GehÀlter-Transparenz, EU-Richtlinie

GehÀlter-Transparenz: EU-Richtlinie seit 7. Juni in Kraft

09.06.2026 - 04:48:21 | boerse-global.de

VerschĂ€rfte EU-Regeln zur Gehaltstransparenz treten in Kraft. Unternehmen drohen bei VerstĂ¶ĂŸen Sanktionen, wĂ€hrend Deutschland und Österreich die Umsetzung verzögern.

EU-Transparenzrichtlinie: Neue Gehaltsregeln fĂŒr Firmen ab Juni 2026
GehĂ€lter-Transparenz - Eine vielfĂ€ltige Gruppe von GeschĂ€ftsleuten in einem modernen BĂŒro betrachtet einen Bildschirm mit Gehaltsdaten und Diagrammen. 09.06.2026 - Bild: ĂŒber boerse-global.de

Seit dem 7. Juni 2026 gelten in der EU verschĂ€rfte Transparenzregeln fĂŒr GehĂ€lter. Die Richtlinie soll das LohngefĂ€lle zwischen MĂ€nnern und Frauen verringern und Arbeitnehmern sowie Bewerbern umfassende Informationsrechte einrĂ€umen. WĂ€hrend einige Mitgliedstaaten die Vorgaben bereits umgesetzt haben, drohen anderen rechtliche Konsequenzen.

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Was sich fĂŒr Bewerber Ă€ndert

Unternehmen mĂŒssen kĂŒnftig in Stellenausschreibungen das Einstiegsgehalt oder eine realistische Gehaltsspanne nennen. Bewerber erhalten damit von Beginn an eine objektive Verhandlungsgrundlage.

Die Richtlinie verbietet Arbeitgebern zudem, nach dem aktuellen oder frĂŒheren Gehalt zu fragen. So sollen bestehende Einkommensunterschiede nicht in neue Jobs ĂŒbertragen werden. Auch Klauseln, die Mitarbeitern das Reden ĂŒber ihr Gehalt verbieten, sind nicht mehr zulĂ€ssig.

Auskunftsrecht fĂŒr BeschĂ€ftigte

Innerhalb von Unternehmen haben Mitarbeiter kĂŒnftig ein individuelles Auskunftsrecht. Sie können vom Arbeitgeber Informationen ĂŒber das durchschnittliche Entgeltniveau von Kollegen verlangen, die gleiche oder gleichwertige Arbeit leisten – aufgeschlĂŒsselt nach Geschlecht. In Italien mĂŒssen Firmen innerhalb von zwei Monaten reagieren.

Berichtspflichten nach UnternehmensgrĂ¶ĂŸe

Die Richtlinie sieht gestaffelte Berichtspflichten vor:

  • 100 bis 249 Mitarbeiter: Bericht alle drei Jahre
  • Ab 250 Mitarbeiter: jĂ€hrliche Berichterstattung

Zeigen die Berichte ein LohngefĂ€lle von mindestens fĂŒnf Prozent, das nicht durch objektive Faktoren gerechtfertigt ist, mĂŒssen Unternehmen eine gemeinsame Entgeltbewertung mit Arbeitnehmervertretern durchfĂŒhren.

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Deutschland und Österreich sĂ€umig

Deutschland hat die Umsetzungsfrist verpasst – ein Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission droht. Das Bundesfamilienministerium plant eine Gesetzesanpassung erst fĂŒr Anfang 2027. Erste Berichts- und Auskunftspflichten könnten damit frĂŒhestens 2028 wirksam werden.

Auch Österreich zögert. Arbeitsministerin Korinna Schumann legte zwar am 6. Juni einen Entwurf vor, eine Einigung mit den Sozialpartnern steht aber noch aus. Sanktionen sollen dort erst ein Jahr nach Inkrafttreten greifen.

Italien als Vorreiter

Italien hat die Richtlinie mit dem Dekret DLgs 96/2026 fristgerecht umgesetzt. Seit dem 7. Juni gelten dort die neuen Regeln – VerstĂ¶ĂŸe können mit bis zu 50.000 Euro bestraft werden.

Warum die Regeln nötig sind

Der Gender Pay Gap in der EU liegt bei durchschnittlich 11,1 Prozent. In Deutschland betrĂ€gt die Differenz 15,6 Prozent, in Österreich sogar rund 18 Prozent. Die EU-Kommission stellte Fördermittel aus dem Programm fĂŒr BĂŒrger, Gleichstellung, Rechte und Werte bereit.

Eine wichtige Neuerung: Bei Diskriminierungsklagen kehrt sich die Beweislast um. Arbeitgeber mĂŒssen kĂŒnftig nachweisen, dass sie nicht gegen den Grundsatz des gleichen Entgelts verstoßen haben – sofern der Arbeitnehmer Anhaltspunkte fĂŒr eine Benachteiligung glaubhaft macht.

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