Gewerbesteuer, Rechenzentren

Gewerbesteuer fĂŒr Rechenzentren: FlĂ€che soll kĂŒnftig stĂ€rker zĂ€hlen

Veröffentlicht am: 13.10.2026 um 09:09 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Die geplante Neuregelung soll die Gewerbesteuer stĂ€rker nach RechenzentrumsflĂ€che verteilen; konkrete Folgen fĂŒr Kommunen sind noch nicht beziffert.
Ein minimalistisches, modernes IndustriegebÀude mit klaren geometrischen Linien in einer weiten Landschaft bei Tagesanbruch. Illustration mit AI erstellt.

Das geplante Steuerreformgesetz 2027 soll die Verteilung der Gewerbesteuer aus dem Betrieb von Rechenzentren unter den Kommunen neu regeln. Medienberichte thematisieren die Frage, ob das noch nicht beschlossene Gesetzesvorhaben zu einer gerechteren Lasten- und Einnahmenverteilung fĂŒhrt, weisen jedoch zugleich auf das Fehlen belastbarer Prognosen hin.

Die geplante Sonderregelung im Gewerbesteuergesetz sieht vor, dass der Zerlegungsmaßstab kĂŒnftig vorrangig nach der physischen GrĂ¶ĂŸe der Rechenzentren statt wie bisher nach der Zahl der Angestellten bemessen wird. Es handelt sich dabei um keine Steuererhöhung, sondern um eine reine Umverteilung der Mittel.

Unklare fiskalische Auswirkungen und fehlende Prognosen

Wie stark die geplanten Neuregelungen die Finanzen einzelner StĂ€dte und Gemeinden verĂ€ndern werden, ist gegenwĂ€rtig offen. Nach Angaben des Bundesfinanzministeriums liegen weder konkrete steuerstatistische Daten noch Prognosen zu den finanziellen Verschiebungen vor, die sich aus der geplanten Regelung ergeben könnten. Auch das Hessische Digitalministerium betonte, direkte Auswirkungen ließen sich derzeit kaum seriös beziffern.

Die Debatte berĂŒhrt eine wachsende Diskrepanz zwischen Wertschöpfung und örtlichen Einnahmen. Eine Studie aus dem Jahr 2025 bezifferte den gesamten fiskalischen Effekt von Rechenzentren in der Rhein-Main-Region auf 405 Millionen Euro, wovon der grĂ¶ĂŸte Teil an den Bund floss.

Die Stadt Frankfurt mit ihren 61 Rechenzentren sowie die umliegenden Kommunen erhielten daraus insgesamt 39,1 Millionen Euro, davon gut 27 Millionen Euro ĂŒber die Gewerbesteuer. Zum Vergleich: Frankfurt verzeichnete zuletzt ein gesamtes Gewerbesteueraufkommen von 3,2 Milliarden Euro.

Die Bundesregierung verwies zur Ausgestaltung des Zerlegungsmaßstabs fĂŒr Rechenzentren auf Drucksache 21/8208 darauf, dass das entsprechende Ausschließlichkeitskriterium in Paragraph 29 des Gewerbesteuergesetzes bereits seit 2014 gilt.

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Die geplante Sonderregelung im Gewerbesteuergesetz soll den Zerlegungsmaßstab fĂŒr Rechenzentren kĂŒnftig vorrangig an der physischen GrĂ¶ĂŸe statt an der Zahl der Angestellten ausrichten — eine reine Umverteilung, keine Steuererhöhung. Wie sich das auf einzelne Standortkommunen auswirkt, ist bislang offen: Weder das Bundesfinanzministerium noch das Hessische Digitalministerium sehen derzeit belastbare Zahlen. Unser Leitfaden fasst den Stand zusammen und zeigt, welche RechengrĂ¶ĂŸen Kommunen heute selbst prĂŒfen können. Kostenlosen Leitfaden zur Gewerbesteuerzerlegung anfordern

FlÀchenbedarf und Einnahmen in den Umlandgemeinden

Weil Rechenzentren trotz hoher Investitionssummen nur vergleichsweise wenig Personal vor Ort beschĂ€ftigen, profitierten Kommunen ĂŒber die traditionelle lohnsummenbasierte Gewerbesteuerzerlegung bisher oft nur eingeschrĂ€nkt. Stattdessen spielen fĂŒr kleinere Umlandgemeinden andere Einnahmequellen eine erhebliche Rolle.

Heusenstamm mit seinen 19.000 Einwohnern erwartet jĂ€hrliche Grundsteuerzahlungen in sechsstelliger Höhe von dem Betreiber Edge Connex, der zudem 5 Millionen Euro in einen Klimafonds zahlt. Die Gemeinde Schöneck mit 12.000 Einwohnern erzielte 220 Millionen Euro aus einem GrundstĂŒcksverkauf an Amazon Web Service.

Gleichzeitig verschĂ€rft das anhaltende Wachstum der IT-Infrastruktur die FlĂ€chenkonkurrenz in den BallungsrĂ€umen. Am DE-CIX in Frankfurt, Europas grĂ¶ĂŸtem Internetknoten, verdoppelte sich der Spitzen-Datenverkehr binnen fĂŒnf Jahren nahezu; am 7. Juli 2026 wurde dort ein Rekordwert von 19,636 Terabit pro Sekunde verzeichnet.

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Rechenzentren belegen FlĂ€che, beschĂ€ftigen aber wenig Personal — fĂŒr Umlandgemeinden fĂ€llt die lohnsummenbasierte Gewerbesteuer deshalb oft gering aus. Einnahmen kommen dort eher ĂŒber Grundsteuer, GrundstĂŒcksverkĂ€ufe und freiwillige Betreiberzahlungen. Unsere Checkliste hilft Ihnen, Standortfaktoren und Einnahmequellen systematisch zu bewerten, bevor die geplante Neuregelung greift. Checkliste Standortbewertung jetzt sichern

Nach Berechnungen des Frankfurter Magistrats aus dem Jahr 2022, basierend auf dem FlĂ€chenverbrauch der Jahre 2016 bis 2020, werden bis 2030 im Mittel knapp 75 Hektar zusĂ€tzliche FlĂ€che fĂŒr Rechenzentren benötigt.

Die Stadt Frankfurt strebt an, dieses Wachstum gezielt in geeignete Gewerbegebiete zu lenken und die entstehende AbwÀrme zu nutzen, da Rechenzentren stark bodenpreiswirksam sind und traditionelles Gewerbe, Handwerk sowie Industrie verdrÀngen.

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