GebĂ€udemodernisierungsgesetz: Neue Regeln fĂŒr NichtwohngebĂ€ude ab 2028
Veröffentlicht: 13.07.2026 um 18:47 Uhr, Redaktion boerse-global.de
Juli verabschiedet. Es verschÀrft die Anforderungen an NichtwohngebÀude deutlich. Parallel dazu greifen bereits die strikten Vorgaben des Energieeffizienzgesetzes (EnEfG), die Unternehmen ab bestimmten Verbrauchsschwellen zur systematischen Energieanalyse zwingen.
Stufenplan fĂŒr GebĂ€udemodernisierung und Automation
Das GModG fĂŒhrt neue Standards in mehreren Stufen ein. Betreiber von NichtwohngebĂ€uden mit Anlagen ĂŒber 70 Kilowatt Nennleistung mĂŒssen bis Ende 2029 eine verpflichtende GebĂ€udeautomation umsetzen. FĂŒr Neubauten wird zudem ein technisches Inbetriebnahmemanagement obligatorisch.
Auch die KlimavertrĂ€glichkeit wird neu geregelt. Ab 2028 gelten Grenzwerte fĂŒr Lebenszyklus-Treibhausgasemissionen â zunĂ€chst fĂŒr GebĂ€ude ab 1.000 Quadratmetern FlĂ€che. Ab Anfang 2030 werden diese auf alle Neubauten ausgeweitet. Branchenexperten sehen das Facility Management zunehmend als strategische Aufgabe, um belastbare Betriebsstrategien fĂŒr diese Anforderungen zu entwickeln.
Neue Standards fĂŒr Energieausweise und Heizungssysteme
Mit dem GModG Ă€ndern sich auch die Regeln fĂŒr Energieausweise grundlegend. FĂŒr NichtwohngebĂ€ude fĂŒhrt das Gesetz eine Bewertungsskala von A bis G ein, basierend auf der Norm DIN/TS 18599. KĂŒnftig sind Verbrauchsdaten aus 24 Monaten fĂŒr die Erstellung nötig. VerstöĂe gegen die Dokumentationspflichten können mit BuĂgeldern von bis zu 10.000 Euro geahndet werden.
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In der Batte um das Heizungsgesetz wurde mehr Technologieoffenheit verankert. Die ursprĂŒngliche 65-Prozent-Vorgabe fĂŒr erneuerbare Energien bei neuen Heizungen entfĂ€llt in der alten Form. Stattdessen fĂŒhrt das Gesetz ab 2029 eine Treppenregelung ein, die steigende Anteile von Biobrennstoffen vorsieht. Bis zum 1. Dezember 2026 soll zudem eine Quote fĂŒr GrĂŒngas und GrĂŒnheizöl festgelegt werden. Bundesumweltminister Carsten Schneider warnte vor einer möglichen Aufweichung der Klimaziele und betonte: Die Klimawirkung der Reformen mĂŒsse erhalten bleiben.
Verpflichtungen durch das Energieeffizienzgesetz
ZusĂ€tzlich zu den gebĂ€udespezifischen Regeln mĂŒssen Unternehmen die Vorgaben des EnEfG beachten. Betriebe mit einem jĂ€hrlichen Energieverbrauch von mehr als 2,5 Gigawattstunden (GWh) mĂŒssen detaillierte Energieanalysen durchfĂŒhren. Ab 7,5 GWh pro Jahr ist ein zertifiziertes Energiemanagementsystem zwingend vorgeschrieben.
Diese Regelungen betreffen auch öffentliche Einrichtungen und den Gesundheitssektor. Das UniversitĂ€tsklinikum DĂŒsseldorf etwa liegt mit rund 150 GWh Jahresverbrauch weit ĂŒber den Schwellenwerten. Fachleute empfehlen betroffenen Unternehmen und Institutionen verstĂ€rkt Schulungen fĂŒr das Personal, um die gesetzlichen Anforderungen rechtzeitig zu erfĂŒllen und rechtliche Risiken zu minimieren.
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Ausblick auf weitere regulatorische Vorhaben
Die gesetzliche Landschaft bleibt in Bewegung. FĂŒr den 22. Juli wird die Bekanntgabe von Eckpunkten fĂŒr ein neues WĂ€rmenetzgesetz erwartet. Im Herbst 2026 ist zudem eine Novelle des Kraft-WĂ€rme-Kopplungs-Gesetzes geplant â der EuropĂ€ische Gerichtshof hat zuletzt Erleichterungen bei der Förderung signalisiert.
Parallel passt die Bundesregierung die Förderkulisse an. Die Förderung fĂŒr das Effizienzhaus 55-Plus im Neubau wurde verlĂ€ngert. Bei der Heizungsförderung fĂŒr WĂ€rmepumpen gibt es dagegen Einschnitte: Die förderfĂ€higen Kosten wurden gesenkt, Boni fĂŒr natĂŒrliche KĂ€ltemittel gestrichen. Neu eingefĂŒhrt wurde ein Bonus fĂŒr die Produktion innerhalb der EU. Branchenvertreter Ă€uĂerten Besorgnis, dass diese KĂŒrzungen den Wechsel zu fossilen Heizsystemen begĂŒnstigen könnten.
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