Gleichbehandlungsgesetz, Klagefrist

Gleichbehandlungsgesetz: Klagefrist verdoppelt sich auf vier Monate

05.06.2026 - 22:49:53 | boerse-global.de

Bundeskabinett beschließt umfassende AGG-Reform mit verdoppelten Klagefristen und erweitertem Schutz vor Diskriminierung und Belästigung.

AGG-Reform: Längere Klagefristen und neuer Diskriminierungsschutz
Gleichbehandlungsgesetz - Ein Nahaufnahme eines Richthammer auf einem Stapel von Rechtsdokumenten, darunter ein deutscher Arbeitsvertrag und ein Kündigungsschreiben. 05.06.2026 - Bild: über boerse-global.de

Das Bundeskabinett hat Anfang Mai eine weitreichende Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes auf den Weg gebracht. Unternehmen müssen sich auf deutlich längere Klagefristen und einen erweiterten Diskriminierungsschutz einstellen.

Klagefrist verdoppelt sich

Betroffene von Diskriminierung haben künftig vier statt zwei Monate Zeit, um ihre Ansprüche gerichtlich geltend zu machen. Das sieht der Gesetzentwurf vom 6. Mai 2026 vor. Zudem wird der Schutz beim Geschlecht auf sämtliche Rechtsgeschäfte ausgeweitet. Auch sexuelle Belästigung ist nun nicht mehr nur am Arbeitsplatz strafbar – der Schutz greift künftig auch außerhalb.

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Parallel dazu rückt die Lohngerechtigkeit in den Fokus. Ab dem 8. Juni gelten für den öffentlichen Dienst und staatlich kontrollierte Unternehmen neue Transparenzregeln. Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie verlangt verstärkte Auskunfts- und Berichtspflichten. Ziel: Der Gender-Pay-Gap soll sinken, der 2025 noch bei 16 Prozent lag. Die Wirtschaft zeigt sich jedoch weiterhin resistent gegen eine flächendeckende Umsetzung für private Firmen.

Strengere Regeln für Arbeitszeugnisse

Das Bundesarbeitsgericht hat die Position von Arbeitnehmern bei der Zeugniserstellung gestärkt. Ein Beschluss vom 7. Mai 2026 macht klar: Weicht der Arbeitgeber ohne wichtigen Grund von einem gerichtlich vereinbarten Zeugnisentwurf ab, drohen Zwangsgelder von bis zu 25.000 Euro. Die gesetzlichen Grundsätze der Zeugniswahrheit und Zeugnisklarheit bleiben aber bestehen.

Bereits Anfang 2025 hatte das BAG eine richtungsweisende Entscheidung zur Arbeitsunfähigkeit im Ausland getroffen. Beschäftigte müssen ihre Krankmeldung unverzüglich melden. Reisen trotz ärztlicher Ruheempfehlung können den Beweiswert der Krankschreibung erschüttern. Grundsätzlich ist eine Reise während der Krankschreibung erlaubt – solange sie den Heilungsprozess nicht beeinträchtigt. Sonst droht der Verlust der Entgeltfortzahlung.

Evonik baut 2.000 Stellen ab

Der Chemiekonzern Evonik zeigt, wie komplex großflächige Umstrukturierungen sein können. Im Rahmen des Programms „Evonik Tailor Made“ fallen weltweit rund 2.000 Stellen weg. Davon betreffen etwa 1.850 den Standort Essen. Betriebsbedingte Kündigungen sind in Deutschland durch Vereinbarungen mit der Gewerkschaft IGBCE aber bis 2032 ausgeschlossen.

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Fehlen solche Garantien, gelten strenge gesetzliche Voraussetzungen. Die Sozialauswahl muss Alter, Betriebszugehörigkeit und Unterhaltspflichten berücksichtigen. Eine Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung erhoben werden. Einen gesetzlichen Anspruch auf Abfindung gibt es nicht. Üblich sind bei betriebsbedingten Beendigungen aber 0,5 Monatsgehälter pro Beschäftigungsjahr.

Managerarbeitslosigkeit steigt um 14 Prozent

Die Arbeitsmarktsituation für Führungskräfte hat sich verschärft. Die Zahl der arbeitslosen Manager stieg 2025 um 14 Prozent auf durchschnittlich 49.000 Personen. Bei Vertragsbeendigungen sind Abfindungen in Höhe eines Bruttomonatsgehalts pro Beschäftigungsjahr üblich. Bei Aufhebungsverträgen wird eine Bedenkzeit von bis zu zwei Wochen empfohlen.

Dass auch langjährige Arbeitsverhältnisse bei Pflichtverletzungen kurzfristig enden können, zeigt ein aktuelles Urteil. Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg erklärte die fristlose Kündigung einer leitenden Angestellten beim RBB für rechtmäßig. Die Mitarbeiterin hatte im Oktober 2022 eine Rechnung über rund 14.000 Euro ohne ausreichende Prüfung freigegeben. Das Gericht sah darin eine Verletzung der Aufsichtspflichten, die eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar machte.

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