Gehaltztransparenz: EU-Richtlinie muss bis 7. Juni umgesetzt sein
31.05.2026 - 22:39:51 | boerse-global.deDie deutsche Arbeitswelt erlebt einen turbulenten Frühling 2026: Während das Vertrauen der Belegschaften in die Unternehmensführung schwindet, schaffen die Gerichte klare Verhältnisse bei der Vergütung von Betriebsräten und den Rechten einzelner Arbeitnehmer.
Misstrauen in den Chefetagen
SAP-Betriebsratschefin Nathalie Boulay beklagte Ende Mai einen deutlichen Vertrauensverlust der Mitarbeiter gegenüber dem Vorstand. Ihre Kritik steht exemplarisch für eine wachsende Kluft zwischen Führungsetagen und Belegschaften in der deutschen Industrie.
In Köln verschärft sich die Lage zusätzlich. Witich Roßmann, Vorsitzender des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) in der Domstadt, kritisierte die schwankende Energie- und Subventionspolitik der Bundesregierung. Mit Blick auf das Ford-Werk in Köln warnte Roßmann: Der Hochlauf der Elektroauto-Produktion sei für den Standort womöglich zu spät gekommen. Statt alter Industrien hinterherzulaufen, brauche es zukunftsfähige Neuansiedlungen.
Eine klare Absage erteilte Roßmann der Umwidmung von Industrieflächen für Rüstungsproduktion. „Mehr Militärausgaben schaffen weder Sicherheit noch wirtschaftliche Perspektiven", so der Gewerkschafter. Investitionen in den Sozialstaat seien nachhaltiger.
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Neue Spielregeln für Betriebsratsvergütung
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat mit einem Urteil vom 13. August 2025 für Klarheit gesorgt: Betriebsräte können ihre Vergütungsansprüche künftig auf drei verschiedenen rechtlichen Wegen geltend machen – über den Mindestlohn für Gremienmitglieder, über hypothetische Karriereentwicklungen oder über direkte vertragliche Ansprüche.
Wichtig für die Praxis: Kläger müssen ihre Forderungen klar priorisieren – als Haupt- und Hilfsantrag. Das Gericht stellte zudem klar, dass die gewählte Rechtsgrundlage darüber entscheidet, ob der Fall vor den Gemeinsamen Senat der obersten Bundesgerichte muss.
Das Landesarbeitsgericht (LAG) Köln ging noch einen Schritt weiter. Mit Urteil vom 29. Januar 2026 sprach es einem Betriebsrat eine Prämie von 9.000 Euro zu – obwohl für 2023 keine schriftliche Zielvereinbarung vorlag. Das Gericht sah den Arbeitgeber in der Pflicht: Wer Verhandlungen über höhere Ziele schlicht verweigert, muss mit Schadensersatzforderungen rechnen.
Arbeitnehmerrechte gestärkt
Auch individuelle Rechte wurden jüngst ausgeweitet. Das LAG Köln entschied am 4. März 2026: Wer sich beruflich neu orientieren will, hat Anspruch auf ein qualifiziertes Zwischenzeugnis. Die bloße Neuorientierung reicht als Begründung – konkrete Bewerbungen muss der Arbeitnehmer seinem Chef nicht nennen.
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Doch nicht jeder Gewissenskonflikt geht zugunsten des Arbeitnehmers aus. Das Münchner Arbeitsgericht wies die Klage eines Straßenbahnfahrers ab, der sich als Kriegsdienstverweigerer weigerte, eine mit Bundeswehr-Werbung beklebte Bahn zu fahren. Die Richter wogen die Gewissensfreiheit gegen das unternehmerische Interesse ab. Ihr Urteil: Da die Zuteilung in fast zwei Jahren nur einmal vorkam, wäre eine Ausnahme für den Fahrer eine unzumutbare Belastung für den Arbeitgeber.
EU-Transparenzrichtlinie: Countdown läuft
Bis zum 7. Juni 2026 müssen die Mitgliedsstaaten die EU-Entgelttransparenzrichtlinie in nationales Recht umsetzen. Die Folgen sind weitreichend: Unternehmen werden verpflichtet, Gehaltsspannen in Stellenanzeigen zu nennen. Die Frage nach dem vorherigen Gehalt wird verboten.
Parallel dazu bleibt die Arbeitszeiterfassung ein Dauerbrenner. BAG-Präsidentin Inken Gallner stellte klar: Die Pflicht zur Zeiterfassung gilt bereits seit dem Urteil von 2022 – auch wenn ein spezifisches Gesetz zur digitalen Umsetzung erst für Ende 2026 erwartet wird.
Internationale Perspektiven
Während Deutschland die Rechte von Betriebsräten und Arbeitnehmern ausbaut, gehen andere Länder eigene Wege. In Vietnam führte Sanhua Vietnam Co., Ltd. am 30. Mai 2026 als erstes ausländisches Unternehmen ein „sozialistisches Basisgewerkschaftsmodell" ein – mit Fokus auf Tarifverhandlungen und Arbeitssicherheit.
In den USA steht die Schauspielergewerkschaft SAG-AFTRA vor einer richtungsweisenden Entscheidung. Bis zum 4. Juni läuft die Abstimmung über einen neuen Vertrag, der strenge Regeln für den Einsatz von Künstlicher Intelligenz und digitalen Kopien vorsieht. Hintergrund: der 118-tägige Streik von 2023, der die Branche erschütterte.
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