Randolph, Moreno

Randolph Moreno Sommer und Felix Anrich: Neue SteuerfreibetrĂ€ge fĂŒr Benefits ab 2024

11.01.2024 - 11:37:35

Hamburg - In Zeiten von FachkrĂ€ftemangel und steigendem Bedarf an qualifizierten ArbeitskrĂ€ften wird es fĂŒr Unternehmen immer wichtiger, sich als attraktiver Arbeitgeber zu positionieren. Eine Lösung sind attraktive Benefits wie Gesundheitsleistungen, kostenlose Mahlzeiten, Betriebsfeiern oder Firmenwagen. Doch wie fĂŒhren Unternehmen ein individuelles Konzept fĂŒr ihre Mitarbeiter ein und wie lassen sich die Leistungen finanzieren? Als GeschĂ€ftsfĂŒhrer von FAIRFAMILY unterstĂŒtzen Randolph Moreno Sommer und Felix Anrich mittelstĂ€ndische Unternehmen bei genau diesen Fragen. Sie beraten sie rund um die Themen ArbeitgeberattraktivitĂ€t, Gesundheits-Benefit-Systeme, Employer Branding und gesunde Unternehmenskultur und unterstĂŒtzen sie bei einer effektiven Umsetzung. Hier erfahren Sie, welche neuen SteuerfreibetrĂ€ge sich 2024 fĂŒr Benefits ergeben und wie Unternehmen diese fĂŒr sich nutzen.

Der FachkrĂ€ftemangel hat in zahlreichen Unternehmen seine Spuren hinterlassen: Fehlen FachkrĂ€fte, hat dies nicht nur eine Senkung der ProduktivitĂ€t zur Folge, auch der Umsatz geht merkbar zurĂŒck. Besonders mittelstĂ€ndische Unternehmen haben damit zu kĂ€mpfen und stehen vor der Herausforderung, qualifizierte FachkrĂ€fte fĂŒr sich zu gewinnen. Der Bedarf ist branchenĂŒbergreifend groß, was es fĂŒr Unternehmen umso wichtiger macht, sich von ihren Mitbewerbern abzuheben. Um qualifizierte KrĂ€fte zu ĂŒberzeugen und bestehendes Personal zu halten, greifen daher immer mehr Unternehmen auf das EinfĂŒhren attraktiver Benefits zurĂŒck. "Wichtig dabei ist, alle Mitarbeiter anzusprechen - unabhĂ€ngig von Alter oder Interesse. Andernfalls werden die Angebote nicht nur nicht genutzt, sondern verfehlen auch den erhofften Zweck", erklĂ€rt Randolph Moreno Sommer, GeschĂ€ftsfĂŒhrer von FAIRFAMILY.

"Was es also braucht, ist ein durchdachtes Konzept, das nicht nur den Mitarbeitern zugutekommt, sondern sich auch fĂŒr den Arbeitgeber auszahlt", ergĂ€nzt sein GeschĂ€ftspartner Felix Anrich. "Beispielsweise gibt es zahlreiche Möglichkeiten, sich auch vom Staat unterstĂŒtzen zu lassen." Schließlich unterstĂŒtzt dieser die Betriebe bei der EinfĂŒhrung von Benefits durch Fördergelder und FreibetrĂ€ge. Das ermöglicht es auch kleinen und mittelstĂ€ndischen Unternehmen, ein breit gefĂ€chertes Angebot zusammenzustellen. Durch jĂ€hrliche Anpassungen der staatlichen Förderung kann das Leistungspaket regelmĂ€ĂŸig erweitert werden. So sind auch im Jahr 2024 wieder einige VerĂ€nderungen bei den betrieblichen Benefits geplant oder bereits umgesetzt, die sich vor allem auf gestiegene SteuerfreibetrĂ€ge beziehen. "Damit die Arbeitgeber in den Lohnphasen kein Geld verschenken, unterstĂŒtzen wir sie bei der Umsetzung verschiedener Maßnahmen unter Beachtung der aktuellen SteuerfreibetrĂ€ge", erklĂ€ren Randolph Moreno Sommer und Felix Anrich. Der Fokus der Experten liegt dabei auf der EinfĂŒhrung eines attraktiven Gesundheits-Benefit-Systems, das den Mitarbeitern ĂŒber 2.500 Gesundheitsleistungen bietet. Was die neuen SteuerfreibetrĂ€ge fĂŒr Benefits bereithalten und wie Unternehmen diese aktiv nutzen können, um ihre ArbeitgeberattraktivitĂ€t weiter auszubauen, haben Felix Anrich und Randolph Moreno Sommer im Folgenden zusammengefasst.

1. Sachbezugswerte fĂŒr Verpflegung steigen

Seit dem 01.01.2024 steigen die Sachbezugswerte fĂŒr die Verpflegung um 25 Euro monatlich auf 313 Euro im Monat an. Das bedeutet, dass die Belegschaft vergĂŒnstigte oder kostenlose Mahlzeiten erhalten kann. FĂŒr ein FrĂŒhstĂŒck darf der Arbeitgeber 2,17 Euro ansetzen, fĂŒr ein Mittagessen und ein Abendessen jeweils 4,13 Euro.

