Hamburg, StaatsanwÀltin

Hamburg: Nur eine StaatsanwĂ€ltin fĂŒr Cum-Ex-Mammutverfahren

Veröffentlicht am: 28.09.2026 um 06:15 Uhr | dpa, AD HOC NEWS

Die Staatsanwaltschaft Hamburg setzt im Mammutverfahren zur Aufarbeitung des besonders schweren Steuerbetrugs mit Cum-Ex-AktiengeschÀften bislang nur eine StaatsanwÀltin ein.

ZustĂ€ndig sei die fĂŒr Steuersachen verantwortliche Abteilung 50 der Staatsanwaltschaft, heißt es in der Antwort des Senats auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion. "Dort ist derzeit eine Dezernentin als zustĂ€ndige StaatsanwĂ€ltin mit einem VollzeitĂ€quivalent (VZÄ) fĂŒr die Bearbeitung des Verfahrens vorgesehen."

26 Beschuldigte und rund 600 Millionen Dateien

Die Staatsanwaltschaft Hamburg hat das Ermittlungsverfahren zuletzt von der Kölner Staatsanwaltschaft ĂŒbernommen. Das Verfahren betreffe 26 Beschuldigte. Die Akte umfasse 14 Umzugskartons und 600 Millionen Dateien. Dementsprechend hatte die Anklagebehörde bereits erklĂ€rt, es stĂŒnden "noch umfangreiche Ermittlungen aus, deren DurchfĂŒhrung noch eine erhebliche Zeit in Anspruch nehmen wird".

Der Senatsantwort zufolge soll bei der Staatsanwaltschaft perspektivisch ein zweiter Dezernent hinzukommen. Zudem stĂŒnden als Hilfe ein Wirtschaftsreferent und eine Ermittlungsgruppe des Finanzamts Hamburg zur VerfĂŒgung. Die IT-Forensik ĂŒbernehme ein externer SachverstĂ€ndiger. "Im Übrigen ist bei der Staatsanwaltschaft Hamburg keine besondere Ermittlungsgruppe geplant", erklĂ€rte der Senat.

Hochphase der Cum-Ex-GeschÀfte 2006 bis 2011

Bei dem Steuerbetrug verschoben Finanzakteure in einem verschachtelten System Aktien mit ("cum") und ohne ("ex") Dividendenanspruch hin und her, um gar nicht gezahlte Steuern erstattet zu bekommen. Die Hochphase dieses Systems war in den Jahren 2006 bis 2011, SchÀtzungen zufolge verloren der Fiskus und damit die Allgemeinheit einen zweistelligen Milliarden-Euro-Betrag.

Vor allem die Kölner Staatsanwaltschaft tat sich bei der Ermittlung von Cum-Ex-FĂ€llen hervor. In ihrer ZustĂ€ndigkeit liegt das bei Cum-Ex-GeschĂ€ften tangierte Bundeszentralamt fĂŒr Steuern im benachbarten Bonn. Die Hamburger Staatsanwaltschaft hĂ€tte allerdings schon vor Jahren ebenfalls tĂ€tig werden können - dass sie es nicht tat, stieß manchen Kritikern sauer auf.

Warburg Bank und HSH Nordbank in Skandal verwickelt

Denn Hamburg ist ein Schauplatz fĂŒr diese Art der kriminellen Machenschaften, Institute wie die Warburg-Bank waren beteiligt. Erst am vergangenen Mittwoch hatte das Finanzgericht eine Klage der Bank zurĂŒckgewiesen und damit Hinterziehungszinsen in Höhe von rund zehn Millionen Euro fĂŒr rechtens erklĂ€rt. Die Warburg Bank war der Meinung, dass ihre Cum-Ex-GeschĂ€fte gar keine Steuerhinterziehung waren und sie deshalb auch keine Hinterziehungszinsen zahlen mĂŒsse.

Dass auch die inzwischen aufgelöste HSH Nordbank als frĂŒhere Landesbank von Hamburg und Schleswig-Holstein bei Cum-Ex-GeschĂ€ften ihre HĂ€nde im Spiel hatte, ist seit spĂ€testens 2014 bekannt: Damals veranlasste die Bank SteuerrĂŒckzahlungen von rund 126 Millionen Euro, um SteuerschĂ€den auszugleichen.

Inzwischen auch "Cum-Cum-GeschÀfte" im Visier

Inzwischen geht es bei der Aufarbeitung des grĂ¶ĂŸten Steuerbetrugs der Bundesrepublik nicht nur um Cum-Ex, sondern auch um artverwandte Cum-Cum-GeschĂ€fte. Bei dem nun von der Hamburger Staatsanwaltschaft ĂŒbernommenen Ermittlungsverfahren geht es den Angaben zufolge auch um "Cum/Cum-Gestaltungen".

AfD-Fraktionschef Dirk Nockemann nannte die Personalbesetzung fĂŒr solch ein Verfahren verantwortungslos. "Gerade bei Cum-Ex darf nicht der Eindruck entstehen, dass AufklĂ€rung an Unterausstattung scheitert." Rot-GrĂŒn mĂŒsse jeden Eindruck ausrĂ€umen, dass ein Verfahren dieser Tragweite durch unzureichende Ausstattung ausgebremst werden könnte.

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