Grüner, Stahl

Grüner Stahl lockert EU-Verbrenner-Aus: 7,5 Prozentpunkte Spielraum

Veröffentlicht am: 04.11.2026 um 21:13 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Der Ausschuss billigte niedrigere Flottenvorgaben mit Stahlbonus; die endgültige Entscheidung steht nach Plenum und Trilog noch aus.
Eine moderne, weitläufige Industriehalle mit Stahlstrukturen und Belüftungssystemen bei natürlichem Tageslicht. Illustration mit AI erstellt.

Der Umweltausschuss des Europaparlaments (ENVI) hat für eine deutliche Aufweichung des geplanten Verbrenner-Aus ab 2035 gestimmt. Wie Medien am 4. November 2026 berichteten, votierten die Abgeordneten mit 48 zu 30 Stimmen bei zwei Enthaltungen für einen im Oktober ausgearbeiteten Kompromiss der Mitte-Fraktionen EVP, S&D und Renew Europe.

Neben den drei Fraktionen stimmten auch beide AfD-Mitglieder geschlossen für den Entwurf. Dagegen votierten die Fraktionen EKR, ESN, PfE, die Linke sowie die Grünen/EFA.

Der Beschluss sieht vor, dass die Flottenemissionen von EU-Neuwagen bis 2035 um 87,5 Prozent gegenüber dem Niveau von 2021 sinken müssen. Grundsätzlich gilt eine Vorgabe von 95 Prozent Reduktion, beim Einsatz von grünem Stahl aus europäischer Produktion wird jedoch eine Abweichung von weiteren 7,5 Prozentpunkten ohne Strafzahlungen eingeräumt, womit die Gesamtschwelle bei 87,5 Prozent liegt.

Die Europäische Kommission hatte Ende 2025 noch eine Absenkung um 90 Prozent vorgeschlagen. Durch die Neuregelung könnten Automobilhersteller auch über das Jahr 2035 hinaus neue Verbrenner- und Hybridfahrzeuge auf den Markt bringen.

Bestandsfahrzeuge sind von den Vorgaben nicht betroffen. Friedrich Merz äußerte hierzu, das Verbrenner-Aus sei damit Geschichte. Im EU-Rat hatten Merz und der französische Präsident Emmanuel Macron zuvor eine Reduktion um 90 Prozent ohne Kompensationspflicht vereinbart.

Neue Regeln für Kraftstoffe, Flotten und Super-Credits

Der Kompromisstext schafft zudem eine eigene Fahrzeugkategorie für Modelle, die ausschließlich mit klimaschonenden Kraftstoffen betrieben werden. Die Definition emissionsfreier Fahrzeuge wird dafür auf reine erneuerbare Kraftstoffe gemäß der europäischen Erneuerbare-Energien-Richtlinie ausgeweitet.

Bei den Zwischenzielen greift künftig eine Durchschnittsberechnung für die Jahre 2029 bis 2031, wobei die Reduktionsvorgabe für 2030 von vormals 15 Prozent auf 55 Prozent angehoben wird.

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Der Umweltausschuss des Europaparlaments hat den Weg für 7,5 Prozentpunkte Spielraum beim grünen Stahl geebnet — doch ohne Einigung im Trilog gilt keine Änderung. Wer seine Flottenziele 2029 bis 2031 jetzt sauber rechnet, vermeidet Strafzahlungsrisiken, bevor die Verhandlungsposition im Dezember steht. Kostenlosen Flotten-Report jetzt anfordern

Verpflichtende E-Auto-Quoten für gewerbliche Flotten, für die die Kommission ursprünglich Vorgaben von 80 Prozent EU-weit und 95 Prozent in Deutschland bis 2035 vorgesehen hatte, wurden gestrichen und zu rein anstrebenswerten Zielmarken herabgestuft.

Zusätzliche Entlastung verschafft ein System von sogenannten Super-Credits für in der EU gefertigte Elektrofahrzeuge. Kleine Elektroautos mit einer Maximallänge von 4,2 Metern zählen bei der Flottenberechnung 1,4-fach, besonders effiziente Elektromodelle 1,2-fach.

Wird ein soziales Leasing angeboten, erhöht sich der Faktor jeweils um 0,1 auf 1,5 beziehungsweise 1,3. Bei kleinen europäischen Elektroautos zählen rechnerisch zwei Fahrzeuge wie drei reguläre Stromer. Für europäische Elektrotransporter gilt bis Ende 2034 eine 1,2-fache und ab 2035 eine 1,4-fache Anrechnung.

Bei leichten Nutzfahrzeugen soll der CO2-Ausstoß bis 2030 um 35 Prozent sinken – nach ursprünglich 50 Prozent in der geltenden Fassung und 40 Prozent im Kommissionsentwurf. Bis 2035 sinkt das Ziel von 100 Prozent auf 80 Prozent, flankiert von maximal 7,5 Prozent an Gutschriften für Stahl.

Reaktionen und das weitere Gesetzgebungsverfahren

Der europäische Verband der Autozulieferer CLEPA begrüßte den Beschluss als Schritt in Richtung einer technologieoffeneren Dekarbonisierung. Der Text bringe durch das erweiterte Kreditsystem, die frühere Anrechnung CO2-armen Stahls und den verlängerten Berechnungszeitraum mehr Flexibilität.

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Gleichzeitig forderte der Verband weitere Nachbesserungen für Plug-in-Hybride bezüglich des Nutzungsfaktors, für erneuerbare Kraftstoffe sowie ein praxistaugliches Anrechnungssystem.

Die Entscheidung im Fachausschuss markiert noch keinen finalen Beschluss. Eine Abstimmung im Plenum des Europaparlaments wird für Mitte Dezember erwartet. Parallel dazu erarbeiten die 27 EU-Mitgliedstaaten ihre gemeinsame Position. Erst nach einer anschließenden Einigung zwischen Parlament und Rat im Trilogverfahren können die geänderten Vorgaben in Kraft treten.

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