GEMA, Suno

GEMA gewinnt gegen Suno: KI-Musiktraining ohne Lizenz verboten

Veröffentlicht am: 01.08.2026 um 02:51 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Münchner Gericht untersagt KI-Firma Suno die Nutzung urheberrechtlich geschützter Songs für das Training. Schadensersatz wird anhand erzielter Erlöse bemessen.

GEMA erringt Urheberrechtserfolg gegen KI-Musikdienst Suno
Ein Richterhammer auf Rechtsdokumenten als Symbol für das Urheberrechtsurteil gegen den KI-Musikdienst Suno. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Das Landgericht München I hat der Klage der GEMA gegen den KI-Musikanbieter Suno weitgehend stattgegeben. Die unlizenzierte Nutzung von Musikwerken zum Training generativer KI verstößt gegen Urheberrecht.

Gericht verbietet Vervielfältigung bekannter Hits

Suno muss die ungenehmigte Vervielfältigung von sechs Musikwerken unterlassen. Betroffen sind unter anderem „Atemlos“, „Rasputin“, „Daddy Cool“, „Mambo No. 5“, „Big in Japan“ und „Forever Young“. Zudem muss das Startup Auskunft über die mit diesen Werken erzielten Erlöse geben – auf dieser Basis wird der Schadensersatz bemessen.

Die Kammer unter Vorsitz von Richterin Elke Schwager sieht in der sogenannten Memorisierung eine Urheberrechtsverletzung. Dabei speichern KI-Modelle Teile der Trainingsdaten nahezu exakt ab und können sie reproduzieren. Das Geschäftsmodell, sich unentgeltlich am geistigen Eigentum anderer zu bedienen, sei in der deutschen und europäischen Rechtsordnung nicht vorgesehen.

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Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Suno hat bereits angekündigt, eine Berufung zu prüfen.

Sunos Argumente verfangen nicht

Die Verteidigung berief sich auf das US-amerikanische „Fair-Use“-Konzept und bestritt teilweise die Speicherung der Werke. Das Gericht wies diese Argumentation zurück: Suno sei für den Output verantwortlich, auch wenn Nutzer die Songs per Prompt generierten. Die Schrankenregelung für Text- und Data-Mining greife nicht, da die Werke nicht nur analysiert, sondern in ihrem Kern reproduziert würden.

GEMA-Chef Tobias Holzmüller sprach von einem Grundsatzurteil. KI-Anbieter müssten Lizenzen erwerben, denn menschliche Kreativität bilde die Grundlage für generative Systeme. Auch Kulturstaatsminister Weimer wertete das Urteil als wichtiges Signal für den Schutz von Urhebern im digitalen Zeitalter.

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Zweiter GEMA-Erfolg innerhalb weniger Monate

Für die Verwertungsgesellschaft ist es der zweite große Sieg gegen KI-Anbieter. Bereits im November 2025 erwirkte sie ein Urteil gegen OpenAI wegen der Nutzung von Liedtexten – dagegen legte OpenAI Berufung ein.

Während Warner Music schon im November 2025 Lizenzverträge mit Suno schloss, führen Universal und Sony weiterhin eigene Prozesse. Suno zählt zu den führenden Anbietern für KI-Musikgenerierung, wurde zuletzt mit über 5 Milliarden US-Dollar bewertet und sammelte im Juni 2026 rund 400 Millionen US-Dollar ein. Auf Plattformen wie Deezer entstehen Berichten zufolge mittlerweile rund 90.000 KI-Songs pro Tag.

Die GEMA hatte die Klage im Januar 2025 eingereicht, nachdem technische Analysen belegten, dass Suno mit dem Repertoire der von ihr vertretenen Komponisten trainiert wurde.

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