ZusĂ€tzlich gibt es die Möglichkeit, den Mitarbeitern ein Budget zur VerfĂŒgung zu stellen, das sie nach ihren eigenen WĂŒnschen einsetzen können. Im Jahr 2024 liegt das Budget bei mehr als 150 Euro im Monat beziehungsweise 7,23 Euro je Arbeitstag. Der Betrag ist sozialversicherungsfrei und muss nur zum Teil mit einem Pauschalbetrag versteuert werden.

2. Höherer Verpflegungsaufwand bei Dienstreisen möglich

Die PauschbetrĂ€ge fĂŒr die Verpflegung auf Dienstreisen steigen 2024 in allen Bereichen: Bei einer Abwesenheit von mehr als acht Stunden von der Wohnung sowie der ersten TĂ€tigkeitsstĂ€tte ohne Übernachtung erhöht sich die Verpflegungspauschale von 14 Euro auf 16 Euro pro Kalendertag. Kommt es zu einer Übernachtung außerhalb der Wohnung, darf der Mitarbeiter fĂŒr den Anreise- und Abreisetag zusĂ€tzlich 16 Euro statt bisher 14 Euro geltend machen. BetrĂ€gt die Abwesenheit von Wohnung und erster ArbeitsstĂ€tte mehr als 24 Stunden, erhöht sich die Pauschale von 28 Euro auf 32 Euro fĂŒr jeden Kalendertag.

3. Freibetrag fĂŒr Betriebsveranstaltungen

Ein bewĂ€hrtes Mittel zur Mitarbeiterbindung sind Betriebsfeiern und andere Veranstaltungen. Bisher durften Betriebe fĂŒr maximal zwei Veranstaltungen pro Jahr einen Freibetrag von 110 Euro je Feier fĂŒr jeden Arbeitnehmer einschließlich Begleitperson anrechnen. Seit dem 01.01.2024 betrĂ€gt der Freibetrag 150 Euro pro Event, wobei weiterhin maximal zwei Betriebsveranstaltungen pro Jahr erlaubt sind.

4. Anhebung des Höchstbetrags fĂŒr reine Elektrofahrzeuge

Ein Firmenwagen ist fĂŒr viele Bewerber ein Anreiz, sich fĂŒr einen bestimmten Arbeitgeber zu entscheiden. Um die privaten Fahrten zu versteuern, wird hĂ€ufig die sogenannte 1%-Regelung angewandt. Das bedeutet, dass der Arbeitnehmer monatlich einem Prozent des Bruttolistenpreises als geldwerten Vorteil versteuern muss. FĂŒr reine Elektrofahrzeuge wird der geldwerte Vorteil nun auf 0,25 Prozent gesenkt. Dazu durfte der Bruttolistenpreis nicht höher als 60.000 Euro sein. Ab dem 01.01.2024 gilt fĂŒr alle ab diesem Datum angeschafften Elektro-Firmenwagen ein neuer Höchstbetrag von 70.000 Euro. Dadurch soll die Nachfrage nach Elektrofahrzeugen gesteigert werden und Unternehmen und Arbeitnehmer erhalten eine Entlastung der gestiegenen Anschaffungskosten.

5. Wegfall der Reichweitengrenze fĂŒr Hybridfahrzeuge

Bei Hybridfahrzeugen wird der geldwerte Vorteil im Rahmen der 1%-Regelung auf 0,5 Prozent reduziert - falls das neu angeschaffte Fahrzeug eine rein elektrische Reichweite von mindestens 60 Kilometern und einen Kohlendioxidausstoß von maximal 50 Gramm pro Kilometer aufweist. Ab dem 01.01.2025 erhöht sich die geforderte elektrische Reichweite auf mindestens 80 Kilometer. Darauf sollten Unternehmen im Jahr 2024 beim Kauf eines Hybridfahrzeugs als Firmenwagen achten.

FĂŒr ab dem 01.01.2025 angeschaffte Hybrid-Firmenwagen entfĂ€llt die Reichweitengrenze ganz und es muss nur noch die Grenze fĂŒr den Kohlendioxidausstoß von maximal 50 Gramm pro Kilometer beachtet werden.

Diese neuen SteuerfreibetrĂ€ge können Unternehmen gezielt einsetzen, um weitere Anreize fĂŒr bestehende und neue Mitarbeiter zu schaffen. DarĂŒber hinaus sollte das Potenzial bestehender Förderungen ausgeschöpft werden - vor allem im Bereich Gesundheit ergeben sich hier zahlreiche Möglichkeiten, um seine AttraktivitĂ€t als Arbeitgeber weiter auszubauen und Top-KrĂ€fte an sich zu binden.

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