GebÀudemodernisierung: 65%-Quote fÀllt, Biotreppe ab 2029
11.06.2026 - 16:52:38 | boerse-global.de
Die Novelle sieht weitreichende Ănderungen am GebĂ€udeenergiegesetz vor â darunter den Wegfall der verbindlichen 65-Prozent-Quote fĂŒr erneuerbare Energien beim Heizungstausch. WĂ€hrend die Regierung auf Technologieoffenheit setzt, warnen UmweltverbĂ€nde und Opposition vor klimapolitischen RĂŒckschritten.
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Kurswechsel in der WĂ€rmepolitik
Bundeswirtschaftsministerin Reiche und Bauministerin Hubertz legten eine Reform vor, die einen klaren Kurswechsel markiert. KernstĂŒck ist die Ablösung der bisherigen starren Vorgaben durch eine sogenannte Biotreppe.
Die Pflicht, beim Heizungswechsel sofort 65 Prozent erneuerbare Energien zu erreichen, entfĂ€llt. Stattdessen steigt der Anteil biogener Brennstoffe in neuen Gas- und Ălheizungen stufenweise: von zehn Prozent im Jahr 2029 auf 60 Prozent im Jahr 2040. Damit soll das Ziel der KlimaneutralitĂ€t bis 2045 gesichert werden.
Kontroverse Debatte im Parlament
Wirtschaftsministerin Reiche verteidigte den Entwurf in der Debatte als Ende einer Politik des Misstrauens gegenĂŒber den BĂŒrgern. Die WĂ€rmepumpe bleibe die Leittechnologie, doch stehe die Wahlfreiheit im Vordergrund. Bauministerin Hubertz betonte die soziale Ausgewogenheit des Vorhabens.
Die Kritik kam von mehreren Seiten. Die GrĂŒnen warnten vor einer Kostenfalle fĂŒr Verbraucher und bemĂ€ngelten, dass kleine Betriebe vernachlĂ€ssigt wĂŒrden. Vertreter der Linken kĂŒndigten eine PrĂŒfung an, ob eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht möglich ist. Sie sehen in der AbschwĂ€chung der Vorgaben einen VerstoĂ gegen das im Grundgesetz verankerte Verschlechterungsverbot fĂŒr den Klimaschutz. Die AfD bezeichnete das Gesetz trotz der Lockerungen weiterhin als Belastung fĂŒr EigentĂŒmer.
VerbÀnde und Experten uneins
Auch auĂerhalb des Parlaments stöĂt das GModG auf geteiltes Echo. Der Verein Deutscher Ingenieure (VDI) begrĂŒĂte die Technologieoffenheit, forderte aber Nachbesserungen bei der Investitionssicherheit und GebĂ€udeautomation. Der VDI warnte vor sogenannten Lock-in-Effekten: Der Fortbestand fossiler Infrastrukturen könne die langfristige Transformation behindern. Zudem forderten die Ingenieure eine Senkung der Stromsteuer, um WĂ€rmepumpen attraktiver zu machen.
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) kritisierte den Entwurf scharf. Sie bezeichnete ihn als ZugestĂ€ndnis an die Gaslobby und sieht die Dekarbonisierungsziele gefĂ€hrdet. Steigende Gaspreise fĂŒr Verbraucher seien die Folge. Auch die DUH kĂŒndigte rechtliche Schritte an.
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Der Bauherren-Schutzbund (BSB) Ă€uĂerte die Sorge, dass die anhaltende Bdbebatte private Bauherren verunsichere. Der Verband forderte eine stĂ€rkere Verankerung unabhĂ€ngiger energetischer Beratungen im Gesetzestext.
Kostenverteilung zwischen Vermietern und Mietern
Ab 2028 sieht das Gesetz eine hĂ€lftige Teilung der Mehrkosten vor, die durch die Biotreppe und die CO?-Bepreisung entstehen. Vermieter mĂŒssen demnach 50 Prozent dieser Kosten tragen. Der Mieterbund begrĂŒĂte die Regelung grundsĂ€tzlich, forderte aber eine vollstĂ€ndige Ăbernahme der CO?-Preise durch die Vermieter.
Bereits am Mittwoch hatten AusschĂŒsse des Bundesrates Nachbesserungen angemahnt. Kritisiert wurde ein möglicher Mangel an verfĂŒgbaren Biomasse-Brennstoffen fĂŒr die Biotreppe sowie die unzureichende VerknĂŒpfung mit der kommunalen WĂ€rmeplanung.
Das GebĂ€udemodernisierungsgesetz soll zum 1. November 2026 in Kraft treten. Bestehende, funktionierende Heizungsanlagen bleiben von einer Austauschpflicht ausgenommen. Die staatliche Förderung fĂŒr WĂ€rmepumpen im Rahmen der Bundesförderung fĂŒr effiziente GebĂ€ude (BEG) wird fortgefĂŒhrt.
