Haasenburg-Heime, Brandenburg

Haasenburg-Heime: Brandenburg legt Berufung gegen Schadensersatz ein

Veröffentlicht am: 15.08.2026 um 19:11 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Brandenburg legt Berufung gegen das Potsdamer Urteil ein, das die Heimschließung von 2013 als unrechtmäßig bewertete. Nun prüft das Oberlandesgericht die Haftungsfrage.

Brandenburg zieht im Haasenburg-Streit vor das Oberlandesgericht
Ein leerer Gerichtssaal mit polierten Holzmöbeln und hellem Lichteinfall. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Das Land Brandenburg geht juristisch gegen eine Entscheidung des Landgerichts Potsdam im langjährigen Streit um die Haasenburg-Jugendheime vor. Wie Minister Gordon Hoffmann (CDU) mitteilte, hat das Land Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil eingelegt, welches die Schließung der Einrichtungen im Jahr 2013 für rechtswidrig erklärt hatte. Damit wird die rechtliche Auseinandersetzung um Schadenersatzansprüche des ehemaligen Betreibers in der nächsten Instanz fortgesetzt.

Das Landgericht Potsdam war in seinem Urteil unter dem Aktenzeichen 4 O 330/16 zu dem Schluss gekommen, dass die damalige behördliche Entscheidung, die Heime zu schließen, nicht rechtmäßig gewesen sei. In der Folge stellte das Gericht fest, dass das Land Brandenburg für den entgangenen Gewinn des Betreibers haftbar gemacht werden könne. Dieser Entschädigungsanspruch beziehe sich laut dem Urteil auf den Zeitraum zwischen 2013 und 2024.

Hintergrund der Schließung und juristische Folgen

Der Fall geht auf Ereignisse im Jahr 2013 zurück, als die Einrichtungen nach Berichten über Missstände und fragwürdige Erziehungsmethoden durch die zuständige Heimaufsicht geschlossen worden waren.

Seitdem ist die Rechtmäßigkeit dieses drastischen Verwaltungsschritts Gegenstand intensiver juristischer Prüfungen. Das Landgericht Potsdam wertete die damaligen Maßnahmen nun als unzulässig, was die Grundlage für weitreichende finanzielle Forderungen gegen das Land schuf.

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Mit der Einlegung der Berufung strebt das Land Brandenburg eine vollständige Überprüfung dieses Urteils an. Minister Gordon Hoffmann kündigte diesen Schritt an, um die rechtliche Position des Landes zu wahren und eine obergerichtliche Klärung der Haftungsfragen herbeizuführen. Im Kern der Verhandlung steht die Frage, ob die damaligen Erkenntnisse der Behörden ausreichten, um die Betriebserlaubnisse mit sofortiger Wirkung zu entziehen.

Finanzielle Implikationen und weiterer Verfahrensweg

Die wirtschaftliche Bedeutung des Verfahrens ist für den Landeshaushalt erheblich. Da das Landgericht den Entschädigungszeitraum bis in das Jahr 2024 ausgedehnt hat, summieren sich die potenziellen Ansprüche auf entgangene Gewinne über einen Zeitraum von elf Jahren. Durch die Berufung wird die Vollstreckung solcher Zahlungsverpflichtungen zunächst gehemmt, während das zuständige Oberlandesgericht den Fall neu aufrollen muss.

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Branchenbeobachter werten das Verfahren als richtungsweisend für die staatliche Aufsicht über private Jugendhilfe-Einrichtungen. Es geht dabei um die Balance zwischen dem staatlichen Schutzauftrag für Kinder und Jugendliche und dem Vertrauensschutz sowie der Berufsfreiheit privater Träger.

Ein Abschluss des Rechtsstreits ist durch den Gang in die nächste Instanz vorerst nicht absehbar, während die juristische Aufarbeitung der Maßnahmen aus dem Jahr 2013 weiterhin die Landespolitik fordert.

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