Grundsteuer, Bescheid

Grundsteuer: Jeder fünfte Bescheid fehlerhaft nach Reform

Veröffentlicht am: 10.08.2026 um 08:02 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Die Grundsteuerreform sorgt für zahlreiche Fehlklassifizierungen und Einsprüche. Der BFH bestätigt das Baden-Württemberg-Modell, während Verfassungsbeschwerden gegen das Bundesmodell anhängig sind.

Grundsteuerreform: Fehlerhafte Bescheide und BFH-Urteil zu Baden-Württemberg
Ein ruhiger Friedhof mit alten Grabsteinen und einer Kapelle im Hintergrund bei sanftem Morgenlicht. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Ein Finanzamt in Essen hat eine private Friedhofsanlage als Wohngrundstück klassifiziert. Der Fall zeigt, wie komplex die Umsetzung der Grundsteuerreform geworden ist.

Fehlklassifizierung in Essen

Betroffen ist Eigentümer Freiherr von dem Bottlenberg. Das Finanzamt stufte seine Friedhofsanlage samt Kapelle als Wohngrundstück ein und setzte die Grundsteuer entsprechend fest. Zuvor hatte der Eigentümer bereits eine Senkung der Abgabe erwirkt – dann kam die neue Einordnung.

Solche Einzelfälle offenbaren die Schwächen der neuen Regelungen. Die automatisierte Erfassung von Grundstücksdaten führt immer wieder zu Unstimmigkeiten. Experten schätzen, dass etwa jeder fünfte Steuerbescheid fehlerhaft ist. 2024 waren knapp 2,8 Millionen Einsprüche erfolgreich – fast zwei Drittel aller eingelegten.

BFH segnet Baden-Württemberg-Modell ab

Während die Praxis vor Ort Probleme bereitet, schafft die Justiz Klarheit. Der Bundesfinanzhof bestätigte am 20. Mai 2026 das Landesgrundsteuergesetz von Baden-Württemberg. Das dortige Bodenwertmodell orientiert sich an Grundstücksfläche und Bodenrichtwerten – und ist verfassungskonform.

Ein entscheidender Punkt: Die Abweichungsregelung. In Baden-Württemberg gibt es eine Korrektur, wenn der tatsächliche Wert um mehr als 30 Prozent vom festgesetzten abweicht. Beim Bundesmodell liegt die Grenze bei 40 Prozent. Verhandlungen zu den Modellen in Hamburg, Hessen und Bayern folgen im November 2026.

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Verfassungsbeschwerden gegen das Bundesmodell

Der juristische Widerstand gegen das Bundesmodell läuft auf höchster Ebene. Beim Bundesverfassungsgericht liegen zwei Beschwerden unter den Aktenzeichen 1 BvR 472/26 und 1 BvR 551/26. Unterstützt werden sie vom Bund der Steuerzahler und von Haus & Grund. Betroffene Eigentümer können mit Verweis auf diese Verfahren das Ruhen ihrer Einsprüche beantragen.

Andere Bundesländer erteilen ähnlichen Klagen jedoch Absagen. Das Finanzgericht Niedersachsen wies am 9. August 2026 eine Musterklage ab – ohne Verfassungswidrigkeit festzustellen. Die Begründung: Die Klage wurde nicht im korrekten Verfahren eingereicht.

Friedhöfe unter finanziellem Druck

Neben der Grundsteuer sorgen steigende Kosten für Diskussionen. In Hergatz beschloss der Gemeinderat Anfang August eine massive Erhöhung der Friedhofsgebühren. Ein jährliches Defizit von rund 40.000 Euro soll so gedeckt werden. Manche Bestattungsformen kosten künftig das Achtfache des bisherigen Satzes.

Andere Städte investieren in den Erhalt ihrer Anlagen. Oberhausen ernannte den Westfriedhof am 8. August 2026 zum ersten Gartendenkmal der Stadt – die neobarocke Gestaltung aus den 1930er Jahren ist historisch wertvoll. In Ludwigshafen startet am 17. August die Sanierung der Wege auf dem Hauptfriedhof, sie dauert voraussichtlich bis Mitte September.

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Einspruchsfristen und neue Pläne

Juristen raten Steuerzahlern, die Einspruchsfrist von einem Monat strikt einzuhalten. Dass sich Wehrhaftigkeit lohnt, zeigt ein Urteil zur Kraftfahrzeugsteuer: Ein Forstwirt klagte erfolgreich auf Steuerbefreiung für seinen Traktor. Da das Fahrzeug nicht am allgemeinen Markt teilnimmt, steht ihm die Befreiung zu – entgegen der Auffassung des Finanzamtes.

Auch Vereine sollten die Entwicklungen beobachten. Bundesfinanzminister Klingbeil plant, den Steuerfreibetrag für steuerpflichtige Vereine von 5.000 auf 1.000 Euro zu senken. Besonders in Bayern regt sich Widerstand, dort wird eine Verdopplung gefordert. Gemeinnützige Organisationen bleiben von der geplanten Neuregelung unberührt.

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