Grundsicherung ab Juli: 30-Prozent-Sanktion bei Pflichtverletzung
Veröffentlicht am: 28.06.2026 um 21:32 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Seit dem 1. Juni 2026 gilt eine Neufassung der DGUV Vorschrift 2. Sie legt neue Anforderungen an die betriebsĂ€rztliche und sicherheitstechnische Betreuung fest. Die UnfallversicherungstrĂ€ger fordern Betriebe auf, ihre bestehenden Arbeitsschutzmodelle zu prĂŒfen und anzupassen. Ziel ist die Sicherung der PrĂ€ventionsqualitĂ€t.
Pflichtseminar fĂŒr kleine Betriebe
FĂŒr Unternehmen mit bis zu 50 BeschĂ€ftigten ergeben sich spezifische Pflichten. Die Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) bietet kostenfreie Grundlagenseminare an. Eine Veranstaltung findet am 1. Juli 2026 in SaarbrĂŒcken statt. Das Seminar ist fĂŒr diesen Unternehmerkreis verpflichtend â es dient dem Nachweis der nötigen Sachkunde fĂŒr die Arbeitsschutzorganisation.
Weitere Schulungstermine folgen im August, September, Oktober, November und Dezember. So soll eine flÀchendeckende Qualifizierung sichergestellt werden.
BAG-Urteil: Kleine Fehler in Massenentlassungsanzeigen erlaubt
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat Ende Juni 2026 die Anforderungen an betriebliche Organisation konkretisiert. Am 25. Juni 2026 entschied es: GeringfĂŒgige Fehler in einer Massenentlassungsanzeige fĂŒhren nicht automatisch zur Unwirksamkeit von KĂŒndigungen. Im verhandelten Fall hatte ein Unternehmen die Zahl der Entlassungen leicht zu hoch angegeben. Da der Zweck der Anzeige â die Information der Agentur fĂŒr Arbeit â nicht beeintrĂ€chtigt war, blieb die Rechtswirksamkeit bestehen.
Das Urteil steht im Kontext einer Entscheidung vom 19. MĂ€rz 2026. Damals betonte das Gericht die Bedeutung einer ordnungsgemĂ€Ăen Anzeige. Eine fehlende oder fehlerhafte Meldung fĂŒhrt grundsĂ€tzlich zur Unwirksamkeit. Grund: Das europĂ€ische Recht sieht eine Entlassungssperre vor, die erst durch eine korrekte Meldung aufgehoben wird.
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Grundsicherung: Neue Regeln ab Juli
Zum 1. Juli 2026 treten weitreichende Ănderungen im Sozialgesetzbuch II in Kraft. Das bisherige BĂŒrgergeld wird in Grundsicherung beziehungsweise Grundsicherungsgeld umbenannt. Die Sanktionsmöglichkeiten werden verschĂ€rft: Bei Pflichtverletzungen droht eine KĂŒrzung des Regelsatzes um 30 Prozent fĂŒr drei Monate. Wer zumutbare Arbeit vollstĂ€ndig ablehnt, kann fĂŒr einen Monat die Leistung verlieren.
Die bisherige Karenzzeit fĂŒr Wohnkosten entfĂ€llt. KĂŒnftig werden diese im ersten Jahr nur noch bis zum 1,5-fachen der kommunalen Richtwerte ĂŒbernommen. Das Schonvermögen wird altersabhĂ€ngig gestaffelt â zwischen 5.000 und 20.000 Euro. In der Arbeitsvermittlung gilt kĂŒnftig: Vermittlung vor Qualifizierung.
Entgelttransparenz: Deutschland verpasst Umsetzungsfrist
Seit Anfang Juni 2026 stehen Unternehmen im Bereich der Entgeltgleichheit vor neuen Herausforderungen. Deutschland lieĂ die Umsetzungsfrist fĂŒr die EU-Entgelttransparenzrichtlinie zum 7. Juni 2026 verstreichen. Seit dem 8. Juni 2026 wird die Richtlinie daher in der Arbeitsprechung unmittelbar herangezogen.
Die Folgen sind weitreichend: Verschwiegenheitsklauseln ĂŒber GehĂ€lter in ArbeitsvertrĂ€gen sind unwirksam. Arbeitnehmer können unter bestimmten Voraussetzungen Lohnnachzahlungen fĂŒr bis zu drei Jahre geltend machen.
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IT-Sicherheit und Gefahrstoffe: Neue Fristen
Ab dem 1. Oktober 2026 mĂŒssen Unternehmen Sicherheitsstandards gemÀà NISG 2026 nachweisen können. Das betrifft insbesondere Lieferanten, die ihr Sicherheitsniveau dokumentieren mĂŒssen.
Im Bereich der Gefahrstoffverordnung gibt es eine FristverlĂ€ngerung fĂŒr Anwender von Rodentiziden zur RattenbekĂ€mpfung. Der Bundesrat hat die Ăbergangsfrist fĂŒr den erforderlichen Sachkundenachweis bis zum 28. Juli 2030 verlĂ€ngert. Die bisherige Regelung hĂ€tte einen Nachweis bereits bis Sommer 2027 gefordert. Erworbene Sachkundenachweise behalten kĂŒnftig eine GĂŒltigkeit von sechs Jahren.
