Gebäudemodernisierung, Bundestag

Gebäudemodernisierung: Bundestag kippt 65-Prozent-Regel für Heizungen

Veröffentlicht: 10.07.2026 um 09:45 Uhr, Redaktion boerse-global.de

Der Bundestag verabschiedet das Gebäudemodernisierungsgesetz mit der Bio-Treppe und neuen Kostenregeln für Mieter und Vermieter.

Bundestag stimmt über neues Gebäudemodernisierungsgesetz ab
Ein modernes Heizsystem in einem Gebäude mit Anzeigebildschirmen, die Energiedaten anzeigen und erneuerbare Energien symbolisieren. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Das Bundesverfassungsgericht hatte am Donnerstag mehrere Eilanträge gegen die Abstimmung abgewiesen. Damit ist der Weg für die Verabschiedung noch vor der Sommerpause frei.

Kernpunkt: 65-Prozent-Regel fällt

Die bisherige Vorschrift für Neubauten wird aufgehoben. Sie verlangte, dass neue Heizungen zu über 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Künftig bleibt der Einbau von Gas- und Ölheizungen erlaubt.

Stattdessen setzt der Entwurf auf eine sogenannte Bio-Treppe. Sie regelt den schrittweisen Umstieg auf klimaneutrale Brennstoffe. Ab 2029 müssen neue Anlagen einen Biogas-Anteil von 10 Prozent vorweisen. Die Quote steigt über 15 Prozent (2030) und 30 Prozent (2035) auf 60 Prozent bis 2040. Das Ziel: vollständige Klimaneutralität aller Brennstoffe bis 2045.

Kosten: Mieter und Vermieter teilen sich die Last

Für Bestandsheizungen gilt bereits ab 2028 eine Grüngasquote. Die Betriebskosten für Netzentgelte, CO2-Preis und Biogas teilen sich künftig Mieter und Vermieter jeweils zur Hälfte. Damit sollen einseitige Belastungen durch steigende Energiepreise verhindert werden.

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Der Wirtschaftsausschuss ergänzte am Mittwoch eine Härtefallregelung. Sie entlastet kleine Vermieter mit bis zu sechs Wohnungen bei umfangreichen Modernisierungen.

Verfassungsgericht weist Eilanträge ab

Die Abstimmung erfolgt, nachdem Karlsruhe die Organklage sowie Eilanträge von Linken und Grünen als unzulässig verworfen hatte. Die Antragsteller monierten eine zu kurze Beratungszeit und fehlende Informationen zur Biogas-Verfügbarkeit. Ein Hauptverfahren gegen das Gesetz ist für den 23. Juli angesetzt.

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Parallel dazu ändern sich die staatlichen Förderprogramme. Die Förderung für Wärmepumpen sinkt mit sofortiger Wirkung. Für die Übergangszeit gilt ein Antragsstopp bis voraussichtlich 21. Juli.

Scharfe Kritik von Umweltverbänden

Umweltorganisationen und Teile der Opposition warnen vor einem Rückschritt beim Klimaschutz. Sie befürchten, dass fossile Heizsysteme zur Kostenfalle werden, sobald die CO2-Preise steigen. Mehrere Verbände haben bereits rechtliche Schritte angekündigt.

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