GehÀlter-Transparenz: EU-Richtlinie seit 7. Juni in Kraft
09.06.2026 - 04:48:21 | boerse-global.de
Seit dem 7. Juni 2026 gelten in der EU verschĂ€rfte Transparenzregeln fĂŒr GehĂ€lter. Die Richtlinie soll das LohngefĂ€lle zwischen MĂ€nnern und Frauen verringern und Arbeitnehmern sowie Bewerbern umfassende Informationsrechte einrĂ€umen. WĂ€hrend einige Mitgliedstaaten die Vorgaben bereits umgesetzt haben, drohen anderen rechtliche Konsequenzen.
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Was sich fĂŒr Bewerber Ă€ndert
Unternehmen mĂŒssen kĂŒnftig in Stellenausschreibungen das Einstiegsgehalt oder eine realistische Gehaltsspanne nennen. Bewerber erhalten damit von Beginn an eine objektive Verhandlungsgrundlage.
Die Richtlinie verbietet Arbeitgebern zudem, nach dem aktuellen oder frĂŒheren Gehalt zu fragen. So sollen bestehende Einkommensunterschiede nicht in neue Jobs ĂŒbertragen werden. Auch Klauseln, die Mitarbeitern das Reden ĂŒber ihr Gehalt verbieten, sind nicht mehr zulĂ€ssig.
Auskunftsrecht fĂŒr BeschĂ€ftigte
Innerhalb von Unternehmen haben Mitarbeiter kĂŒnftig ein individuelles Auskunftsrecht. Sie können vom Arbeitgeber Informationen ĂŒber das durchschnittliche Entgeltniveau von Kollegen verlangen, die gleiche oder gleichwertige Arbeit leisten â aufgeschlĂŒsselt nach Geschlecht. In Italien mĂŒssen Firmen innerhalb von zwei Monaten reagieren.
Berichtspflichten nach UnternehmensgröĂe
Die Richtlinie sieht gestaffelte Berichtspflichten vor:
- 100 bis 249 Mitarbeiter: Bericht alle drei Jahre
- Ab 250 Mitarbeiter: jÀhrliche Berichterstattung
Zeigen die Berichte ein LohngefĂ€lle von mindestens fĂŒnf Prozent, das nicht durch objektive Faktoren gerechtfertigt ist, mĂŒssen Unternehmen eine gemeinsame Entgeltbewertung mit Arbeitnehmervertretern durchfĂŒhren.
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Deutschland und Ăsterreich sĂ€umig
Deutschland hat die Umsetzungsfrist verpasst â ein Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission droht. Das Bundesfamilienministerium plant eine Gesetzesanpassung erst fĂŒr Anfang 2027. Erste Berichts- und Auskunftspflichten könnten damit frĂŒhestens 2028 wirksam werden.
Auch Ăsterreich zögert. Arbeitsministerin Korinna Schumann legte zwar am 6. Juni einen Entwurf vor, eine Einigung mit den Sozialpartnern steht aber noch aus. Sanktionen sollen dort erst ein Jahr nach Inkrafttreten greifen.
Italien als Vorreiter
Italien hat die Richtlinie mit dem Dekret DLgs 96/2026 fristgerecht umgesetzt. Seit dem 7. Juni gelten dort die neuen Regeln â VerstöĂe können mit bis zu 50.000 Euro bestraft werden.
Warum die Regeln nötig sind
Der Gender Pay Gap in der EU liegt bei durchschnittlich 11,1 Prozent. In Deutschland betrĂ€gt die Differenz 15,6 Prozent, in Ăsterreich sogar rund 18 Prozent. Die EU-Kommission stellte Fördermittel aus dem Programm fĂŒr BĂŒrger, Gleichstellung, Rechte und Werte bereit.
Eine wichtige Neuerung: Bei Diskriminierungsklagen kehrt sich die Beweislast um. Arbeitgeber mĂŒssen kĂŒnftig nachweisen, dass sie nicht gegen den Grundsatz des gleichen Entgelts verstoĂen haben â sofern der Arbeitnehmer Anhaltspunkte fĂŒr eine Benachteiligung glaubhaft macht.
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