Grüngasquote ab 2028: Warum Privathaushalte zahlen, die Industrie aber nicht
Veröffentlicht am: 30.10.2026 um 14:03 Uhr | Redaktion boerse-global.deDie von Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) vorbereitete Grüngas- und Grünheizölquote soll nach Bekanntwerden der Regierungspläne ausschließlich private Verbraucher verpflichten.
Wie aus Berichten hervorgeht, sieht der Zuschnitt im Gebäudeenergiegesetz (GModG) vor, dass die Beimischungsvorgaben ab dem Jahr 2028 nur für Lieferungen von Erdgas, Heizöl und Flüssiggas an Privathaushalte gelten. Andere Verbrauchssektoren wie Industrie, Gewerbe, Verkehr sowie Strom- und Fernwärmeerzeugung bleiben vollständig von der Quote ausgenommen.
Vorgaben für Brennstoffhändler und Zeitplan
Verpflichtet werden durch die Regelung nach § 42a GModG nicht die Haushalte selbst, sondern die Brennstoffhändler über gesetzliche Beimischungsanteile. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) hatte am 12. Oktober 2026 Eckpunkte für die Regelung vorgelegt, die bereits im Februar 2026 im Rahmen der GModG-Eckpunkte angekündigt worden waren.
Laut den Vorgaben ist ein entsprechender Gesetzentwurf bis zum 1. Dezember 2026 fällig. Ein fristgerechter Entwurf gilt jedoch als unwahrscheinlich, da der Brennstoffhandel für die Umsetzung mindestens ein Jahr Vorlaufzeit benötigt.
Das BMWE sieht in seinem Eckpunktepapier einen stufenweisen Hochlauf vor: Die Quote soll im Jahr 2028 bei 1% starten, 2029 auf 2%, 2030 auf 5%, 2032 auf 10%, 2035 auf 20%, 2040 auf 50% und 2045 schließlich auf 100% steigen.
Eine in Fachkreisen diskutierte abweichende Quotenkurve sieht nach 1% im Jahr 2028 und 2% im Jahr 2029 bis 2035 einen jährlichen Zuwachs von 2 bis 4 Prozentpunkten auf 20% vor, gefolgt von jährlichen Steigerungen um 6 Prozentpunkte ab 2036 und um 10 Prozentpunkte ab 2040 bis zum Erreichen der 100% im Jahr 2045.
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Finanzielle Auswirkungen auf Verbraucher
Berechnungen von EPICO und Frontier Economics zufolge hängen die Mehrkosten für Bestandsanlagen stark vom Gaspreis- und CO2-Pfad ab. Für ein Einfamilienhaus mit einem Jahresverbrauch von 16.000 kWh Gas ergeben sich bei rein rechnerischer Betrachtung der Beschaffungskosten bei hohem CO2-Preis und mittlerem Preispfad 2030 Mehrkosten von +8 Euro pro Jahr (~1%) und 2035 von +24 Euro (~2%).
Im ungünstigsten Szenario beziffern die Institute den Anstieg für 2035 auf +75 Euro (10%, 0,47 Cent/kWh bei einem CO2-Preis von 130 Euro/t). Da die Studie noch von einer Quote von 6% für 2035 ausging, die Eckpunkte jedoch 20% verlangen, ergäbe eine lineare Hochrechnung von 0,47 Cent auf 20% rund 1,6 Cent/kWh beziehungsweise Mehrkosten von rund 250 Euro im Jahr bei 16.000 kWh.
Für neu eingebaute Heizungen greift zudem die sogenannte Bio-Treppe nach § 43 GModG. Diese verpflichtet ab 2029 zu einem Mindestanteil von 10% erneuerbarer Energien wie Biomethan, Bioöl, biogenem Flüssiggas oder Wasserstoff.
Die Stufen steigen 2030 auf 15%, 2035 auf 30% und 2040 auf 60%, wobei die Pflicht bis Ende 2034 auch über Solarthermie oder Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung erfüllt werden kann.
EPICO und Frontier Economics kalkulieren für neue Gas- und Ölheizungen unter der Bio-Treppe im mittleren Szenario jährliche Mehrkosten von +98 Euro im Jahr 2030 und +128 Euro im Jahr 2034; im Maximalfall lägen sie 2034 bei +398 Euro (51%).
Laut einer Kurzstudie des Fraunhofer ISE im Auftrag von MVV Energie sind Gaskessel mit Bio-Treppe über eine Laufzeit von 20 Jahren rund 60% teurer als eine Wärmepumpe und rund 23% teurer als Fernwärme.
Demnach zeigte eine Beispielrechnung, dass beim Einbau einer neuen Gasheizung im September 2026 ohne Kombinations-Rabatt für die Jahre 2028 bis 2044 eine gemittelte Mindestpflicht von 31,5% Grünbrennstoff galt; unter dem neuen Hochlauf ergaben sich 36,5% und ohne Austausch 33,2%. Im Jahr 2039 stünde dabei eine Quote von 44% einer Bio-Treppe von 30% gegenüber.
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Diskrepanz zwischen Bedarf und Potenzial
Marktdaten verdeutlichen die Dimension der Zielmarken. Nach Angaben des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) verbrauchten Privathaushalte im Jahr 2025 rund 265 TWh Erdgas; Gas und Heizöl deckten 73,3% der knapp 44 Millionen Wohnungen ab. Eine 20%-Quote im Jahr 2035 entspräche damit rund 53 TWh grünem Brennstoff.
Die gesamte Biomethan-Einspeisung belief sich nach Angaben der Deutschen Energie-Agentur (dena) im Jahr 2025 auf lediglich rund 12,3 TWh. Laut Bundesnetzagentur lag der gesamte deutsche Gasverbrauch 2025 bei 864 TWh (+2,2% zum Vorjahr), wovon 40% auf Haushalte und Gewerbe sowie 60% auf die Industrie entfielen.
Das BMWE beziffert das inländische Biomethanpotenzial für das Jahr 2045 im Mittel verschiedener Studien auf mehr als 150 TWh. Demgegenüber steht eine Analyse des Öko-Instituts im Auftrag des Umweltbundesamts, die für 2045 einen Bedarf von 208 bis 260 TWh ermittelt, dem lediglich ein mobilisierbares Potenzial von 53 bis 65 TWh gegenüberstehe. EPICO veranschlagt den Grüngasbedarf für 2045 je nach Szenario auf 207 TWh bis 322 TWh.
