Gebäudemodernisierung, DUH

Gebäudemodernisierung: DUH kündigt Klage vor Verfassungsgericht an

22.06.2026 - 23:28:57 | boerse-global.de

Die Deutsche Umwelthilfe will das Gebäudemodernisierungsgesetz per Klimaklage stoppen. Streitpunkt sind die Betriebserlaubnisse für fossile Heizungen.

DUH kündigt Verfassungsklage gegen Heizungsgesetz an
Gebäudemodernisierung - Nahaufnahme eines juristischen Dokuments oder Gesetzestextes mit unscharfem Hintergrund, der eine Anhörung oder ein Gericht andeutet. 22.06.2026 - Bild: über boerse-global.de

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) will gegen das geplante Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) vor das Bundesverfassungsgericht ziehen. Bei einer Ausschussanhörung im Bundestag am Montag kündigte die Organisation eine Klimaklage für den Fall der Verabschiedung an.

Verfassungsbruch oder rechtmäßig?

Die DUH sieht in dem Entwurf einen klaren Verstoß gegen die verfassungsrechtlich verankerten Klimaziele. Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz und Rechtsanwalt Remo Klinger kritisierten, dass das Gesetz fossilen Heizungen über Jahrzehnte den Betrieb erlaube.

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Besonders ins Visier nehmen die Experten die Streichung des ursprünglichen Betriebsverbots für Gas- und Ölheizungen nach 2044. Das widerspreche dem Ziel der Klimaneutralität.

Auch die sogenannte Biotreppe sorgt für Ärger. Sie soll den schrittweisen Übergang zu klimaneutralen Brennstoffen regeln. Der aktuelle Entwurf begrenzt den Anteil auf 60 Prozent – aus Sicht der DUH viel zu wenig.

Zwei Gutachten, zwei Meinungen

Die politischen Fraktionen sind sich uneins, ob das Gesetz verfassungskonform ist. Die Union stützt sich auf ein Gutachten von Johann-Christian Pielow (Kanzlei Rosin Büdenbender). Sein Fazit: Das GModG ist verfassungskonform, weil es die Klimaneutralität nicht strukturell unterlaufe. Die Biotreppe wahre den Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers.

Die Grünen kontern mit Einschätzungen des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags. Der energiepolitische Sprecher Michael Kellner erklärte am Montag, dass Gutachten das Gesetz als potenziell grundgesetzwidrig einstuften. Seine Fraktion fordert die Rücknahme der Pläne.

Das Bundeswirtschaftsministerium hält dagegen – und verweist auf den Kabinettsbeschluss vom 13. Mai 2026.

Mieter und Kommunen unter Druck

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Neben den rechtlichen Fragen stehen die sozialen Folgen in der Kritik. Der Deutsche Mieterbund und Eigentümerverbände warnen vor erheblichen Kostenrisiken für Mieter. Gleichzeitig wachse die Unsicherheit für Kommunen bei der Wärmeplanung.

Der Entwurf erlaubt den Neueinbau und Weiterbetrieb von Öl- und Gasheizungen unter bestimmten Bedingungen – vorausgesetzt, der Anteil klimaneutraler Brennstoffe steigt. Kritiker halten die Regelungen für zu vage. Sie fürchten, dass der Umstieg auf Wärmepumpen ausgebremst wird.

Die Koalition steht vor einer Entscheidung: Rückt sie von den Plänen ab oder riskiert sie den Gang nach Karlsruhe?

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