elektronische Zeiterfassung wird ab 2026 Pflicht

Veröffentlicht am: 21.07.2026 um 19:19 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Digitale Zeiterfassung wird Pflicht, Minijobs droht das Aus. Zollkontrollen und steuerliche Spielräume prägen die Branche.

Gastronomie unter Druck: Neue Arbeitszeitregeln und Minijob-Reform
Digitales Zeiterfassungssystem auf einem Tablet in einem RestaurantbĂĽro neben Lohnabrechnungsunterlagen. Illustration mit AI erstellt ĂĽbermittelt durch boerse-global.de

Eine Reform des Arbeitszeitgesetzes, die mögliche Abschaffung des Minijob-Sonderstatus und scharfe Zollkontrollen setzen die Branche massiv unter Druck.

Elektronische Zeiterfassung wird Pflicht

Die für 2026 geplante Novelle des Arbeitszeitgesetzes bringt tiefgreifende Änderungen. Betriebe müssen künftig Beginn, Ende, Dauer sowie Pausen und Überstunden minutengenau und noch am selben Tag digital erfassen. Die Daten sind zwei Jahre lang zu archivieren.

Gleichzeitig lockert der Gesetzgeber die tägliche Höchstarbeitszeit. Statt des starren Acht-Stunden-Tages gilt künftig eine wöchentliche Obergrenze von 48 Stunden. Möglich sind bis zu 12 Stunden pro Tag – vorausgesetzt, die Ruhezeit von 11 Stunden und die Pausenregelungen werden eingehalten.

Minijob-Aus? Branche warnt vor Kollaps

Noch härter könnte die geplante Neugestaltung der geringfügigen Beschäftigung treffen. Die Rentenkommission schlägt vor, den Sonderstatus von Minijobs weitgehend abzuschaffen. Minijobber sollen voll sozialversicherungspflichtig werden – Ausnahmen nur für Schüler.

Gastronomen schlagen Alarm. Sie warnen vor explodierenden Personalkosten und einer Verschärfung des Fachkräftemangels. Im Landkreis Northeim etwa arbeiten 14,5 Prozent aller Minijobber im Gastgewerbe. Café-Betreiber fürchten exorbitante Kostensteigerungen und noch mehr Bürokratie.

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Zoll zeigt Härte: Großrazzia im Raum Köln

Wie notwendig korrekte Dokumentation ist, zeigen aktuelle Kontrollen. Am 19. Juli überprüften 75 Zollbeamte im Raum Köln 17 Gaststätten und eine Großveranstaltung im Stadion.

Die Bilanz spricht Bände: Bei 193 kontrollierten Personen fanden die Beamten elf Hinweise auf Mindestlohnverstöße. In 34 Fällen besteht der Verdacht, dass Beschäftigte nicht korrekt zur Sozialversicherung gemeldet wurden. Vier Personen hatten keine gültige Arbeitserlaubnis. Zudem leiteten die Ermittler Verfahren wegen Sozialleistungsmissbrauchs ein.

Steuerfreie Zuschläge – die letzten Spielräume

Trotz steigendem Kostendruck bietet das Steuerrecht noch Chancen. Trinkgelder bleiben steuer- und sozialversicherungsfrei – solange sie freiwillig und direkt vom Gast kommen.

Auch Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit können Arbeitgeber steuerfrei gewähren. Die Staffelung:

  • Nachtarbeit (20 bis 6 Uhr): 25 Prozent
  • Kernnacht (0 bis 4 Uhr): 40 Prozent
  • Sonntagsarbeit: 50 Prozent
  • Feiertagsarbeit: bis zu 125 Prozent

Bis zu einem Grundlohn von 50 Euro pro Stunde bleiben die Zuschläge steuerfrei, bis 25 Euro sozialversicherungsfrei. Experten raten: Diese Zeiten präzise digital erfassen – sonst wird es bei Prüfungen teuer.

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Digitale Helfer fĂĽr den Arbeitsalltag

Immer mehr Betriebe setzen auf spezialisierte Software. Anbieter wie die Aplano GmbH, deren Systeme bereits über 2.000 Unternehmen nutzen, bieten cloudbasierte Plattformen. Die Erfassung läuft per Smartphone, Terminal oder biometrisch per Fingerabdruck oder RFID.

Auch KI hält Einzug in die Personalverwaltung. Systeme wie „Mesh“ versprechen, den administrativen Aufwand um bis zu 50 Prozent zu senken – etwa bei Gehaltsabrechnungen oder Compliance-Fragen. Für extreme Wetterlagen bieten Lösungen wie die ZEUS Zeiterfassung flexible Schichtbörsen, um bei Hitzewellen oder Engpässen schnell umzuplanen.

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