Grundsicherung: VermögensfreibetrÀge gestaffelt, Sanktionen hÀrter
Veröffentlicht am: 27.07.2026 um 14:02 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Sowohl Deutschland als auch Vietnam haben weitreichende Ănderungen im Arbeits- und Sozialrecht auf den Weg gebracht.
Strengere Regeln fĂŒr GrundsicherungsempfĂ€nger
Seit dem 1. Juli 2026 gelten fĂŒr Bezieher der Grundsicherung â dem Nachfolger des BĂŒrgergelds â neue Regeln. Die VermögensfreibetrĂ€ge wurden altersabhĂ€ngig gestaffelt: Bis 30 Jahre sind 5.000 Euro erlaubt, ab 51 Jahren 20.000 Euro. FĂŒr BewilligungszeitrĂ€ume, die vor Juli begannen, gelten noch die alten Regelungen.
Die Sanktionen bei PflichtverstöĂen fallen hĂ€rter aus. Wer gegen Auflagen verstöĂt, bekommt den Regelbedarf fĂŒr drei Monate um 30 Prozent gekĂŒrzt. Besonders brisant: Eine neue Weisung der Bundesagentur fĂŒr Arbeit erlaubt Sanktionen bei ungeeignetem Auftreten in VorstellungsgesprĂ€chen. Lehnt ein Arbeitgeber einen Bewerber wegen stark ungepflegtem oder alkoholisiertem Erscheinungsbild ab, kann das als Pflichtverletzung gewertet werden. Ausnahmen gelten bei psychischen Erkrankungen, Suchtproblemen oder Wohnungslosigkeit.
Auch bei TerminversĂ€umnissen drohen Konsequenzen: Wer drei aufeinanderfolgende Termine beim Jobcenter unentschuldigt verpasst, verliert vorĂŒbergehend den Anspruch auf den Regelbedarf. Die Kosten fĂŒr Unterkunft und Heizung werden dann noch einen Monat weitergezahlt. Wer innerhalb dieses Zeitraums persönlich vorspricht, kann die Leistungen rĂŒckwirkend wiedereinsetzen â bleibt aber mit einer KĂŒrzung konfrontiert.
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Arbeitsförderung und Krankenversicherung werden reformiert
Das Bundeskabinett hat am 15. Juli 2026 einen Entwurf zur Modernisierung der Arbeitsförderung beschlossen. Ab dem 1. Januar 2027 soll die bisherige Eingliederungsvereinbarung fĂŒr EmpfĂ€nger von Arbeitslosengeld I durch einen Kooperationsplan ersetzt werden. Der Plan begrĂŒndet keine unmittelbaren Rechte oder Pflichten â Sperrzeiten fĂŒr Bezieher bleiben aber möglich.
Parallel dazu wurde eine Reform der gesetzlichen Krankenversicherung verabschiedet. Die Zuzahlungen fĂŒr Medikamente steigen auf 7,50 bis 15 Euro. Bei Zahnersatz sinkt der Festzuschuss auf 50 Prozent. FĂŒr 2027 ist eine Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze um monatlich 300 Euro vorgesehen. Ab 2028 sollen bestimmte mitversicherte Ehepartner einen Beitragszuschlag von 2,5 Prozent in der Familienversicherung zahlen.
Vietnam: Hohe BuĂgelder fĂŒr ArbeitsverstöĂe
In Vietnam hat das Innenministerium der Provinz Dien Bien am 27. Juli 2026 mit der Umsetzung des Dekrets Nr. 283/2026/ND-CP begonnen. Das am 15. Juli erlassene Dekret tritt am 10. September landesweit in Kraft und regelt VerstöĂe in den Bereichen Arbeit, Sozialversicherung und AuslandsbeschĂ€ftigung.
Die neuen Regelungen sehen drastische GeldbuĂen vor. Wer bei einer BeschĂ€ftigungsdauer von ĂŒber einem Monat keinen schriftlichen Arbeitsvertrag abschlieĂt, zahlt als Einzelperson bis zu 25 Millionen Dong. FĂŒr Organisationen verdoppelt sich der Betrag. Auch das Einbehalten von Originaldokumenten der Arbeitnehmer oder der Abschluss falscher Vertragsarten wird sanktioniert.
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Besonders teuer wird die Hinterziehung von SozialversicherungsbeitrĂ€gen: Organisationen drohen BuĂgelder von bis zu 150 Millionen Dong. ZusĂ€tzlich mĂŒssen die ausstehenden BetrĂ€ge nachentrichtet werden â plus eine SĂ€umnisgebĂŒhr von 0,03 Prozent pro Tag. Weitere Bestandteile des Dekrets betreffen den Datenschutz von Arbeitnehmern (bis zu 70 Millionen Dong Strafe) und den Schutz von Frauen am Arbeitsplatz. Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeiterinnen mĂŒssen kĂŒnftig RĂ€ume zum Stillen und zur Aufbewahrung von Muttermilch bereitstellen â sonst drohen BuĂgelder von bis zu 20 Millionen Dong.
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